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  • #16 von KioKai am 11 Mar 2019
  • Ich denke hier an VW, Seat, Audi, Renault usw.
    Die haben ja für die Abbiegefunktion auch keinen extra Reflektor im Nebelscheinwerfer verbaut.
    Die werden sich schon was dabei gedacht haben ...

    Ja auf "billige" (kostengünstige) Weise (Verschaltung) ein Ausstattungsdetail verkaufen, welches sinngemäß mit "hohem" Aufwand realisiert werden müsste....typisch bei den von dir gelisteten Herstellern.

    *.) Kann zur Zeit gut vergleichen:
    Zwischen Firmenwagen (VW mit Nebelabbiegelicht) und privatem SUV (Hyundai mit Kurvenlicht) ein riesen Unterschied, wenn man durch den Kreisel vor unserem Dorf fährt.
  • #17 von Alex_im_Duster am 11 Mar 2019
  • Ja gut, wenn man natürlich hinter jedem Busch einen Indianer vermutet, dann wundern mich solche Diskussionen hier nicht  ;)
    • Alex_im_Duster
  • #18 von KioKai am 11 Mar 2019
  • Ja gut, wenn man natürlich hinter jedem Busch einen Indianer vermutet, dann wundern mich solche Diskussionen hier nicht  ;)

    Mach es einfach....du wirst "sehr" zufrieden sein.  :P
    Es soll ja auch Menschen geben, die mit nahezu nichts zufrieden sind.
  • #19 von Alex_im_Duster am 11 Mar 2019
  • Mach Du Dir mal keine Gedanken um mein Handeln  :P
    • Alex_im_Duster
  • #20 von KioKai am 11 Mar 2019
  • Mach Du Dir mal keine Gedanken um mein Handeln  :P

    dann du auch nicht über meine, von dir unterstellten, Vermutungen  ;)
  • #21 von Alex_im_Duster am 11 Mar 2019
  • Wo steht (im Gegensatz zu Dir), dass ich das mache?!
    • Alex_im_Duster
  • #22 von wilbur am 11 Mar 2019
  • Hallo??? was soll das hier......wegen solch kleinigkeiten. /wand

    Das mit dem Abbiegelicht ist mehr als zusätzliche Sicherheit gedacht damit der entgegenkommende erkennt hier ist was nicht richtig....Wenn nur ein Scheinwerfer brennt schauen schon alle (jedenfalls die meisten) .
  • #23 von Oliver am 11 Mar 2019
  • ...
    Und das ist einfach darin begründet weil Nebelscheinwerfer nicht auf Reichweite getrimmt sind und dann auch noch ein schwächeres Leuchtmittel eingebaut haben, also keine 55W H1.

    Für die Geschwindigkeiten bis zu denen das Abbiegelicht aktiviert sein darf (weiter oben steht irgendwas von 40km/h), denke ist die Reichweite der NSW ausreichend. Und die H11 haben doch auch 55W, oder hat der Duster II schon H8? Aber da lassen sich ja dann leicht H11 trotzdem reinmachen.... ;)
  • #24 von KioKai am 11 Mar 2019
  • #25 von Oliver am 11 Mar 2019
  • Was? H8 sind ja schon nur noch 35W (800 Lumen) statt 55W (1350 Lumen), aber bei H16 sind ja dann nur noch 19W (500 Lumen) übrig... /oeehh ...aber bis auf die Codiernase auch mit H8 und H11 identisch.

    Da bin ich ja echt froh, dass ich mir damals (2005) zwei Sätze dieser schönen gelblich-violetten Allwetter H11 mit 80W bestellt hatte, sowas bekommt man heute überhaupt nicht mehr, wobei der erste Satz immer noch tut, weil so oft hat man die ja zugegebenermaßen auch nicht an.
  • #26 von KioKai am 11 Mar 2019
  • Ja leider.....dolle sind die auch bei Nebel nicht  /schock2
  • #27 von lillifit3 am 12 Mar 2019
  • Was nützt die beste technische Lösung, wenn der/die Fahrer/in vergißt, was er/sie in der Fahrschule gelernt hat. Das rechtzeitige Setzen des Fahrtrichtungsanzeigers. Das rechtzeitige wird sehr individuell in der täglichen Praxis von mehr als 50% der Verkehrsteilnehmer gehandhabt. Dort muss angesetzt werden. Und dann noch das HIV(Hannisch isch verjessen), das ein klares Anzeichen dafür ist, dass voll konzentriert am Straßenverkehr teilgenommen wird, aus welchen Gründen auch immer.
    Hat man nun die zusätzliche Blinkfunktion aktiviert, wird dadurch das Sorglospaket des/der Fahrzeuglenkers/in erweitert oder erfolgt eine Freistellung von irgentwelchen Pflichten? Soweit ich weiß, bekomme ich keine 5% Mehrrabatt bei der Haftpflicht oder Kaskoversicherung, keine Freistellung auf dem Unfallbogen von Pos.1 und erst recht keinen Rechtsanspruch vor dem Verkehrsgericht, nicht doch eine Eigenbeteiligung zugesprochen zu bekommen. Wenn es zur Beruhigung(seelischen Selbstbetreuung) beitragen soll, sei es drum. In den USA hatten bereits vor 4 Jahrzehnten sich Profis mit diesem Thema auseinandergesetzt(Einführung als Pflichtveranstaltung für alle Autohersteller). Es wurde nicht weiter verfolgt. Jetzt denken Individualisten darüber in Europa nach.
  • #28 von Oliver am 12 Mar 2019
  • Das Eine hat doch mit dem Anderen nichts zu tun...man will was sehen, nicht gesehen werden... :D  Außerdem ist das Setzen des Fahrtrichtungsanzeigers nicht zwingend zur Aktivierung des Abbiegelichts erforderlich... ;)
  • #29 von Daytona am 12 Mar 2019
  • (...)  Außerdem ist das Setzen des Fahrtrichtungsanzeigers nicht zwingend zur Aktivierung des Abbiegelichts erforderlich... ;)

    Richtig. Ich sehe häufig bei Fahrzeugen während der Einfahrt in den Kreisverkehr (dabei sollte ja bekanntlich nicht geblinkt werden, erst bei der Ausfahrt), dass die rechte und anschließend die linke Nebellampe leuchtet. Andersherum sehe ich oft bei Abbiegern an der roten Ampel den gesetzten Blinker und keinerlei Lenkeinschlag, dennoch leuchtet die entsprechende Nebellampe. Scheint demnach eine Art Und/Oder-Schaltung zu sein ...

    Bei dem bei mir verbauten CHLH-Modul von Pekatronik wird lediglich auf den Lenkeinschlag zurückgegriffen ... bis 40 km/h ... darüber wäre im Kreisverkehr auch sportlich ...  /crazy


    Happy  /winke ~ Daytona!
  • #30 von Oliver am 12 Mar 2019
  • Ich denke bei den Werkslösungen ist es immer eine "oder"-Verknüpfung....aber ich kann immer noch nicht verstehen, wie man von H11 auf H16 gehen kann, das nur noch etwas mehr als ein Drittel der Leuchtstärke... /haeh
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