Autor Thema: Garantie nach Änderung der elektrischen Anlage  (Gelesen 11990 mal)

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Offline stefanduster

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Garantie nach Änderung der elektrischen Anlage
« am: 27. Juni 2011, 23:41:25 »
mal eine frage an euch auch wenns vom thema sicher nicht hier her gehört :
wie ist das mit eurer garantie wenn ihr an elektrik was ändert (coming home module, sitzheizung etc)
 

Offline PAINTYBEAR

Re:Garantie nach Änderung der elektrischen Anlage
« Antwort #1 am: 28. Juni 2011, 07:16:45 »
Hallo
Garantie ?
Erloschen !
Aber für alles !  SUUUPER /crazy /wand :klatsch


Nette Antwort!
Kurz, knapp, eindeutig,....aber falsch!

Als Beispiele wurden "Coming Home Modul" und "Sitzheizung" genannt.
Solange beide An- oder Einbauteile eine gültige ABE haben ist alles ok.
Ansonsten wäre bei mir durch das bel. Nummernschild und bei vielen hier durch ein Radiotausch die Garantie auch weg.
Dem ist aber nicht so.
Also: Teile mit ABE und eine fachgerechte Installation gewährleisten weiterhin die Garantie.
Ironie ist die letzte Phase der Enttäuschung.
 

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Re:Garantie nach Änderung der elektrischen Anlage
« Antwort #1 am: 28. Juni 2011, 07:16:45 »

jochem

  • Gast
Re:Garantie nach Änderung der elektrischen Anlage
« Antwort #2 am: 28. Juni 2011, 07:44:56 »
Also: Teile mit ABE und eine fachgerechte Installation gewährleisten weiterhin die Garantie.
Wenn die Garantie auf einem Vertrag mit Dacia/Daciahändler beruht, wahrscheinlich aber nur bei Montage durch eine Vertragswerkstatt.
 

Offline ronnysc

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Re:Garantie nach Änderung der elektrischen Anlage
« Antwort #3 am: 28. Juni 2011, 09:11:56 »
Dacia kann nicht einfach die Garantie verweigern nur weil im Auto ein Fremdteil verbaut wurde. Das Auto gehört Dacia nicht mehr. Auf die nicht geänderten Teile muß Dacia weiter Garantie geben. Das heißt bei dem daylightrunningmodul kann Dacia die Garantie für die Scheinwerfer verweigern (eher unwahrscheinlich) aber auf Motor und Karosserie muß die Garantie weiter gewährt werden. Selbst wenn Öffnungsspuren vorhanden sind darf die Garantie nicht verweigert werden. Dazu gibt es auch gültige Urteile. Die Betriebserlaubnis bzw. der Versicherungsschutz ist dann wieder was anderes. Diese beiden erlöschen bei Einbau des daylightrunningmodul.
 

Offline Pfeife

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Re:Garantie nach Änderung der elektrischen Anlage
« Antwort #4 am: 28. Juni 2011, 09:29:56 »
Wenn Du Garantie meinst musst Du im Garantievertrag mit Dacia nachlesen - ich hab kein.
Die meisten verwechseln da was mit Gewährleistung und die kann Dacia nicht ausschließen.
 

Offline ronnysc

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Re:Garantie nach Änderung der elektrischen Anlage
« Antwort #5 am: 28. Juni 2011, 19:08:47 »
ok stimmt 3 Jahre Gewährleistung
 

karman911

  • Gast
Re:Garantie nach Änderung der elektrischen Anlage
« Antwort #6 am: 28. Juni 2011, 21:20:03 »
hallo,

gewährleistung ist aber nur 12 monate  ;) und garantie je nach vertrag bis zu 6 jahre. bei problemen mit oder durch neuen oder geänderten teilen kann dacia sehr wohl die reparatur verweigern. man müßte belegen können, das der schaden auch ohne änderung eingetreten wäre......ob dacia das im rahmen der kundenbindung und aus marketinggründen tatsächlich macht ist eine andere frage.

lg
heiko
 

Offline ronnysc

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Re:Garantie nach Änderung der elektrischen Anlage
« Antwort #7 am: 28. Juni 2011, 21:50:41 »
dann gehste halt zum nä. Dacia-Händler...
 

karman911

  • Gast
Re:Garantie nach Änderung der elektrischen Anlage
« Antwort #8 am: 29. Juni 2011, 22:46:49 »
hallo,

die sind alle vernetzt  ;) und garantie oder nicht entscheidet nicht der händler  ;) ;)

lg
heiko
 

Offline roadrunner

Re:Garantie nach Änderung der elektrischen Anlage
« Antwort #9 am: 30. Juni 2011, 07:40:53 »
garantie oder nicht entscheidet nicht der händler  ;) ;)

