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gruß stepi
Leider sind in dem Wikipedia-Artikel die Infos nicht ganz richtig bzw. vollstandig.
Habe mir grade den "Codice della Strada" das ital. Strassenverkehrsgestz zu Gemute gefuehrt.
Relevant sind da die Artikel 151 - 153, v.a. der Atr. 152
Laut diesem muessen auch wahrend des Tages ausserhalb von geschlossenen Ortschaften (bei motor. Zweiraedern auch innerhalb) folgende Lichter brennen.
Postionslampen + Abblendlicht + Kennzeichen-Lampe + bei Fahrzeugen ueber 2.10 m Breite auch die Begrenzungleuchten.
Die Lampen vorne koennen durch Tagfahrlicht ersetzt werden, sofern das Fahrzeug serienmaessig damit ausgesttet ist.
Also nachruesten ist nicht....
Begrenzungsleuchten bei KFZ ueber 2,10 m Breite muessen auch mit TFL brennen.