frag mich gerade wo da der Unterschied, bei einem Werks-Gaser, zu den anderen Modellen liegen soll. 
Am Gastank, eventuelle Leitungen, ... keine Ahnung. Deswegen würde ich das ja gerne sehen.
Wenn es keinen Unterschied gibt, frage ich mich nur, warum bei den AHK für Gaser immer daraufhin gewiesen wird, dass es nur eine befugte Gaswerkstatt einbauen darf.
Hinweis: Bei Modellen mit Gasanlage ist der Anbau einer Anhängerkupplung nur in einem befugten Autogasbetrieb möglich.
Wenn es keinen Unterschied gibt und der Hinweis nur vorsorglich gemacht wird, um so besser.