@ MrDuster
da gebe ich Dir vollkommen recht, hatte es ja auch bereits vorher geschrieben, dass es mir reicht, wenn ich weiß, dass keiner ein ver-oder abschließbares Handschuhfach hat.
Nun zu Deinem Aspekt, dass man ein verschlossenes Handschuhfach mit einem Schraubendreher aushebeln kann. Stimmt sehr wohl.
Aber angenommen, ich hab ein Handy oder Navi im Handschuhfach, ist es da rein versicherungstechnisch nicht ein Unterschied, ob ich mein Handschuhfach ver (besser gesagt abgeschlossen) hab, oder ob ich es (umgangssprachlich) nur zugemacht habe???