Autor Thema: Dachträger Elektronik/Verkabelung (Einbau & Material)  (Gelesen 38797 mal)

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Marc1

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Re:Dachträger Elektronik/Verkabelung (Einbau & Material)
« Antwort #15 am: 23. Juni 2013, 19:48:24 »
Kann höchstens sein das man dann extra Symbol Schalter dafür verwenden soll. Aber weiß ich auch nicht genau.. Ich fände das schon sinnvoller wenn man 4 Fernlichtscheinwerfer hat und dann je nach Ausleuchtung zwischen Mitte und Außen wählen kann.. dürfte somit ja eig. zulässig sein weil Aktiv sind die ja in dem Moment.. je nach Auswahl. Die sind ja nicht "nie" im Einsatz sondern immer je nach Wunsch. :).
 

tom4x4

  • Gast
Re:Dachträger Elektronik/Verkabelung (Einbau & Material)
« Antwort #16 am: 23. Juni 2013, 19:57:04 »
Kann höchstens sein das man dann extra Symbol Schalter dafür verwenden soll. Aber weiß ich auch nicht genau.. Ich fände das schon sinnvoller wenn man 4 Fernlichtscheinwerfer hat und dann je nach Ausleuchtung zwischen Mitte und Außen wählen kann.. dürfte somit ja eig. zulässig sein weil Aktiv sind die ja in dem Moment.. je nach Auswahl. Die sind ja nicht "nie" im Einsatz sondern immer je nach Wunsch. :).

Ich Versuch es nochma /peace
Was verbaut ist muss Funktionieren!!!!
Egal ob die auffem Dach aussen oder innen Leuchten, die 2, die aus sind Funktionieren bei einem Wechselschalter dann nicht!!!
Deswegen, siehe Felby´s Beitrag!!

Gruß Tom

 

DUSTERcommunity.de

Re:Dachträger Elektronik/Verkabelung (Einbau & Material)
« Antwort #16 am: 23. Juni 2013, 19:57:04 »

Marc1

  • Gast
Re:Dachträger Elektronik/Verkabelung (Einbau & Material)
« Antwort #17 am: 23. Juni 2013, 20:08:24 »
Dann dürfte das Lichtsystem am VW Amarok ja auch nicht zulässig sein. Wie du es beschreibst. Dort ist es so das die 4 Dachscheinwerfer an gehen und dafür das Fernlicht vom Hauptscheinwerfer nicht mehr funktioniert(Sobald man Umgeschaltet hat. und wenn man die wieder Ausschaltet funktionieren die Hauptfernleuchten wieder). Was sagst du den bitte dazu?? das gleiche Prinzip will ich doch dann auch machen. Halt nur das ich zwischen Mittelscheinwerfer und Außenscheinwerfer wechseln kann.

Hier nochmal als Kleines Verständnis wie ich das genau meine.
 

tom4x4

  • Gast
Re:Dachträger Elektronik/Verkabelung (Einbau & Material)
« Antwort #18 am: 23. Juni 2013, 20:25:36 »
Dann dürfte das Lichtsystem am VW Amarok ja auch nicht zulässig sein. Wie du es beschreibst. Dort ist es so das die 4 Dachscheinwerfer an gehen und dafür das Fernlicht vom Hauptscheinwerfer nicht mehr funktioniert. Was sagst du den bitte dazu?? das gleiche Prinzip will ich doch dann auch machen. Halt nur das ich zwischen Mittelscheinwerfer und Außenscheinwerfer wechseln kann.

Die Dachscheinwerfer sind Anbauten, von Dir durchgeführt, und die müssen Funktionieren.
Weiß ich was VW sich zulassen lässt?
Ansonsten Google noch ein Bisschen, oder wart auf Antwort vom Tüv/Dekra
Gruß Tom

P.S. Wenn du das so Eingetragen bekommst isses gut.
Wo oder wie sollen denn nü die Lampen drauf????
 

Marc1

  • Gast
Re:Dachträger Elektronik/Verkabelung (Einbau & Material)
« Antwort #19 am: 24. Juni 2013, 07:00:44 »
Also ich glaub Eintragen muss ich da nix. Scheinwerfer von Hella sind TÜV Frei  :daumen. und der Träger ist ja als Dachträger auch TÜV frei (Eigenbauten dürfen gemacht werden solang man sich an die Vorschriften hält.)

