Was nützt die beste technische Lösung, wenn der/die Fahrer/in vergißt, was er/sie in der Fahrschule gelernt hat. Das rechtzeitige Setzen des Fahrtrichtungsanzeigers. Das rechtzeitige wird sehr individuell in der täglichen Praxis von mehr als 50% der Verkehrsteilnehmer gehandhabt. Dort muss angesetzt werden. Und dann noch das HIV(Hannisch isch verjessen), das ein klares Anzeichen dafür ist, dass voll konzentriert am Straßenverkehr teilgenommen wird, aus welchen Gründen auch immer.
Hat man nun die zusätzliche Blinkfunktion aktiviert, wird dadurch das Sorglospaket des/der Fahrzeuglenkers/in erweitert oder erfolgt eine Freistellung von irgentwelchen Pflichten? Soweit ich weiß, bekomme ich keine 5% Mehrrabatt bei der Haftpflicht oder Kaskoversicherung, keine Freistellung auf dem Unfallbogen von Pos.1 und erst recht keinen Rechtsanspruch vor dem Verkehrsgericht, nicht doch eine Eigenbeteiligung zugesprochen zu bekommen. Wenn es zur Beruhigung(seelischen Selbstbetreuung) beitragen soll, sei es drum. In den USA hatten bereits vor 4 Jahrzehnten sich Profis mit diesem Thema auseinandergesetzt(Einführung als Pflichtveranstaltung für alle Autohersteller). Es wurde nicht weiter verfolgt. Jetzt denken Individualisten darüber in Europa nach.