Hier geht es ja eigentlich darum, ob man ein defektes Teil (z.B. el. Fensterh.) in der Garantiezeit noch ersetzt bekommt,
obwohl man selbst z.B. eine zusätzliche Innenbeleuchtung eingebaut hat.
Im Garantiefall ist der Händler der erste Ansprechpartner und nur er entscheidet erstmal, ob er wegen diesem Eingriff
in die Elektrik gegenüber Dacia ein "Faß aufmacht" oder den defekten FH (evtl. nach Rücksprache) einfach ersetzt.
LPG-DUSTER – DIE VERNÜNFTIGSTE ART, UNVERNÜNFTIG ZU SEIN
 

Madison125

  • Gast
Re:Garantie nach Änderung der elektrischen Anlage
« Antwort #10 am: 30. Juni 2011, 22:13:25 »
Die allgemeine Haltung der Hersteller sind bis dato immer so gehandhabt worden, dass wenn kein direkter Eingriff auf das defekte Teil statt gefunden hat, wird die Garantie- bzw. Gewährleistung ohne Kommentar aus geführt.

Das bedeutet, wenn Du an der Elektrik keine gravierenden Änderungen aus führst....was andere Bauteile beschädigt, hast Du egal was Du Einbaust, fachmännisch, keine Garantie Probleme.

Baut einfach fachmännisch ein dann ist alles ok.

 

karman911

  • Gast
Re:Garantie nach Änderung der elektrischen Anlage
« Antwort #11 am: 30. Juni 2011, 23:22:49 »
hallo,

vw hat einem freund die garantie für ein radlager verweigert, weil er spurverbreiterungen und große breite reifen montiert hatte..... /nachdenk begründung; kausaler zusammenhang des umbaus mit dem defekt  /oeehh

aber war halt vw  /cool  /mies

lg
heiko
 

Offline Kromboli

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Re:Garantie nach Änderung der elektrischen Anlage
« Antwort #12 am: 30. Juni 2011, 23:28:09 »
@karman911

Naja, dieser Zusammenhang ist ja auch nicht so ganz von der Hand zu weisen, oder?

Hier geht es aber um Änderungen der elektrischen Anlage.

Gruß
Krom
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Madison125

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Re:Garantie nach Änderung der elektrischen Anlage
« Antwort #13 am: 30. Juni 2011, 23:42:44 »
hallo karmann, eine Spurverbreiterung ist auch eine direkte Änderung, leider werden Tuning arbeiten sehr oft falsch gemacht...nur was ich vorher geschrieben habe, bedeutete soviel, wenn Du die Innenbeleuchtung änderst und Dir der Fensterhebermotor kaputt geht, wird Dir niemals die Garantie verwehrt werden...gruß ausbFüssen
 

karman911

  • Gast
Re:Garantie nach Änderung der elektrischen Anlage
« Antwort #14 am: 01. Juli 2011, 00:15:04 »

Hier geht es aber um Änderungen der elektrischen Anlage.


hallo,

war auch nur ein beispiel.....ist vom prinzip aber das gleiche.

ich wollte nur deutlich machen, das sehr wohl die garantie verloren geht wenn ein kausaler zusammenhang besteht, z.b. die scheibenwischerautomatik, beleuchtung, tfl etc. und bei einem fehler in der elektrik, der nicht ein einfach zu tauschendes bauteil betrifft, wird es mit sicherheit kritisch  /nachdenk

.... leider werden Tuning arbeiten sehr oft falsch gemacht...
 

das, was hier an anleitungen und umbauten, speziell bei der elektrik, rumgeistert, wird von keinem sachverständigen als fachgerecht eingestuft werden. unter umständen verliert man sogar seinen versicherungsschutz, wenn der wagen abbrennt, weil die kabel nicht richtig angeschlossen oder verbaut werden..... /oeehh

aber das gehört hier ja auch nicht her  /rotwerd

nicht das wir uns falsch verstehen, ich ändere auch gerne sachen an meinem wagen, nur sollte man sich über die folgen im klaren sein  ;) getreu dem motto; man kann sich alles erlauben wenn man bereit ist die konsequenzen zu tragen.......

in diesem sinne

lg
heiko
 

DUSTERcommunity.de

Re:Garantie nach Änderung der elektrischen Anlage
« Antwort #14 am: 01. Juli 2011, 00:15:04 »