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  • #1 von Fratom am 10 Oct 2012
  • Urteil vom Landgericht (LG) Kiel

    Geräusche im Billig-PKW sind kein Mangel

    MfG
    Frank

    Moderator Kommentar Hervorragende Idee, Frank! :daumen ... habs auch gleich mal aus der Plauderecke rausgeholt, da in den Urteilen weniger geplaudert wird, als ernste Themen behandelt werden. Wer noch interessante Urteile kennt, kann diese hier anhängen, aber bitte mit sauberer Verlinkung zum Bericht oder Urteilstext.Kuriose Urteile sind auch willkommen, wenn sich diese irgendwie mit dem Thema "Auto" beschäftigen. Ich habs auch mal angepinnt, damit man es besser findet. /cool
  • #2 von Dustinator am 10 Oct 2012
  • Hallo

    Sehr interessant !

    Vorallem auch der letzte Satz
    "Nach Ansicht des LG Kiel gab es keinerlei Hinweise,
    dass der Verkehrswert eines so importierten Fahrzeuges niedrigerer wäre
    als derjenige eines direkt aus Rumänien importierten Fahrzeugs."


    Solche Informationen sind für die Allgemeinheit bestimmt sehr interessant!

    Gruß Christian
  • #3 von Fratom am 10 Oct 2012
  • Somit dürfte ein Händler gleich welcher einen solchen Wagen in der Inzahlungnahme nicht abwerten.

    MfG
    Frank
  • #4 von tompeter am 10 Oct 2012
  • Versuchen Sie aber trotzdem... Bei dem Inzahlungnahme-Angebot eines Kieler Händlers hieß es formvollendet:

    Dasist ein Re-Import, sonst könnte ich Ihnen 1000 Euro mehr geben...Dakonnte ich mir ein freundliches "Schwachkopf" nicht verkneifen...
    der freundliche Zitronen-Händler, bei dem er letztlich in Zahlung ging, nahm das EU einfach zur Kenntnis und machte einen guten Preis.

    Autoverkäufer sind manchmal schlimmer als Bänker..ups..

    Gruß
    Thomas
  • #5 von siedler228 am 10 Oct 2012
  • na dann poste ich mal ein Lustiges Urteil

    Grüße Siedler228
  • #6 von RonnyM am 11 Oct 2012
  • Moin,

    nochmal zu Frank`s LG Kiel-Urteil. Die Dame muß ja ein außergewöhnliches Gehör haben, wenn sie diese Geräusche wahr nimmt. Aber als guter Fahrer(in) soll man doch das Radio anhaben, um die aktuellen Verkehrsereignisse zu erfahren. Wenn sie dann noch die Geräusche der Servopumpe hört... Die würde ich für den B-Dienst empfehlen. /crazy

    Grüße Ronny
  • #7 von siedler228 am 08 May 2014
  • auch recht Interessant
  • #8 von Flip am 08 May 2014
  • Moinsens,

    auch recht Interessant

    wie wahr, wie wahr ...

    allerdings hat ein Bekannter von mir, genau mit der Begründung, vor ungefähr 4 Jahren nur den Bruchteil seines Schadens ersetzt bekommen. Das Urteil ist also nicht soooo neu ...

    lG
    Volker
  • #9 von rago123 am 08 May 2014
  • auch recht Interessant

    Bitte schreibt doch auch dazu um was es bei den Urteilen geht, nur ein Link ist etwas dürftig. (Stichwort, Schlagwort, Überschrift, in etwa so wie Frank).

    Danke

    Grüße Ralf
  • #10 von siedler228 am 08 May 2014
  • Das Urteil ist also nicht soooo neu ...
    eben doch, weil es die 60:40 Regelung und nicht die 80:20 gab, wie sie vorher angewandt wurde.
  • #11 von siedler228 am 26 Sep 2014
  • #12 von Coldspit am 26 Sep 2014
  • Herr lass Hirn regnen und die Dame nächstes mal einen Maybach leasen /wand
    Boah ich lach immer noch /hahaha
    • Coldspit
  • #13 von KnoedelDoedel am 26 Sep 2014
  • ich hau mich weg  /hahaha
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