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  • #1 von Duster76 am 28 Jul 2017
  • Ist es erlaubt das ausgestanzte Dusterlogo im original Frontbügel im Dunkeln zu hinterleuchten? Würde glaube ich ganz gut aussehen. Wahrscheinlich aber in Deutschland nicht
  • #2 von Yogho am 28 Jul 2017
  • Soweit ich weis sind solche "Spielereien" im Bereich der StvO nicht zulässig sondern ausschließlich zu Showzwecken auf Privatgrund erlaubt. Ähnlich wie auch Unterbodenbeleuchtung oder auch die die Arbeitsscheinwerfer.

    Also nicht auf der Straße anmachen oder die Ordnungsmacht weiträumig umfahren. /cool

    Gruß Yogho
  • #3 von Falke am 28 Jul 2017
  • Soweit ich weis sind solche "Spielereien" im Bereich der StvO nicht zulässig sondern ausschließlich zu Showzwecken auf Privatgrund erlaubt....

    Wobei: Wenn man manche LKWs so herumfahren sieht.... /nachdenk

    Gruß    Falke
  • #4 von wolle58 am 28 Jul 2017
  • Wobei: Wenn man manche LKWs so herumfahren sieht....

    Gruß    Falke
       Weist du wie klein die Ordnungshüter sind wenn die vor so einem 40 Tonner stehen ?

                   Die können das von da unten garnicht sehen  /hahaha

                        Und wollen das meistens auch garnicht   :daumen   ,da die armen Fahrer das oft nur als einziges Hobby haben !   

                               Also wird das zu 99 % geduldet   :daumen

                                        mfg: Wolle  /winke
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