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  • #16 von Blueshadow am 17 Oct 2018
  • Was die Steuerung der Blinker betrifft könnte man dies nun daraus Schluss folgern.....diese (Garantie) nun aber komplett ablehnen zu können, halte ich für übertrieben. Was hat z.B. das Getriebe, der Motor oder was auch immer damit zu tun......nichts.

    Moin Kiokai,

    genauso meinte ich das.
    Meines Wissens ist jetzt die Garantie auf die Elektrische Anlage weg.

    Das betrifft natürlich nicht Motor und Getriebe.

    Aber z.B. wenn durch eine fehlerhafte Verlegung ein Kabelbrand entsteht usw....
    Dann wird's eng mit der Garantie.

    LG

    Blueshadow
  • #17 von lillifit3 am 17 Oct 2018
  • Ich verstehe es doch richtig, dass beim Tausch den Standasrdblinker gegen LED Blinker die Garantie erlöschen könnte, wenn sie nicht im AH durchgeführt wurde. Weil ein Verstzoß gegen die Ganrantiebestimmungen vorliegt.
    Dann sollte LZP darauf hinweisen in seinen Werbefilmen. Wenn es fair zugehen soll! Gilt nur für die 2018er Duster ph3
  • #18 von KioKai am 17 Oct 2018
  • Ich verstehe es doch richtig, dass beim Tausch den Standasrdblinker gegen LED Blinker die Garantie erlöschen könnte, wenn sie nicht im AH durchgeführt wurde. Weil ein Verstzoß gegen die Ganrantiebestimmungen vorliegt.
    Dann sollte LZP darauf hinweisen in seinen Werbefilmen. Wenn es fair zugehen soll! Gilt nur für die 2018er Duster ph3

    nein so war das nicht gemeint.
    Der Tausch der Blinker ist eigentlich wie ein Tausch des Leuchtmittels und gefährdet nicht die Garantie.

    Wenn man aber, wie im vorstehenden Fall, nicht die Steckverbindungen versteht und erkennt und stattdessen die Leitungen kappt und neu verlötet, dann hat man sicher ein Problem, wenn dies speziell auf diese Vorgehensweise abgeleitet wird.
  • #19 von KioKai am 17 Oct 2018
  • Aber z.B. wenn durch eine fehlerhafte Verlegung ein Kabelbrand entsteht usw....
    Dann wird's eng mit der Garantie.


    dafür ist ja die Sicherung für die Blinkersteuerung, die dies verhindern sollte.  ;)

    Eigentlich kann Dacia nun auch nicht gleich die komplette Garantie auf die Elektrik ablehnen. Wenn sie so argumentieren, dann hat man natürlich das Problem der Beweislastumkehr und muss nachweisen das der Blinker-Strompfad z.B. nichts mit dem Lüftungsbedienpanel, oder anderen Stromkreisen, zu tun hat.
  • #20 von manfredfellinger am 17 Oct 2018
  • Ich verstehe es doch richtig,...

    NEIN
  • #21 von Malouk am 17 Oct 2018
  • Ich denke nicht das durch diesen kleinen Eingriff (entfernen eines Glühlampensockels) die Garantie auf irgendwelche anderen Bauteile erlischt.
    Einen Kabelbrand würde ich dort auch ausschließen, da bei dem LED-Blinker nicht mehr viel Strom fließt und wenn er es korrekt verlötet und isoliert hat dann passiert da in den nächsten 20 Jahren nix mehr, es sei denn er hat soviel geblinkt das die LED dann vorher defekt ist und er sie tauschen müsste. Dann kann er sie aber leider nicht so einfach auswechseln wie es eigentlich vorgesehen ist. ;)
  • #22 von Schwandy am 17 Oct 2018
  • Grundsätzlich ist es so, daß bei allen Service/Wartungsarbeiten, die in der Bedienungsanleitung beschrieben sind, die Garantie nicht erlischt, wenn man selbst Hand anlegt, denn genau darum sind sie ja eben dort beschreiben - und nicht nur im Werkstatthandbuch! Wenn dort nun beschrieben ist, wie ich das Birnchen vom Seitenblinker wechsel, dann ist auch der Austausch gegen LED-Blinker völlig unproblematisch, da der komplette LED-Blinker ja quasi als neues Birnchen zu sehen ist, weil der Anschluss über den originalen Stecksockel geschieht.
    Anders sieht es natürlich aus, wenn (wie oben geschrieben) Kabel abgezwickt und verlötet werden.

  • #23 von lillifit3 am 17 Oct 2018
  • Jetzt ist es transparent.  :daumen
  • #24 von zeko am 18 Oct 2018
  •  :daumen
  • #25 von zeko am 20 Nov 2018
  • Haben die tuv
  • #26 von KioKai am 20 Nov 2018
  • Haben die tuv

    die haben ein E-Prüfzeichen  ;)
  • #27 von zeko am 20 Nov 2018
  • Danke☺😊
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