Wer hat die Autorisierung für die Freischaltung erteilt? Wer garantiert beim Einsatz einer Software, die im Reverseengineering erstellt wurde, dass die Änderung, die vorgenommen wurde einwandfrei ist? Soweit mir bekannt, übernimmt der Anwender die alleinige Verantwortung für den Einsatz. Seit wann hat der Anwender Kenntnisse über den vollen Funktionsumfang des Programms, das werksseitig zur Verfügung gestellt wird? Ferner, die autorisierten Werkstätten, die Softwareänderungen 'vornehmen', machen dieses nicht in Eigenverantwortung. Hierfür wird eine direkte gesicherte Verbindung zum Hersteller bzw. Server hergestellt, bei der sichergestellt ist, dass keine Zugriffe oder Abgriffe während der Verbindung vorgenommen werden können. Die dann erfolgten Einfriffe werden entweder durch CoC oder ABE dokumentiert. Noch einmal zur Erinnerung: Es gibt verschiedene Eingriffsebenen in den Steuergeräten. Jede Änderung wird dokumentiert. Diese Dokumentation findet mit Sicherheit nicht auf einer Ebene statt, auf die die OBD DDT4all Software Zugriff hat. Unauthorisierte Änderungen an betriebswichtigen Geräten, hierzu zählen alle Steuergeräte, führen deshalb auch zum Verlust der Garantie und Gewährleistung, siehe AGB(andere Komponenten lasse ich hier unberücksichtigt). Ich finde es schon interessant, dass es immer noch Leute gibt, die denken, dass Fahrzeughersteller über einen unzureichenden juristen Erfahrungshorizont verfügen, und dass Leute mit Gedankenkonstrukten eine vermeintliche Lücke gefunden haben zu scheinen, die weder existiert noch jemals juristisch validiert wurden. Ich lasse mich gerne eines besseren belehren, mit entsprechenden Aktenzeichen aus entsprechenden Prozessen.