Autor Thema: [Phase 1 / Phase 2]: Led Standlicht  (Gelesen 14479 mal)

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Offline Ri31co

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[Phase 1 / Phase 2]: Led Standlicht
« am: 14. Februar 2016, 10:40:45 »
möchte gern alles auf LED umrüsten. suche jetzt die passenden Standlichtbirnen auf Led basis mit zulassung
 

Marc1

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Re:[Phase 1 / Phase 2]: Led Standlicht
« Antwort #1 am: 14. Februar 2016, 10:44:20 »
Das ist ja ein allgemeines Thema und kein Duster spezifisches... wenn du mal bei Google schaust wirst du nichts finden was auch nur annähernd einer Zulassung entspricht  ;). Ergo wird es hier auch nichts geben..
 

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Re:[Phase 1 / Phase 2]: Led Standlicht
« Antwort #1 am: 14. Februar 2016, 10:44:20 »

Offline RoSie

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Re:[Phase 1 / Phase 2]: Led Standlicht
« Antwort #2 am: 14. Februar 2016, 11:37:40 »
Da könnte man glatt auf den Gedanken kommen, das die Industrie das mal wieder komplett verschlafen hat.
Gruß RoSie
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Offline KioKai

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Re:[Phase 1 / Phase 2]: Led Standlicht
« Antwort #3 am: 14. Februar 2016, 12:23:21 »
möchte gern alles auf LED umrüsten. suche jetzt die passenden Standlichtbirnen auf Led basis mit zulassung

Diese gibt es nicht, wird es auch nie und wenn es die je geben würde, dann sind die Zulassungen nicht echt. Eine LED - Umrüstung ist nur auf zugelassene LED-Leuchten möglich/zulässig, da die LEDs und die Reflektoren, in den Leuchten, miteinander abgestimmt sein müssen. Ein anderes Leuchtmittel, also LED statt Glühlampe, oder Xenon statt Glühlampe, in eine Leuchte setzen, führt zwangsläufig zu Erlöschung der Betriebserlaubnis, auf Grund unzulässiger Beleuchtungstechnik.

Da könnte man glatt auf den Gedanken kommen, das die Industrie das mal wieder komplett verschlafen hat.

Nein, gibt es ja...nur eben als komplette Leuchte, zum ordentlichen Preis ;)

Gruß Kiokai
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Offline heimi

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Re:[Phase 1 / Phase 2]: Led Standlicht
« Antwort #4 am: 15. Februar 2016, 07:26:33 »
Ich denke wir reden hier vom Standlicht????

Und dort sind die Vorgaben längst nicht so, wie bei der gesamten anderen Beleuchtung..... Also nicht irre machen lassen. Jeder TÜV- Prüfer sieht das Ganze anders. Und mindestens seit dem Ausfall und der letzten TÜV- Prüfung bin ich davon überzeugt, dass es niemanden interessiert, was für Leuchtmittel im Standlicht sind !
 

Offline KioKai

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Re:[Phase 1 / Phase 2]: Led Standlicht
« Antwort #5 am: 15. Februar 2016, 07:54:04 »
Ich denke wir reden hier vom Standlicht????


Die Zulassungsbestimmungen gelten auch für das Standlicht.  ;)
Beim Ph1 kann man vom Standlicht reden, ohne gleichzeitig, wie beim Ph2, auch das TFL zu meinen. Da aber beim Ph1 auch das Standlicht im Hauptscheinwerfer verbaut ist, verliert dieser seine Zulassung, beim Tausch der Leuchtmittel. Eine ausdrückliche Bestätigung das dies zulässig ist, wird dir der Prüfer wohl nicht geben.....eher eine durch weggucken.  ;)

Gruß Kiokai
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Marc1

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Re:[Phase 1 / Phase 2]: Led Standlicht
« Antwort #6 am: 15. Februar 2016, 09:17:23 »
War nicht mal die rede bei frank von lampentypen geprüfte scheinwerfer? Bzg. Xenon? Sollte also auch für led gelten.? Nicht led geprüft... Keine zulassung..
 

