Hi,
nur als Hinweis: Die Haftpflichtversicherung zahlt, falls das Fahrzeug doch wegrollen sollte und die Handbremse NICHT angezogen war, keine Schäden, die dadurch verursacht werden. Auch nicht, wenn das Fahrzeug durch andere Mittel (wie Keil, Bordstein,...) gegen unabsichtliches Wegrollen gesichert wurde. Wurde mir von 2 Versicherern unabhängig voneinander so mitgeteilt.
Ein eingelegter Gang hält ein Fahrzeug leider nicht fest. Ich kenne 2 Fälle, bei denen sich ein eingelegter Gang, trotz dem, dass das Fahrzeug und Getriebe einwandfrei funktionierten, unter belastung gelöst hatte und das Fahrzeug wegrollte.
Von meiner früheren Renault-Werkstatt bekam ich mal den Hinweis, die Handbremse (welche dort auch auf Trommeln hinten wirkte) möglichst oft zu verwenden, um ein derartiges Festgammeln beweglicher Teile durch ausreichende und öftere bewegung zu verhindern.
Ich ziehe bei jedem Wagen, egal wie geparkt, grundsätzlich die Handbremse an und habe seither (toi toi toi *holzklopf*) nie mehr Probleme damit gehabt.
Gruss