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  • #1 von Osteroder am 14 Oct 2012
  • CO2: 146 g/km davon werden 110 abgezogen (wegen LPG). Danach also nur 36g (=146-110) * 2€/g = 72€
    Dann noch für 100 ccm angefangenen Hubraum 2€, das sind 16 * 2€ = 32 €
    Damit kommt man auf 104€.
    (in http://www.dustercommunity.de/lpg-und-gasbetrieb/lpg-preis-und-besteuerung/)

    Nun scheint die Verwirrung komplett   /oeehh
    Ich habe den KZF-Steuerbescheid für meinen Duster 4x2 LPG umgerüstet erhalten
    Das FA hat für 15 Tage Benzinbetrieb richtigerweise 165 -110 ==> 55 g/km in Ansatz gebracht.
    Für die Folgezeit  wird ein Kohlendioxidemissionwert von 215 (lt. TÜV-Gutachten V7) minus  110 ==> 105 g/km mit 210 € zu Grunde gelegt  /wand

    Da hier wohl einige Unklarheit zu herrschen scheint, wer weiss mehr ?

    In § 9 "Steuersatz"  KraftSG steht nichts davon, dass für (zB) LPG - Fahrzeuge deren Kohlendioxidemission für die Besteuerung zu Grund gelegt wird.
    Nach Allem, was ich bislang gelesen habe, scheint es so zu sein, dass für die Besteuerung von LPG-Fahrzeugen auch weiterhin der Kohlendioxidemission- Wert von Fremdzündungs(Benzin)motoren herangezogen wird !?
  • #2 von siedler228 am 14 Oct 2012
  • Nach Allem, was ich bislang gelesen habe, scheint es so zu sein, dass für die Besteuerung von LPG-Fahrzeugen auch weiterhin der Kohlendioxidemission- Wert von Fremdzündungs(Benzin)motoren herangezogen wird !?
    Nach meiner Umrüstung wurde der Wert der Gasanlage herangezogen.
    Vor der Umrüstung     146 € - 177 g/km davon steuerpflichtig 57g/km
    Nach der Umrüstung   116 € - 162 g/km davon steuerpflichtig 42g/km

    Für die Folgezeit  wird ein Kohlendioxidemissionwert von 215 (lt. TÜV-Gutachten V7) minus  110 ==>
    ist dieser Wert nicht viel zu hoch im Tüv Gutachten?

    Grüße Siedler228

    P.S.warum schreibst du deine frage nicht in den Thread aus dem dein Zitat stammt? /weissnich
  • #3 von Osteroder am 14 Oct 2012
  • Nach meiner Umrüstung wurde der Wert der Gasanlage herangezogen.
    Vor der Umrüstung     146 € - 177 g/km davon steuerpflichtig 57g/km
    Nach der Umrüstung   116 € - 162 g/km davon steuerpflichtig 42g/km
    ist dieser Wert nicht viel zu hoch im Tüv Gutachten?

    Grüße Siedler228

    P.S.warum schreibst du deine frage nicht in den Thread aus dem dein Zitat stammt? /weissnich

    1.) wo hast Du denn den Wert von 177 g/km her ??
    in meinen Papieren ist der Wert mit 165 g/km (gemittelt) von Dacia angegeben !
    ja, der Gas - Wert ist mE viel zu hoch, deswegen werd ich morgen mit dem TÜV kontakt aufnehmen und mal hören was die dazu sagen

    2.) weil es da mE um die lpg-preis-und-besteuerung geht und nicht um die KFZ-Steuer

    und deswegen schon eine "Rüge" dort erteilt wurde  /cool


    • In welchem Thread schreibst du denn? Es geht doch um die Besteuerung....
  • #4 von siedler228 am 14 Oct 2012
  • 1.) wo hast Du denn den Wert von 177 g/km her ??
    schau mal in meiner Signatur(EZ) nach.

    ja, der Gas - Wert ist mE viel zu hoch, deswegen werd ich morgen mit dem TÜV kontakt aufnehmen und mal hören was die dazu sagen
    mit dem TÜV Prüfer bei dir Vorort oder mit dem TÜV Prüfer der Firma Nagel.
    Ich habe die Vermutung das der TÜV Prüfer das falsche Abgasgutachten vorliegen hatte bei der Prüfung.
    Bin gespannt was dabei raus kommt und wünsche dir viel Erfolg bei der Klärung des Problems.

    Grüße Siedler228

  • #5 von Osteroder am 14 Oct 2012
  • mit dem TÜV Prüfer bei dir Vorort oder mit dem TÜV Prüfer der Firma Nagel.
    Ich werde mich an den Prüfer halten, der das Einbaugutachten erstellt hat.
    Ich werde weiter berichten
  • #6 von Osteroder am 16 Oct 2012
  • schau mal in meiner Signatur(EZ) nach.

