Da Niemand gezwungen werden kann, einen Schaden vollständig zu beheben, den er objektiv erlitten hat, ermöglicht diese 2. Variante das o.a. Verfahren. Vermutlich ist "Smart Repair" versicherungstechnisch keine vollständige Wiederherstellung des Ausgangszustandes und stellt eine Wertminderung gegenüber einem Neu-Teil dar.
Darum kann die Versicherung sich nicht auf die Bezahlung von Smart Repair beschränken.
Ganz genau so ist es. Eine Kaskoversicherung ersetzt den
entstandenen Schaden und nicht das, was tatsächlich auch repariert wird. Und das ist auch i.O. so und moralisch m.E. überhaupt kein Problem.
Ich könnte mich ja auch dazu entschließen, es so zu lassen. Und dann soll ich auf die Versicherungsleistung verzichten?
Oder was wäre, wenn ich Lackierer wäre? Dann soll ich es nicht selbst machen dürfen, weil ich mir keine Rechnung ausstellen kann?
Echauffieren kann man sich vielleicht, weil es zuhauf Leute gibt, die den Schaden an die Werkstatt abtreten und in diesem Zuge sich die Werkstatt noch ein paar vermeintliche Extraarbeiten vergüten läßt. Da sehe ich meine Vorgehensweise sehr entspannt, da ich das verkostenvoranschlagen lasse, was nötig wäre, den ursprünglichen Zustand wieder herzustellen. Danach mit der Versicherung abgerechnet hat tatsächlich zur Folge, daß die MWSt.
abgezogen wird.
Und die SF ändert sich nicht. Ich war klug genug, einen Rabattretter in die Police einbauen zu lassen.