Grundsätzlich ist es so, daß bei allen Service/Wartungsarbeiten, die in der Bedienungsanleitung beschrieben sind, die Garantie nicht erlischt, wenn man selbst Hand anlegt, denn genau darum sind sie ja eben dort beschreiben - und nicht nur im Werkstatthandbuch! Wenn dort nun beschrieben ist, wie ich das Birnchen vom Seitenblinker wechsel, dann ist auch der Austausch gegen LED-Blinker völlig unproblematisch, da der komplette LED-Blinker ja quasi als neues Birnchen zu sehen ist, weil der Anschluss über den originalen Stecksockel geschieht.
Anders sieht es natürlich aus, wenn (wie oben geschrieben) Kabel abgezwickt und verlötet werden.