Offline heimi

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Re:[Phase 1 / Phase 2]: Led Standlicht
« Antwort #7 am: 15. Februar 2016, 12:21:19 »
Die Zulassungsbestimmungen gelten auch für das Standlicht.  ;)
Beim Ph1 kann man vom Standlicht reden, ohne gleichzeitig, wie beim Ph2, auch das TFL zu meinen. Da aber beim Ph1 auch das Standlicht im Hauptscheinwerfer verbaut ist, verliert dieser seine Zulassung, beim Tausch der Leuchtmittel. Eine ausdrückliche Bestätigung das dies zulässig ist, wird dir der Prüfer wohl nicht geben.....eher eine durch weggucken.  ;)

Gruß Kiokai

Das ist eine Auslegungssache.... Die Scheinwerfer selbst werden ganz sicher keinen Schaden nehmen durch andere Standlichtlampen.... Und ansonsten hat der Prüfer nur seine Vorgaben, welche Grenzwerte bei der Leuchtweite / Ausleuchtung u.s.w. vorgegeben sind. Und die sind ganz sicher erfüllt ! Und die Zulassung des Scheinwerfers hängt vorwiegend vom Einbauort und auch der Leuchtweitenregulierung und ..... ab. Also hier wird ein Prüfer eher die Prüfung ablehnen und nachbessern lassen. Wichtig ist, dass die Bauform (also der Sockel und die Lichtabgabe den Vorschriften entsprechen). Dann gibt es mit Sicherheit auch keine Probleme. Denn nur da schaut der Prüfer nach.
Wichtiger sind CAN- conforme LED- Leuchtmittel, da meist die Elektronik nicht darauf ausgelegt ist. Es gibt Fehlermeldungen !

Und nochmal zur Praxis..... Ich fahre in verschiedenen Fahrzeugen z.T sogar einseitig LED- Lampen als Standlicht und es hat noch keinen Prüfer gestört, obwohl das Ganze schon von der Lichtfarbe sofort auffällt !
 

Offline KioKai

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Re:[Phase 1 / Phase 2]: Led Standlicht
« Antwort #8 am: 15. Februar 2016, 13:16:27 »
Da können wir endlos schreiben und diskutieren, allerdings ändert es nichts an der Tatsache das hier die Zulassung des Scheinwerfers erlischt, weil dieser eben nicht die gleichen Leuchtmitteltypen enthält, die er zum Zeitpunkt der Typprüfung hatte.
Was, wer, wie in der Praxis macht, bleibt ja Jeden selbst überlassen....daher ist doch alles i.O....weitermachen :daumen

Gruß Kiokai
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Offline heimi

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Re:[Phase 1 / Phase 2]: Led Standlicht
« Antwort #9 am: 15. Februar 2016, 14:30:33 »
Zum Zeitpunkt der Typprüfung war der Scheinwerfer wahrscheinlich noch nicht mal eingebaut und wurde auch ohne Leuchtmittel geprüft..... Es mussten halt nur die Leuchtweiten unter den Bedingungen erfüllbar sein..... und das Material muss der Hitzeentwicklung und... standhalten......Und ich kenne keine ABE eines Scheinwerfers, der dort Auflagen zum LED- Leuchtmittel enthalten hat ! Kunststück. Zum Zeitpunkt der Entwicklung dieses Scheinwerfers waren die wahrscheinlich auch noch nicht marktreif.

Und es gibt bei einigen Herstellern Auflagen zu Xenon und anderen Leuchtmitteln, wegen der Materialeigenschaften des Scheinwerfers. Aber dennoch erlischt nicht die ABE für den Scheinwerfer, wenn er mit anderen Leuchtmitteln betrieben wird. Und die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges erlischt deshalb ganz sicher auch nicht! Bei Eigenbauten von Scheinwerfern sieht das Ganze dann schon wieder anders aus ;-(
 

Offline KioKai

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Re:[Phase 1 / Phase 2]: Led Standlicht
« Antwort #10 am: 15. Februar 2016, 14:46:43 »
Da du dich so gut auszukennen scheinst, schau dir doch einfach mal die Prägung auf den Scheinwerfern an, also die Zahlen um das E Zeichen, vor und nachfolgend. Hier zur Hilfe. Damit wäre eigentlich alles beantwortet, was die Zulassung, mit welchen zweckbestimmten Leuchtmitteln betrifft.

