[off-topic]So wie ich das sehe sind die Grenzen einfach technisch begründet und verständlich:
Das TFL, hier auf den Duster bezogen, ist Bestandteil des Hauptscheinwerfers und dieser hat seine Zulassung in Abhängigkeit
der Verwendung von Glühfadenleuchtmitteln. Nur mit der Verwendung dieser Leuchtmittelform ist die Abstrahlcharateristik gewährleistet.
Ausnahmen wird es nicht geben, da diese nicht abzugrenzen wären.
Amtsschimmel hin und her, ohne diese Regelungen hätten wir sicher rollende Kirmesbuden auf der Strasse.[/off-topic]