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  • #31 von Dusterolli am 24 Oct 2010
  • Also wenn die EU schon was vorschreiben will dann Geschwindigkeitspieper. So könnte es laut piepsen wenn z.B. vor Schulen im 30er Bereich "vergessen" wird langsam zu fahren. Ähnliches gibt es schon im Navi z.B. bei Nokia kann man das selber einstellen. DAs Funktioniert derzeit aber nur, wenn die Geschwindigkeiten durch den Kartenlieferant eingepflegt sind (Schulen usw. sind ja bekannt). Es wäre aber auch über GPS Möglich (gibts schon für Linienbusse sind die kleinen Kästen am Haltestellenschild)
    Das würde Leben retten.

    Reifendruck kontrolliere ich selbst bei jedem Tanken (1 mal im Monat, ich fahre nicht mehr so viel mit dem Auto nur so 8-10TDKM/Jahr). So ein Gerät dafür ist zwar nicht völlig unsinnig aber Daciazielgruppenfremd (tolles Wort)
  • #32 von lukos1950 am 24 Oct 2010
  • Ich habe bei meinem Scenic II so ein Reifendruckprüfdingens damals für 200.-€ Aufpreis mitbestellt und glaubte was tolles zu haben. Bis, ja bis ich das erste Mal Reifen/Räder wechseln musste. Da musste egal wie zu einem Renaulthändler und gegen Dinero den Komputer neu kalibrieren lassen, weil sonst a. das Teil nicht funktioniert und b. die Fehlermeldung wegen Reifenschaden o.ä. alle weiteren Anzeigen blockiert.
    Nie wieder möchte ich sowas.
    Gruss Lukos 1950
  • #33 von STEPUHR am 24 Oct 2010
  • Ich hatte das weiter vorne schon mal geschrieben:
    RDK Systeme über das ABS ist Software, die die Signale vom ABS richtig zu deuten weiß. Der Duster ! hat beim 4x4  bereits Sensoren bzw. Software, die anzeigt, wenn der Rollumfang der Räder sehr unterschiedlich ist (Abnutzung oder Plattfuss) und dann den AUTO- oder 4x4-Modus ausschalten, mit entsprechenden Warnleuchten. Das ist unabhängig von Ventilen, teurer Aufrüstung, Fehlermeldungen der Ventile, nicht so anfällig und sehr günstig.
    Ich vermute Dacia wird hier denselben Weg gehen.
    Gruss S.

  • #34 von 1903 am 24 Oct 2010
  • Ich habe bei meinem Scenic II so ein Reifendruckprüfdingens damals für 200.-€ Aufpreis mitbestellt und glaubte was tolles zu haben. Bis, ja bis ich das erste Mal Reifen/Räder wechseln musste. Da musste egal wie zu einem Renaulthändler und gegen Dinero den Komputer neu kalibrieren lassen, weil sonst a. das Teil nicht funktioniert und b. die Fehlermeldung wegen Reifenschaden o.ä. alle weiteren Anzeigen blockiert.
    Nie wieder möchte ich sowas.
    Gruss Lukos 1950

    Hm...bei Peugeot piepst es nur nach etwa einer halben Stunde und dann kommt eine Meldung "Reifendruck konnte nicht gemessen werden" und gut is.
  • #35 von sewa am 21 Dec 2010
  • dinge die man am auto nicht braucht. wenn es kalt wird kommt es beim laguna 2 ph2 immer zur fehlmeldungen.
    ein nachjustieren in der wekstatt brachte keine erfolge. die sollen mal schön den sch... dort lassen wo er hingehört, auf dem müll.
    • sewa
  • #36 von Duster87629 am 05 May 2011
  • Muß ja nicht elektronisch sein, das ist gar nicht vorgeschrieben, gibt ja auch mechanische ...die auf das Ventil aufgeschraubt werden und durch die Farbe grün als Reifendruck ok..gesehen werden kann....
    • Duster87629
  • #37 von stepi186 am 05 May 2011
  • Muß ja nicht elektronisch sein, das ist gar nicht vorgeschrieben, gibt ja auch mechanische ...die auf das Ventil aufgeschraubt werden und durch die Farbe grün als Reifendruck ok..gesehen werden kann....

    Ist es im Prinzip doch !  Es gelten nur Direkt oder Indirekt messende Systeme  -  Keine Ventilkappensysteme !

    gruß stepi


  • #38 von Duster Prestige am 26 Nov 2014
  • Ich war bei Renault und hab da nachgefragt in bezug auf 2012 Fahrzeuge.

    Renault sagt, ab 01.11.2012 müssen alle Fahrzeuge das Reifendruckkontrollsystem verbaut haben. Wenn nicht wird das Nachträglich verbaut zu lasten des Kunden ( ca 400 Euro ) und nicht nur Sommer auch Winterreifen.