Gruß Kiokai
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Offline RoSie

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Re:[Phase 1 / Phase 2]: Led Standlicht
« Antwort #11 am: 15. Februar 2016, 15:06:52 »
Ich vermute mal, es wird Auslegungssache sein.
Es sollte aber auf jeden Fall mit LED funktionieren.

Kiokai könnten wir die Beschreibungen aus deinem Hilfe-Link nicht 1:1 übernehmen fürs Lexikon ?
Gruß RoSie
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Offline heimi

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Re:[Phase 1 / Phase 2]: Led Standlicht
« Antwort #12 am: 15. Februar 2016, 15:24:28 »
Andersrum wird ein Schuh draus. Ich habe bereits Prüfberichte für Scheinwerfer gesehen, bevor sie ein Prüfzeichen / Zulassung bekommen haben. Und wo steht in den Prüfnummern, mit welchen Leuchtmitteln der Scheinwerfer betrieben und zugelassen wurde ???

Und darin gibt der Hersteller der Scheinwerfer an, mit welchen Leuchtmitteln welche Werte erzeugt wurden, welche Materialien verwendet wurden und.....Dann geht der TÜV her und prüft, ob er diesen Scheinwerfer generell an Fahrzeugen zulassen kann bzw. wie weit er die Nutzung einschränkt (Deutschland.... Nebelscheinwerfer......) Und beim Standlicht kann ganz sicher kein Parameter z.B. der Materialbeschaffenheit überschritten werden, wenn der Hauptscheinwerfer im selben Gehäuse sitzt.

Alles andere ist pure Spekulation.

Dann geht der Fahrzeughersteller her und schaut, welche Scheinwerfer in sein Konzept passen.......und ob sie bereits eine Zulassung haben......also die gesetzlich Vorgaben von Helligkeit / Blendung / Abstand.... erfüllen. Hat der Zulieferer noch keine Zulassung für diesen Scheinwerfer vorliegen, weil vielleicht in noch keinem anderen Auto verwendet ???, dann wir am Prototyp geprüft, ob Leuchtweite und auch Materialbeschaffenheit.... erfüllt sind und das Auto an sich bekommt die Zulassung / Betriebserlaubnis......Allerdings prüft dann der TÜV in Deutschland bei einem chinesischen Hersteller des Scheinwerfers (waren jetzt blöde Beispiele) etwas genauer die Materialeigenschaften....was wiederum ein teureres Gutachten mit Zulassung wird...... Übrigens auch alles als Privatperson möglich !

und @RoSie
Es ist eben keine Auslegungssache. Verboten sind LED- Leuchtmittel, wenn Sie ausdrücklich bei der Prüfung des Scheinwerfers ausgeschlossen wurden, weil ????
Das ist aber in den meisten Fällen nicht Bestandteil gewesen!
Und Sie können natürlich auch noch vom Prüfer selbst bemängelt werden, weil Sie die Zulassungsbestimmungen des Fahrzeuges nicht erfüllen..... Was wiederum bei Phasi I und Standlicht völliger Blödsinn ist.
 

Offline RoSie

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Re:[Phase 1 / Phase 2]: Led Standlicht
« Antwort #13 am: 15. Februar 2016, 15:31:09 »

und @RoSie
Es ist eben keine Auslegungssache. Verboten sind LED- Leuchtmittel, wenn Sie ausdrücklich bei der Prüfung des Scheinwerfers ausgeschlossen wurden, weil ????

heimi dann ist es eben keine Auslegungssache, mei o mei, damit kann ich doch locker leben !
Letztendlich muss das jeder für sich selber entscheiden.
« Letzte Änderung: 15. Februar 2016, 15:52:39 von RoSie »
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Re:[Phase 1 / Phase 2]: Led Standlicht
« Antwort #14 am: 15. Februar 2016, 15:32:24 »

Kiokai könnten wir die Beschreibungen aus deinem Hilfe-Link nicht 1:1 übernehmen fürs Lexikon ?

@RoSie
Dazu fehlt mir leider die Freigabe des Autors....will aber mal schauen was es sonst noch für Quellen gibt.

Gruß Kiokai
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Re:[Phase 1 / Phase 2]: Led Standlicht
« Antwort #14 am: 15. Februar 2016, 15:32:24 »