Es geht mir in diesem Fall nur um Höherlegungen über 30mm.
In einer früheren Version der "Personenschutzverordnung für PKWs" (keine Ahnung wie das Ding wirklich heißt) stand eine Vorgabe, dass bei Höherlegungen bis 30mm keine relevante Auswirkung bzgl. des Personenschutz (Fußgänger, Radfahrer, etc.) zu erwarten ist. Bei Höherlegungen über 30mm muss die Auswirkung auf den Personenschutz neu geprüft werden. In einer neueren Version ist dieser Passus ersatzlos gestrichen worden, aber die Grenze von 30mm wird weiterhin von den Prüfern im allgemeinen beibehalten.
Nun war ich schon beim TÜV zum Vorgespräch und er hat davon rein garnichts erzählt. Entweder hat er nur keine Ahnung (Franks Vermutung) oder er hatte bei seiner Recherche im PC das Thema schon gleich mit erledigt. Frank meinte, dass, obwohl vom Prüfer abgenommen, die Rennleitung (mit eventl. mehr Ahnung) ein paar Widersprüche zum Thema Höherlegung über 30mm und Personenschutz haben könnte und entsprechend Ärger macht.
Ich werde aber den Teufel tun und den Prüfer noch einmal darauf ansprechen. So päpstlich bin ich - trotz Wunsch einer korrekten Eintragung - dann doch nicht ...
Gruß
Daniel