    Ich habe Glück, meine EZ war Januar 2012

  • #39 von manfredfellinger am 26 Nov 2014


  • ab 01.11.2012 müssen alle Fahrzeuge das Reifendruckkontrollsystem verbaut haben


    ...wird ja immer besser  /crazy

    war da nicht was vom 1.11.2014 die rede?
  • #40 von PAINTYBEAR am 26 Nov 2014
  • Zitat
       Mit der am 19. August 2010 in Kraft getretenenECE-Regelung Nr. 64[4] müssen seit dem 1. November 2012 alle neu homologiertenFahrzeugmodelle mit einem Reifendruckkontrollsystem ausgestattet sein. Ab 1. November 2014 ist ein solches System dann für alle Neuwagen beim Verkauf vorgeschrieben.   
    Quelle: Wikipedia

    Klingt komisch. ..ist aber so.
  • #41 von Flip am 26 Nov 2014
  • Moinsens,

    Zitat
    müssen seit dem 1. November 2012 alle neu homologierten Fahrzeugmodelle mit einem Reifendruckkontrollsystem ausgestattet sein

    Definiere Homologiert!

    Quelle Wikipedia:

    Zitat
    Als Grundlage der heute bekannten Kraftfahrzeug-Homologation kann die Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV), teilweise noch ergänzt durch die StVZO, genannt werden. Die meisten Regelungen der Zulassung von Fahrzeugen entstammen diesen Bestimmungen. Heute ist das Europäische Rechtssystem innerhalb der EU für die Typzulassung von Fahrzeugen maßgeblich. Grundlage hierfür ist die Richtlinie 70/156/EWG mit allen Ergänzungsrichtlinien und künftig die Richtlinie 2007/46/EG, durch die die erstgenannte Richtlinie abgelöst wird. Diese sogenannten „Rahmenrichtlinien“ verweisen in Hinblick auf technische Anforderungen auf eine Vielzahl von „Einzelrichtlinien“, die sich auf Baugruppen eines Fahrzeugs wie Bremse, Beleuchtung, Sitzen, Gurte, Glas - um nur einige zu nennen - beziehen. Erst wenn die zahlreichen Beschreibungen dieser Systeme und dazugehörende Tests abgeschlossen und die entsprechenden Teilgenehmigungen vorliegen, kann die Gesamtzulassung (Typgenehmigung) beantragt werden. Die Daten der Gesamtfahrzeuggenehmigung erzeugen den Datensatz, welcher in jedem EU-Mitgliedstaat die Zulassung des Fahrzeuges ermöglicht. Jeder Staat kann zwar immer noch Fahrzeuge alleine nach nationalem Recht zulassen, was aber keine Garantie für eine Zulassung in einem anderen Staat darstellt. Hingegen ist die europäische Typzulassung eine Voraussetzung, Fahrzeuge in jedem EU-Mitgliedstaat ohne weitere Prüfungen zum Verkehr zulassen zu können. Der Hersteller kann eine Zulassung in jedem EU-Mitgliedstaat einreichen. Also kann ein deutscher Hersteller seine Produkte auch z. B. in Spanien zulassen und dann ohne neue Zulassung auch in England verkaufen.

    Mal (nach meinem Verständnis) übersetzt:

    Der Phase I ist typmässig bedingt nicht nachzurüsten.

    Der Phase II hat eine neue Homologation bekommen, und muss somit das RDKS an Bord haben.

    ... aber vielleicht liege ich auch falsch /nachdenk

    Allerdings denke ich, dass der Aufschrei bei deutschen Autofahrern (und in der Blödzeitung) sicherlich riesengroß wäre / gewesen (immerhin schon 2010 resp. 2012) wäre, wenn das System nachgerüstet werden müsste.

    lG
    Volker,
    der den Beitrag vom TA (Thread - Ausgraber) für komplette Panikmacherei ohne jede Grundlage hält: Ich würde mir 'ne andere Werkstatt suchen, bei der Aussagepolitik
  • #42 von Kromboli am 26 Nov 2014
  • ...
    Der Phase II hat eine neue Homologation bekommen, und muss somit das RDKS an Bord haben. ...

    Meines Wissens hat der Phase 2 keine neue Homologation bekommen. Denn es handelt sich ja nicht um ein grundsätzlich neues Auto, sondern nur um ein Facelift.

    Hätte er eine neue Homologation, dann hätten sicher alle Phase 2 bereits das RDKS vom Werk aus erhalten. Die Regelung ist ja schon länger bekannt und Dacia ist ja schließlich auch nicht blöd.

    So aber greift lediglich der zweite Punkt der Regelung: Alle ab 1. November 2014 erstmalig für den Straßenverkehr zugelassenen Fahrzeuge ...

    ...
    lG
    Volker,
    der den Beitrag vom TA (Thread - Ausgraber) für komplette Panikmacherei ohne jede Grundlage hält: Ich würde mir 'ne andere Werkstatt suchen, bei der Aussagepolitik

    Ich dachte eigentlich auch, dass das Thema schon erschöpfend behandelt wurde.  /weissnich

    Gruß
    Krom
  • #43 von Flip am 26 Nov 2014
  • Hallo Krom,

    wo recht hast du recht  ;), deswegen:

    ... aber vielleicht liege ich auch falsch /nachdenk

    lG
    Volker
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