Seit Ende 20041) ist es in diesen Fällen zulässig, Reifen mit einem niedrigeren Load-Index (Li) als vorgeschrieben zu verwenden. Die Mindestanforderung an die Reifen bezüglich des Li ergibt sich somit bei Einzelradanordnung (bei Pkw üblich) als die Hälfte der maximalen Achslast.
In vielen Foren ist zu lesen das die EU-Richtlinie 92/23/EWG noch nicht bis zu allen Tüv Prüfern durchgesickert ist.
Aber wenn man auf die EU-Richtlinie 92/23/EWG hingewiesen hat wurden auch Reifen mit niedrigeren Load-Index Eingetragen.
Man sollte nur die max. zul. Achslast beachten.
Ich werde mich morgen mal beim Reifen Fachhandel erkundiegen und dann Berichten.
Ja, wenn bei 2,5 Bar LI 98 eingetragen ist kann der TÜV das aus der Achslast umrechnen mit dem niedrigeren Druck (in speziellen Fällen, wie oben ausgeführt) und dann
kann der TÜV Dir einen niedrigeren LI eintragen.
Solange der niedrigere LI nicht im Schein eingetragen ist gilt
LI 98. Eine Eintragung ist
zwingend erforderlich und kostet Geld.
Bei 2,0 - 2,2 Bar Druck im Duster ist der aus der Achslast errechete LI normalerweise nicht ausreichend.
Frag den TÜV, nicht den Fachhandel, denn der macht dann auch das Gutachten bei einem Reifenplatzer.
Und - ganz ehrlich: macht es einen Sinn ans untere Limit zu gehen ?? Die Reifen sind das einzige, was einen auf der Strasse hält.
Gruss S.