Wie du auf dem Bild erkennen kannst will ich oben 4 Fernlichtscheinwerfer Montieren. Die Unteren kommen dann weg. (Das untere Grün sind die Fernlichter vom Hauptscheinwerfer.) Die Oberen Scheinwerfer sollen halt so geschaltet werden das nur EIN Paar mit dem Hauptfernlicht funktioniert. Das Andere Paar wird dann halt über einen Wechselschalter bedient. deswegen auch ROT und GRÜN ROT AUS GRÜN AN. Das meinte ich mit der Schaltung. Und wie gesagt. der Destination hat es ja auch so das man die Dachscheinwerfer Zusätzlich zu dem Fernlicht dazu Schalten kann und genau das ist meine Absicht mit dem jeweiligen deaktivierten Paar. Somit sind NIE 6 Fernlichtscheinwerfer im Betrieb sondern endweder nur die Hauptfernlichter, Hauptfernlichter und die Mittleren, Oder aber Hauptfernlichter und die Äußeren. Was du meinst mit der Funktionalität so ist das damit gemeint das Scheinwerfer die Angebaut worden sind auch FUNKTIONIEREN MÜSSEN. Heißt Angeschlossen sein... und nicht einfach nur zur Deko. Wie gesagt ich hoffe einfach mal das mir die Dekra oder vlt. jemand anders der TÜV kentnisse hat mir sagen kann das man X beliebige Fernlichter drauf haben darf ABER nur jeweils 2 PAAR Leuchten dürfen. So ist es ja eig. auch vorgeschrieben das nur 2 Fernlichtpaare leuchten dürfen. Frank müsste da doch was drüber wissen. /nachdenk

Eine Frage hab ich auch noch zur Dachrehling Frank... in deinem Video demontierst du sie ja.. und unter den Schraubenhaltern sind ja so Löcher wie ich sehe in Dach... oder sind das Gummis? kann man da die Lampenleitung Durchlegen oder muss man doch ein Loch in das Dach Bohren?
 

Offline InDiBa

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Re:Dachträger Elektronik/Verkabelung (Einbau & Material)
« Antwort #20 am: 24. Juni 2013, 10:28:52 »
Hallo,

hier sind doch schon alle Fakten genannt worden:

 - Was verbaut ist, MUSS funktionieren.
 - 6 Fernscheinwerfer zusammen gehen (legal) NIE.
 - So genannte *Arbeitsscheinwerfer* MÜSSEN separat geschaltet werden.
 - Der VW Amarok hat bei entsprechender Ausstattung 4 Fernscheinwerfer auf dem Dach, aber 0 im Hauptscheinwerfergehäuse.
 - Es ist nicht vorgeschrieben, ob die Arbeitsscheinwerfer auf dem Dach in der Mitte oder am Rand montiert werden.

Das bedeutet doch, die Leuchtenanordnung, die Marc1 wünscht ist machbar, wenn er es schafft die *aussortierten* Fernscheinwerfer völlig separat zu schalten und somit jederzeit der Rennleitung vorführen kann, dass es sich tatsächlich um *Arbeitslicht* handelt. Andererseits ist auch nicht vorgeschrieben, von welcher Art das Arbeitslicht ist.

Ich hatte vor gefühlten 150 Jahren einen *Rallye-Käfer* mit 200 mm Hella-Lichtkanonen. 2 als Nebler, 2 als Fernies. Die waren auch (verbotener Weise) gemeinsam schaltbar. Die Fernscheinwerfer waren so eingestellt, dass sie erst in Verlängerung des serienmäßigen H4-Fernlicht den Boden trafen (also zu hoch). Die Nebellampen waren leicht nach außen gerichtet und leuchteten den Nahbereich in sehr breit aus. Da brauchte ich kein Kurvenlicht und im Wald konnte mich kein Wildwechsel überraschen. Das Licht war so toll, dass ich einmal einem Wildschwein, das ich nachts auf der Straße traf in den Wald folgen konnte und, als es sich verblüfft umdrehte, mit einen 25 ASA-Diafilm (ohne Blitz!) verewigen konnte. Der Weg zurück zur Straße kostete dann mehr Nerven, weil ich hinten nicht so viel Licht hatte.

Für die Scheinwerfer hatte ich eine trickreiche Schaltung gebastelt. Natürlich einmal die TÜV-Einstellung - das war ein Schalterklick! Dann alles zusammen auf Fernlicht, beim Abblenden blieben die Nebler an. Dann die Nebler bestimmungsgemäß nur mit Standlicht (also für die richtige *Waschküche*).


