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  • #1 von Lupiculus am 09 Dec 2010

  • Frage an alle Dusterbesitzer!
    Wenn man Nachts das Auto abstellt, sollte man doch ein Parklicht einschalten können. z.B. in dem man den Blinker  bei ausgeschalteter Zündung in Blinkstellung rechts oder links schiebt.
    Ich habe vergebens nach dem Parklicht gesucht.
    Die Bedienungsanleitung gibt auch nichts her.
    Gibt es das beim Duster nicht?

  • #2 von lord am 09 Dec 2010
  • Nö, hab ich am lebenden Objekt ausprobiert.  /mies :( leider kein Parklicht !  :'(
    Bleibt nur nen 100er-Beutel Teelichter (auch als Grablichter bekannt  /cool) ins Handschuhfach zu legen und bei Bedarf
    ein Lichtlein auf den Kotflügel zu stellen.  :D /fg
    ... oder natürlich Motor laufen lassen und volle Beleuchtung ... ist die sicherste Variante ... aber rechtzeitig nachtanken !  /hahaha

    Das sind leider so Kleinigkeiten, die wohl so gut wie nix kosten und eigentlich ruhig mal von Dacia spendiert werden könnten.
    Fällt in die selbe Kategorie wie WischWasch-Automatik oder Tempomat. Kostengünstig zu bauen, also warum nicht im Duster ?  /nachdenk
  • #3 von samuel am 09 Dec 2010

  • Also ich hatte sie noch in jedem von meinen Fahrzeugen -

    und in keinem jemals wirklich gebraucht/benützt...  :(
  • #4 von Lupiculus am 09 Dec 2010
  • ..ich bleib halt dann in Zukunft Abends  auch zuhause. No Problem!
  • #5 von ajuejo am 09 Dec 2010
  • Also ich hatte sie noch in jedem von meinen Fahrzeugen -

    und in keinem jemals wirklich gebraucht/benützt...  :(

    So sehe ich das auch, es wird so gut wie nie benutzt.
    Ich parke immer nach Möglichkeit so, dass man gut sichtbar steht. ;)
  • #6 von roadrunner am 09 Dec 2010
  • Ich parke immer nach Möglichkeit so, dass man gut sichtbar steht. ;)

    Genau! Ich stell meinen Wagen auch immer mitten auf der Kreuzung ab.  ;)

    Habe das Parklicht aber bisher auch nicht vermisst.
  • #7 von elchtester am 09 Dec 2010
  • Ich habe bei meinen Vorgängerautos noch nicht einmal bemerkt, dass es so was gibt! :D
  • #8 von ajuejo am 09 Dec 2010
  • Genau! Ich stell meinen Wagen auch immer mitten auf der Kreuzung ab.  ;)

    Aber abends nur mit Beleuchtung.  :P ;)
  • #9 von hosenmax am 09 Dec 2010
  • Die Frage Parklicht stellt sich bei uns nicht.
    Entweder ich fahre und wenn nicht fährt meine Frau,wenn sie nicht fährt fahr ich und wenn .......... :[
  • #10 von Kromboli am 09 Dec 2010
  • Ich habe mich mal mit meinem Octavia unterhalten.

    Er meinte: Ja, ich habe Parklicht, aber ich habe keine Angst im Dunkeln, lass ruhig aus, will meine Ruhe haben nachts.
  • #11 von 123 am 09 Dec 2010
  • Parklicht war bisher bei keinem Auto von Interesse   /mies
    Ganz im Gegenteil, entweder man hat mich darauf hingewiesen oder ich andere, dass das Parklicht noch an ist - zack und dann schnell hin und ausmachen   /oeehh
    Also, ohne ist alles gut  ;)

    LG,
              123    /winke
  • #12 von tatutata am 10 Dec 2010
  • wenn der Mond scheint braucht man im Park kein Licht, wenn nicht reicht ne Taschenlampe.
     Und mit dem Auto in den Park ist eh verboten, also braucht der Duster auch kein Parklicht.
  • #13 von holly am 10 Dec 2010
  • Eigendlich ist das Problem leicht zu Lösen, da ja bald Weihnachten ist, einfach Duster mit Solar-Lichterkette ausrüsten.  ;D Alternativ unter Laterne parken. Hab Parklicht nie gebraucht, darum werde ich es nicht vermissen... /oeehh
  • #14 von Lupiculus am 11 Dec 2010
  • mittlerweile habe ich in der StVO nachgelesen:

     
    "Haltende Fahrzeuge sind außerhalb geschlossener Ortschaften mit eigener Lichtquelle zu beleuchten. Innerhalb geschlossener Ortschaften genügt es, nur die der Fahrbahn zugewandte Fahrzeugseite durch Parkleuchten oder auf andere zugelassene Weise kenntlich zu machen; eigene Beleuchtung ist entbehrlich, wenn die Straßenbeleuchtung das Fahrzeug auf ausreichende Entfernung deutlich sichtbar macht. Auf der Fahrbahn haltende Fahrzeuge, ausgenommen Personenkraftwagen, mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t und Anhänger sind innerhalb geschlossener Ortschaften stets mit eigener Lichtquelle zu beleuchten oder durch andere zugelassene lichttechnische Einrichtungen kenntlich zu machen."

     Lupiculs

    PS: Eure spassigen Kommentare sind super!
  • #15 von Dutschia Fan am 11 Dec 2010
  • mittlerweile habe ich in der StVO nachgelesen:
    "Haltende Fahrzeuge sind außerhalb geschlossener Ortschaften mit eigener Lichtquelle zu beleuchten. Innerhalb geschlossener Ortschaften genügt es, nur die der Fahrbahn zugewandte Fahrzeugseite durch Parkleuchten oder auf andere zugelassene Weise kenntlich zu machen; eigene Beleuchtung ist entbehrlich, wenn die Straßenbeleuchtung das Fahrzeug auf ausreichende Entfernung deutlich sichtbar macht. Auf der Fahrbahn haltende Fahrzeuge, ausgenommen Personenkraftwagen, mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t und Anhänger sind innerhalb geschlossener Ortschaften stets mit eigener Lichtquelle zu beleuchten oder durch andere zugelassene lichttechnische Einrichtungen kenntlich zu machen."
     LupiculsPS: Eure spassigen Kommentare sind super!


    und da hätten wir den Punkt der schon für viel Diskussion gesorgt hat.... Haltende Fahrzeuge steht im § 17 der StVO und nicht Parkende Fahrzeuge !!!
    aber egal  :P  der Duster hat doch ein normales "Standlicht"  :daumen
    und wer wirklich mal Bedenken hat das eine Lichtgestalt wie der Duster nicht gesehen wird, der schaltet eben dieses ein. /engel

    beste Grüße der Dutschia Fan  /peace /peace
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