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  • #1 von Ritch am 03 Oct 2013
  • Hallo,
    ich habe mir jetzt neue Alus in 17" zugelegt. Nun habe ich mir das Teilegutachten von meinen Spurplatten angeschaut. Da finde ich nur Serienräder und Sonderräder in Der Dimension 16" als zugelassene Rad Reifenkombinationen. Daraufhin habe ich im Netz nach anderen Herstellern geschaut und bei allen steht dasselbe nur 16" Felgen zugelassen. Heißt das jetzt, daß ich meine Spurplatten entfernen muß wenn ich 17" Räder  montiere oder überlese ich da etwas  /nachdenk und ich kann mir die Rad Reifenkombi auch mit meinen Spurplatten, hinten 2 x 30mm vorn 2 x 18mm eintragen lassen? Für eine Antwort wäre ich dankbar. Das sind dann 235/55 R17 ET 48

    Grüße Ritch
  • #2 von Marc1 am 10 Apr 2014
  • Ich hole das Thema mal wieder hoch.. wie ist das eig. mit den Original Felgen vom Duster?? habe hier und da gelesen das es heißt braucht man nicht Eintragen ect..??

    Wie sieht das den aus mit Spurverbreiterungen??? gibt es tatsächlich solche die man mit den Originalen Alus fahren darf OHNE zum TÜV zu müssen??? /weissnich
    • Marc1
  • #3 von Surfer-Wookie am 10 Apr 2014
  • Wenn Sie eine ABE haben und die Serienbereifung aufgeführt ist, braucht man nicht zum Tüv.
    Anders sieht das vermutlich aus, wenn man auch noch andere Maßnahmen wie eine Höher- oder Tieferlegung vorgenommen hat.
    Dann muss man trotz ABE eine TÜV-Abnahme durchführen lassen.
    Reifen in Kombination mit Spurplatten und Höherlegung.
  • #4 von CooperS2302 am 10 Apr 2014
  • Hallo Ritch,

    meine Erfahrung ist wie folgt:
    Da deine Räder/Distanzscheiben Kombination im Teilegutachten nicht aufgeführt sind, kann sie ein Prüfer nicht abnehmen.
    Du musst also zum TÜV zur Einzelabnahme.
    Wenn das Profil des Reifens voll abgedeckt ist und noch 10mm Luft zwischen Kotflügel und Reifen beim Einfedern verbleiben, sollte der Prüfer die Räder/Reifen/Scheiben auch eintragen.
    Bei 17Zöller und einer akzeptablen Reifengröße stehen die Chancen nicht schlecht.

    Letztendlich muss er es aber nicht (leider auch Ansichtssache) eintragen und empfehle einfach mit allem was du hast, montiert "unschuldig" zur Prüfstelle zu fahren, um vorab nachfragen.

    Ich drück dir die  :daumen

    VG
    Mario
  • #5 von mike1961 am 24 Apr 2014
  • Also ich komme gerade von der GTÜ.
    War dort wegen meiner verbauten Spurverbreiterung von Hoffmann. 28mm überall
    Laut ABE muss man trotzdem den Wagen entsprechend vorführen und abnehmen lassen.
    So wurde mir das auch vom GTÜ Menschen nach lesen der ABE bestätigt.
    Und ich habe keine sonstigen Veränderungen am Wagen. Die Abnahme selber war ein Klacks.
    Ging recht flott und hat am Ende 45€ gekostet.
    Was die Lauffläche des Reifens angeht, so ist es genau diese, die gemäss EU Richtlinien für die Bewertung der Breite eines Reifen in Kombination mit dem Kotflügel herangezogen wird. Lt. GTÜ Prüfer ist es nur so möglich, dass es viele Fahrzeuge gibt, deren Reifenseiten weit über den Kotflügel rausragen, aber trotzdem gemäss Richtlinien zugelassen sind.
    Dazu soll man mit dem Wagen über ein Stück weisses Papier fahren. Nur das würde das korrekte Maß bzw. die Lauffläche wiedergeben.
    Also müsste auch der Tip mit mehr Luftdruck und dadurch schmalere Reifen wirksam sein - rein spekulativ.
    Wie gesagt - ich bin kein Fachmann und gebe hier die Worte eines GTÜ-lers weiter.

    Gruss

    Mike1961 (jetzt mit der ersten offiziellen Eintrag - aber nicht ins Klassenbuch) :-)
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