Meine Empfehlung an Marc1: Denk Dir eine TÜV-konforme Schaltung aus, dann gibt es keine Probleme - wenn Du weitere Schaltungsvarianten hast, musst Du ja nicht jedem von erzählen.

Viele Grüße aus Berlin
Norbert
 

Marc1

  • Gast
Re:Dachträger Elektronik/Verkabelung (Einbau & Material)
« Antwort #21 am: 24. Juni 2013, 11:41:33 »
Also VW hat das anscheind so gemacht:

Lampenbügel "Canyon"

    Lampenbügel in Wagenfarbe mit 4 Scheinwerfern auf dem Dach montiert
    Die Lampen werden mit Einschalten des Fernlichtes aktiviert
    Bei aktiviertem Fernlicht leuchten nur die Zusatzscheinwerfer auf dem Dach, kein Fernlicht über die Frontscheinwerfer! (gesetzlich nur 4 Fernlichtlampen pro Fahrzeug erlaubt)
    Demontage des Lampenbügels nicht möglich (da sonst kein Fernlicht mehr vorhanden)

Heißt das die kein Fernlicht im Hauptscheinwerfer haben /nachdenk..

Was ich auch noch gefunden habe war die Aussage, das Fahrzeuge der Klasse N3 (Fz über 12Tonnen) 6 Scheinwerfer haben darf jedoch nur 4 Leuchten Dürfen... also gilt diese Regelung anscheind nur für LKW's..

Also muss ich anscheind doch den Weg nehmen mit den Arbeitsleuchten... :'(
 

Marc1

  • Gast
Re:Dachträger Elektronik/Verkabelung (Einbau & Material)
« Antwort #22 am: 24. Juni 2013, 15:10:13 »
Ob man es glaubt oder nicht  /hahaha sie haben geantwortet  :daumen

Zitat
vielen Dank für die Zusendung Ihrer Anfrage.

Gerne antworten wir Ihnen, auch wenn wir Sie vorab darauf hinweisen müssen,
dass wir keine umfassende Rechtsberatung oder "Erklärung", Auslegung bzw.
Kommentierung von Gesetzen, Verordnungen, Richtlinien oder anderer Rechts-
normen durchführen (dürfen). Alle weiteren Bemerkungen sind rein informell
und bedürfen ggf. eigener weitergehender rechtlicher Abklärung.

Es handelt sich nachfolgend lediglich um eine rein persönliche - wenn auch
relativ fundierte - Auslegung der Vorschriften durch den Unterzeichnenden.


An Fahrzeugen dürfen im öffentlichen Straßenverkehr gem. §49a StVZO
nur die vorgeschriebenen und die für zulässig erklärten Lichttechnischen
Einrichtungen angebracht sein und betrieben werden.

Lichttechnische Einrichtungen (also Scheinwerfer, Leuchten, Glühlampen,
...) sind gemäß §22a StVZO bauartgenehmigungspflichtig.

Solange sie genehmigte Teile verwenden (erkennbar am Genehmigungszeichen
auf dem Bauteil, in der Regel "E" oder "e"  im Kreis bzw. Rechteck oder
Wellenlinie mit folgender Genehmigungsnummer) ist dies zulässig.
Anbaumaße und -Vorschriften müssen dabei beachtet werden.

Lichttechnische Einrichtungen sind inkl. ihrer Leuchtmittel bauartge-
nehmigungspflichtige Teile. Die Bauartgenehmigung bezieht sich dabei
immer auf die vorgesehene Funktion, die auch aus dem Kennbuchstaben der
Abschlussscheibe hervorgeht.

Der Anbau unter diesen Bedingungen ist abnahmefrei. Betriebserlaubnisse
oder andere Dokumente sind nicht erforderlich.

Jedoch ist "E"-Kennung nicht gleich "E"-Kennung.

Das EG- bzw. ECE-Prüfzeichen für lichttechnische Einrichtungen weist in
Verbindung mit dem darüber oder daneben befindlichen Code der Leuchten
klasse eindeutig auf einen Verwendungsbereich hin.

Der Code bzw. die Kennung/Kategorie für die jeweilige Leuchtenklasse (z. B.
 "A"  [Begrenzungsleuchten], "RL" [Tagfahrleuchten] oder "B" [Nebelschein-
werfer] muss sich über oder neben dem "E"/"e" der Genehmigungsnummer
befinden.

