Andersrum wird ein Schuh draus. Ich habe bereits Prüfberichte für Scheinwerfer gesehen,
bevor sie ein Prüfzeichen / Zulassung bekommen haben. Und wo steht in den Prüfnummern, mit welchen Leuchtmitteln der Scheinwerfer betrieben und zugelassen wurde

Und darin gibt der
Hersteller der Scheinwerfer an, mit welchen Leuchtmitteln welche Werte erzeugt wurden, welche Materialien verwendet wurden und.....Dann geht der TÜV her und prüft, ob er diesen Scheinwerfer
generell an Fahrzeugen zulassen kann bzw. wie weit er die Nutzung einschränkt (Deutschland.... Nebelscheinwerfer......) Und beim Standlicht kann ganz sicher kein Parameter z.B. der Materialbeschaffenheit überschritten werden, wenn der Hauptscheinwerfer im selben Gehäuse sitzt.
Alles andere ist pure Spekulation.
Dann geht der Fahrzeughersteller her und schaut, welche Scheinwerfer in sein Konzept passen.......und ob sie bereits eine Zulassung haben......also die gesetzlich Vorgaben von Helligkeit / Blendung / Abstand.... erfüllen. Hat der Zulieferer noch keine Zulassung für diesen Scheinwerfer vorliegen, weil vielleicht in noch keinem anderen Auto verwendet

, dann wir am Prototyp geprüft, ob Leuchtweite und auch Materialbeschaffenheit.... erfüllt sind und das Auto an sich bekommt die Zulassung / Betriebserlaubnis......Allerdings prüft dann der TÜV in Deutschland bei einem chinesischen Hersteller des Scheinwerfers (waren jetzt blöde Beispiele) etwas genauer die Materialeigenschaften....was wiederum ein teureres Gutachten mit Zulassung wird...... Übrigens auch alles als Privatperson möglich !
und @RoSie
Es ist eben keine Auslegungssache. Verboten sind LED- Leuchtmittel, wenn Sie ausdrücklich bei der Prüfung des Scheinwerfers ausgeschlossen wurden, weil

?
Das ist aber in den meisten Fällen nicht Bestandteil gewesen!
Und Sie können natürlich auch noch vom Prüfer selbst bemängelt werden, weil Sie die Zulassungsbestimmungen des Fahrzeuges nicht erfüllen..... Was wiederum bei Phasi I und Standlicht völliger Blödsinn ist.