    Da kann ich lediglich erkennen, dass er 04/11 umgerüstet wurde.
    Der V7 Wert aus dem TÜV-Gutachten dürfte ja eigentlich nicht nicht von Jahr zu Jahr schwanken  - oder  /nachdenk

    Es sei denn, der gemittelte Wert aus der EG-Importbescheinigung für Benzin war 2010 höher als 165 !?
  • #7 von Osteroder am 16 Oct 2012
  • Hier noch mal meine konkrete Frage

    Welchen V 7 - Wert weist Euer TÜV-Gutachten für im Jahr 2012 zugelassene und umgerüstete 4 x 2 aus ?
  • #8 von siedler228 am 16 Oct 2012
  • Da kann ich lediglich erkennen, dass er 04/11 umgerüstet wurde.
    und da ist auch zu sehen wann die Erstzulassung war (7.8.2010).
    Damals waren halt die Werte höher (177g/km)
    Ich würde einfach mal bei der Firma Prins anrufen und mir die Werte geben lassen die für den Duster ermittelt wurden für das Abgasgutachten 2012.
    Das ist doch auch der Wert den der Prüfer zugrunde legt. /weissnich

    Grüße Siedler228
  • #9 von Osteroder am 16 Oct 2012
  • Das ist doch auch der Wert den der Prüfer zugrunde legt. /weissnich
    Mit dem hab ich eben telefoniert und er meint, er legt die Daten der DEKRA zu Grunde  /nachdenk

    Ansonsten hat er sich geirrt (leider) und es gibt ein neues Gutachten, mit neuem V7-Wert (voraussichtlich 150)  :klatsch
  • #10 von Spriti99 am 16 Oct 2012
  • Nach Allem, was ich bislang gelesen habe, scheint es so zu sein, dass für die Besteuerung von LPG-Fahrzeugen auch weiterhin der Kohlendioxidemission- Wert von Fremdzündungs(Benzin)motoren herangezogen wird !?

    Das scheint wohl auch von Verwaltung zu Verwaltung unterschiedlich zu sein. Mein Vorgängerfahrzeug hatte einen reduzierten Steuersatz weil ich Gas nachrüstete. Als ich es dann auf die neue Adresse (anderer Kreis) ummeldete, wurde wieder der normale Steuersatz genommen. Als ich das dann reklamierte, bekam ich zu hören, das die Gasanlage ja gut und scön wäre, aber ich ja auch ständig auf Benzin fahren könnte, die Möglichkeit bestünde ja immer noch. Also müsste auch der Steuersatz für Benzinmotoren zur Anwendung kommen. Dann der gute Rat des Verwaltungsfachangestellten: bauen Sie den Benzintank aus und wir können das ändern... /wand
  • #11 von Osteroder am 17 Oct 2012
  • Ansonsten hat er sich geirrt (leider) und es gibt ein neues Gutachten, mit neuem V7-Wert (voraussichtlich 150)  :klatsch

    Heute habe ich ein berichtigtes TÜV-Gutachten erhalten und der TÜV hat eine Änderung im KFZ-Schein auf einen Wert von 150 vornehmen lassen.

    Nun warte ich noch auf den geänderten KFZ-Steuerbescheid.

    Damit ist für mich die Sache dann abgeschlossen.
  • #12 von Osteroder am 18 Oct 2012
  • Ich würde einfach mal bei der Firma Prins anrufen und mir die Werte geben lassen die für den Duster ermittelt wurden für das Abgasgutachten 2012.Das ist doch auch der Wert den der Prüfer zugrunde legt. /weissnich
    wohl nicht, der TÜV richtet sich nach den von der DEKRA ermittelten Werten  /nachdenk  /hahaha
  • #13 von kiteman am 21 Oct 2012
  • Das scheint wohl auch von Verwaltung zu Verwaltung unterschiedlich zu sein. Mein Vorgängerfahrzeug hatte einen reduzierten Steuersatz weil ich Gas nachrüstete. Als ich es dann auf die neue Adresse (anderer Kreis) ummeldete, wurde wieder der normale Steuersatz genommen. Als ich das dann reklamierte, bekam ich zu hören, das die Gasanlage ja gut und scön wäre, aber ich ja auch ständig auf Benzin fahren könnte, die Möglichkeit bestünde ja immer noch. Also müsste auch der Steuersatz für Benzinmotoren zur Anwendung kommen. Dann der gute Rat des Verwaltungsfachangestellten: bauen Sie den Benzintank aus und wir können das ändern... /wand
    Hallo Gemeinde,
    bin auch am nachforschen.
    Bisheriges Ergebnis:
    In NRW zahlt man 128,- €
    Im Kreis Offenbach:
    Finanzamt Offenbach möchte erst mal nichts nachlassen --- 146,-€
    Finanzamt Langen möchte 116,-€ -- obwohl gleicher Landkreis  /nachdenk

    Ich glaube wir starten mal eine Umfrage, um zu wissen was jeder LPGler so zahlt.
    Wird bestimmt interessant  /winke
    Kiteman

  • #14 von Windmann am 21 Oct 2012
  • Ich bezahle in NRW 104€ an Steuern, ist aber auch eine Serienanlage
  • #15 von Duster_2012 am 21 Oct 2012
  • Ich bezahle in Niedersachsen Landkreis Osnabrück 104€  nachgerüßtete KME Anlage.

    MfG Sven

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