Bei Fernscheinwerfern ist es üblicher Weise das "DR" bei für Scheinwerfer mit
Gasentladungslampen oder bei "HR" bei Halogenscheinwerfern sonst nur "R".
Bei symmetrischem Scheinwerfern auch "S" kombiniert mit den anderen
Buchstaben davor.


An PKW und kleineren LKW sind zwei Zusatzfernscheinwerfer (auch vier, wenn
4 Fernscheinwerfer versenkbar sind z.B. sogenannte Schlafaugen) zulässig.
An LKW über 12 Tonnen zulässiger Gesamtmasse wären insgesamt
4 Zusatzscheinwerfer ohne weitere Bedingungen zulässig.

So ließe sich beim PKW durch Schaltungsvarianten die Anzahl nicht erhöhen.

Die elektrische Schaltung hat so zu erfolgen, dass nur die paarweise
Zuschaltung von zusätzlichen Fernscheinwerfern zum Abblend- und Fernlicht
möglich ist. Beim Übergang zum Abblendlicht müssen alle Fernscheinwerfer
gleichzeitig abschalten. Eine Einschaltkontrolle in blau ist vorgeschrieben

Die Lichtstärke aller gleichzeitig einschaltbaren Fernscheinwerfer darf
300000 cd nicht überschreiten (Summe der Referenzzahlen nicht größer als
100). Blinkende Scheinwerfer für Fern- und/oder Abblendlicht (automatisches
Ein- bzw. Ausschalten bzw. Wechselblinken von Fern- und Abblendlicht) sind
nicht zulässig.

Die Referenzzahl ist eine Kennzahl für 1/3 der größten Lichtstärke des Fernlichts,
ausgedrückt in „tausend Candela“, welche sich bei Fernscheinwerfern neben
dem Kreis des Prüfzeichens befinden sollte.


Über die Höhe von Zusatzfernscheinwerfern gibt es keine gesonderten
Anbauvorschriften.
Diese Bedingung gilt als erfüllt, wenn das ausgestrahlte Licht den
Fahrzeugführer weder direkt noch indirekt über Einrichtungen für indirekte
Sicht und/oder sonstige spiegelnde Fahrzeugflächen stört.

Die Beleuchtungseinrichtungen selbst zählen nicht zu den Fahrzeugabmessungen
solange sich die Gesamtabmessungen innerhalb zulässiger Grenzwerte befinden
(Höhe unter 4 m, Breite unter 2,55, Länge unter 12 mm). Halterungen hingegen
sind u.U. abnahmepflichtige Teile.



Die genauen Anbaubedingungen und Prüfzeichen entnehmen Sie bitte der
verlinkten Broschüre.


Abweichungen von den Farben sind nicht zulässig, da dadurch bestimmte
Signalbilder oder Signalwirkungen beeinträchtigt würden.

Die Anbauvorschriften/Maße und eine gute Übersicht über den Anbau von
lichttechnischen Einrichtungen im Allgemeinen finden Sie in der
Broschüre "Lichttechnik", die Sie über folgenden Link runterladen können:
http://www.dekra.de/c/document_library/get_file?p_l_id=54060&uuid=56ee1f34-a2d5-42eb-b7e5-35b9536937b9&groupId=10100

bzw.

http://www.dekra.de/web/guest/1471?teaser=1

Auch wenn der Stand schon etwas älter und einige Punkte mittlerweile leicht
verändert sind treffen die wesentlichen Aussage zu Ihrer Frage und deren
Randbedingungen noch unverändert zu. Dort ist beispielsweise noch
von 75 als Summe der Referenzzahlen die Rede.

Es gibt zwar bereits eine Neufassung, doch dürfen wir diese nicht zum
Download zur Verfügung stellen.

"An PKW und kleineren LKW sind zwei Zusatzfernscheinwerfer (auch vier, wenn
4 Fernscheinwerfer versenkbar sind z.B. sogenannte Schlafaugen) zulässig.
An LKW über 12 Tonnen zulässiger Gesamtmasse wären insgesamt
4 Zusatzscheinwerfer ohne weitere Bedingungen zulässig.

So ließe sich beim PKW durch Schaltungsvarianten die Anzahl nicht erhöhen."

Also muss ich 2 Davon nochmal extra schalten als Arbeitsscheinwerfer... schade wäre eig. eine elegante Lösung gewesen..
 

