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  • #1 von 1thor am 01 May 2018
  • Hallo, hab gerade ein Verständnis problem. Lt coc unsres Duster sind vorne 890kg hinten 910 kg zulässig. Eingetragen als Reifenindex ist 98.

    Habt ihr dazu ne Erklärung? Könnte doch dann 91er fahren?

  • #2 von KioKai am 01 May 2018
  • Habt ihr dazu ne Erklärung? Könnte doch dann 91er fahren?


    "Könnte" aber darfst du nicht, denn vom eingetragenen Lastindex darf nach oben, aber nicht nach unten abgewichen werden.
    Daher erübrigt sich es darüber nachzudenken.  ;)

    Im übrigen gilt der Index für einen Reifenfülldruck von 2,5 bar, den der Duster aber gemäß Herstellerangaben nicht im Normalbetrieb fährt.
    Folglich sind die 750 kg bei einem 98er Index nicht aussagekräftig, sondern eine geringere max. Lastbeanspruchung.
  • #3 von 1thor am 01 May 2018
  • Ok, verstanden.
  • #4 von alda_schwede am 01 May 2018
  • Laut GTÜ geht es:
    https://www.gtue.de/sixcms/media.php/771/gtue-informativ-reifen.pdf

    Aber gibt es überhaupt welche mit niedrigerem Lastindex, die passen? Ich finde nix
  • #5 von KioKai am 01 May 2018
  • aber zum Thema ob sie dann aber eingetragen werden müssen steht da nichts  ;)
    Es gibt zu dieser Thematik scheinbar gegenteilige Meinungen, wie hier >>>Klick<<<

    Zumindest sehe ich das so, dass die Unterschreitung des Tragfähigkeitsindexes in den Papieren nachgetragen werden muss.
    Hier auch zu lesen, ganz weit unten, Zitat: "Außerdem müssen die Reifen ordnungsgemäß im Fahrzeugschein eingetragen sein."
  • #6 von alda_schwede am 01 May 2018
  • aber zum Thema ob sie dann aber eingetragen werden müssen steht da nichts  ;)

    Seite 2 oben rechts :)
    "Eine   Berichtigung   des   Tragfähigkeits-   oder
    Geschwindigkeitsindex     in     den     Fahrzeug-
    papieren ist nicht erforderlich."
  • #7 von KioKai am 01 May 2018
  • Seite 2 oben rechts :)
    "Eine   Berichtigung   des   Tragfähigkeits-   oder
    Geschwindigkeitsindex     in     den     Fahrzeug-
    papieren ist nicht erforderlich."


    und hier dann die gegenteilige Aussage >>>klick<<< aus dem aktuellen Bußgeldkatalog. *)ganz unten, vor den Kommentaren
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