Offline InDiBa

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Re:Dachträger Elektronik/Verkabelung (Einbau & Material)
« Antwort #23 am: 24. Juni 2013, 16:52:22 »
... So ließe sich beim PKW durch Schaltungsvarianten die Anzahl nicht erhöhen.Also muss ich 2 Davon nochmal extra schalten als Arbeitsscheinwerfer... schade wäre eig. eine elegante Lösung gewesen ...

Naja, wer hindert Dich daran, aus den 4 Dachlämpchen Dir frei (und wechselschaltbar) auszusuchen, welche gerade die Fernscheinwerfer und welche die Arbeitsscheinwerfer sind?

Du brauchst eine Schaltung mit der Du zwei Lampen an das Fernlicht legst und gleichzeitig die anderen zwei auf den Schalter der Arbeitsbeleuchtung:
 - Schalterstellung A: Außen Fernlicht, innen Arbeitslicht,
 - Schalterstellung B: (=böse!) Alles Fernlicht (aber nicht erwischen lassen),
 - Schalterstellung C: Innen Fernlicht, außen Arbeitslicht.


Früher gab es solche Schalter mal von Hella:
 - Stellung 1: Knopf nach links - Nebelscheinwerfer an,
 - Stellung 2: Knopf nach rechts - Nebelschlussleuchte an,
 - Stellung 3: Knopf ziehen - alles an!

Mit zwei dieser Schalter hatte ich damals an meinem Käfer die Leuchtenkombination geschaltet: Schalter 2 reingedrückt und alles entsprach den Vorschriften!! - Und alle waren glücklich!! (Nur der Gegenverkehr nicht immer.)

Viele Grüße aus Berlin
Norbert

PS.:
Damit wir uns richtig verstehen: Alle ungesetzlichen Schaltvarianten sind (natürlich) nur außerhalb des Geltungsbereichs der Straßenverkehrsordnung bzw. der Straßenverkehrszulassungsordnung zu verwenden - also im privaten Wald, der mittleren Sahara oder so ...
 

Marc1

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Re:Dachträger Elektronik/Verkabelung (Einbau & Material)
« Antwort #24 am: 24. Juni 2013, 17:50:24 »
So ich habe mal die Vordere Abdeckung abgemacht um zu schauen wie es dadrunter überhaupt aussieht :daumen.

Hat vlt. einer der Destination Besitzer ein Foto wo da genau die Kabel rein gemacht worden sind? :daumen

Seit dem ich die Abgemacht habe geht meine Abdeckung nicht mehr richtig drauf  :'( die kann man so an sich jetzt mit viel leichterer Gewalt hinten direkt hochklacken..... hoffentlich fliegt die mir nicht irgendwann weg....
 

Offline Surfer-Wookie

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Re:Dachträger Elektronik/Verkabelung (Einbau & Material)
« Antwort #25 am: 24. Juni 2013, 18:28:30 »
Ansonsten gibt es zu dem wegfliegenden Abdeckungen auch nen Thread  /nachdenk
Gruß
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Offline deepdiver

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Re:Dachträger Elektronik/Verkabelung (Einbau & Material)
« Antwort #26 am: 24. Juni 2013, 18:37:24 »
Hilft das?




Gruß
Deepdiver
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und die Liste wird noch länger werden ;)
 

Marc1

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Re:Dachträger Elektronik/Verkabelung (Einbau & Material)
« Antwort #27 am: 24. Juni 2013, 20:21:14 »
@Deepdiver: Ich bräuchte ein Foto wie meins... damit ich weiß wo Dacia mit dem Kabel ins Dach gegangen ist /nachdenk.
 

Offline deepdiver

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Re:Dachträger Elektronik/Verkabelung (Einbau & Material)
« Antwort #28 am: 25. Juni 2013, 06:15:38 »
Äääähh, neeee, so ein Bild habe ich nicht...
Werde ich auch nicht machen, weil
Seit dem ich die Abgemacht habe geht meine Abdeckung nicht mehr richtig drauf  :'(
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Marc1

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Re:Dachträger Elektronik/Verkabelung (Einbau & Material)
« Antwort #29 am: 25. Juni 2013, 06:36:41 »
 /hahaha war klar  :D. Trotzdem Danke :D
 

DUSTERcommunity.de

Re:Dachträger Elektronik/Verkabelung (Einbau & Material)
« Antwort #29 am: 25. Juni 2013, 06:36:41 »