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  • #1 von An_Die am 21 Apr 2014
  • Gehört zwar nicht hier her, aber hoffe die Frage ist gestattet. Hat dein Duster das Gefahrenbremslicht nicht ab Werk? Nun etwas verwirrt bin  /crazy

     
    Hallo,

    beim Einbau der AHK und des Gefahrenbremslichts habe ich die Einparkhilfe (Steuergerät und Lautsprecher) LINKS hinten über dem Domlager gefunden.

    frohes Basteln, WMAN
  • #2 von Flip am 21 Apr 2014
  • Okay, passt jetzt nicht ganz zum Thema (aber deswegen extra ein Neues?)

    Hat dein Duster das Gefahrenbremslicht nicht ab Werk? Nun etwas verwirrt bin  /crazy

    Ja, mich irritiert seit längerem auch die Aussage mit dem  >> Gefahrenbremslicht <<

    Jetzt habe ich zum x-ten Mal die (Online -) Listen studiert, gefunden hab'  ich nix über das Gefahrenbremslicht. Kann aber auch sein, dass ich den Wald vor lauter Bäumen nicht sehe. ;)

    Die einzige Bemerkung über das Dingens kam anlässlich des TV - Vergleichstest (Duster - Yeti) hier im Forum auf.  /nachdenk

    Ich hätte da eine Theorie, bezüglich des "Flackerns" bei Bremsen ...

    lG
    Volker
  • #3 von An_Die am 21 Apr 2014
  • Auf VOX gab es ein Vergleichstest Phase 1/2 da hat man es wenigstens von vorn gesehen das die Warnblinkanlage angeht.
    Vergleichstest Vox

    Teil 2  00:23:20
  • #4 von Marc1 am 21 Apr 2014
  • Das sind 2 verschiedene Dinge die ihr meint.. eig. das Gleiche aber in anderen Ausführungen:

    -Notbremsanzeige durch Warnblinkautomatik (Meistens ab Werk soll aber auch dazu dienen das wenn man einen Unfall hat das dass Warnlicht direkt an ist. Sogar häufig bei Mercedes Audi ect. zu sehen das wenn Leute ihre Autos abwürgen das dass Warnblinklicht auf einmal leuchtet.)

    -Adaptives Bremslicht mit Notbremserkennung (Meistens in Nachrüst lösungen zu finden wie bei LZParts) (Soll dazu dienen das der HINTERMAN Schneller sieht DAS gebremst wird und voralem eine VOLLBREMSUNG Stattfindet. Dieser Sensor reagiert nämlich erst ab einer gewissen G Kraft.)
    • Marc1
  • #5 von Flip am 21 Apr 2014
  • Servus,

    also sollte man sich hier (klick) schlau lesen und in Zukunft die richtigen Begriffe verwenden  ;)

    lG
    Volker
  • #6 von An_Die am 21 Apr 2014
  • Hat schon jemand den Phase 2 von hinten gesehen und kann sagen was da genau passiert wenn man voll in die Eisen geht? Wenn ich meinen schon hätte würde ich das direkt mal testen und filmen.  Die Frequenz von Warnblinklicht im Vox-Video scheint höher zu sein als normal. Angehen tut es auch schon vor Stillstand. Daraus ergibt sich ja die Frage ob man dieses Gefahrenbremslicht mit dem von ZIB kombinieren darf.
  • #7 von Flip am 21 Apr 2014
  • Nach dem VOX - Filmchen zu urteilen handelt es sich beim Ph II dann wohl um die
    Notbremsanzeige durch Warnblinkautomatik

    ääh, was issen nu ZIB?

    auch ohne Gruß
  • #8 von An_Die am 21 Apr 2014
  • Wikipedia: Auch gibt es adaptive Bremslichter zur Nachrüstung, zum Beispiel das ZIB-Gefahrenbremslicht, Whipflash oder der Bremswarner B480. Zu beachten ist aber, dass deutschlandweit nur das ZIB-Gefahrenbremslicht eine offizielle Zulassung besitzt.
  • #9 von Flip am 21 Apr 2014
  • da hab' ich mal die ZIB - Seite aufgemacht, und ganz unten steht folgendes:
    Zitat
    Für welche Fahrzeuge ist ein Gefahrenbremslicht Pflicht?
    Für PKW, die ab dem 7. Februar 2011 neu zugelassen werden, ist durch EU- Richtlinie 76/756/EWG die Installation eines Gefahrenbremslichtes zwingend vorgeschrieben. Für LKW und Busse gilt dies seit dem 7. August 2012.
    Also müssten alle neueren Fahrzeuge ja sowas drinhaben ... mein "Zappen" also auch /crazy
  • #10 von Systemfehler am 21 Apr 2014
  • Also dann mal raus und kräftig auf den Anker latschen und schauen ob es Blinkt. /crazy
  • #11 von An_Die am 21 Apr 2014
  • so sehe ich es auch. Deswegen frage ich mich auch ob es zulässig ist ein zweites nachzurüsten. Das wird ja eine Lichtorgel  ;D
  • #12 von Windmann am 22 Apr 2014
  • da hab' ich mal die ZIB - Seite aufgemacht, und ganz unten steht folgendes:Also müssten alle neueren Fahrzeuge ja sowas drinhaben ... mein "Zappen" also auch /crazy

    Aber Achtung: Zulassung in diesem Zusammenhang bedeutet nicht, wann DU dein Auto zugelassen hast, sondern wann es die Zulassung für den EU-Raum an den Hersteller gab! Sonst hätte meiner ja ein Tagfahrlicht serienmässig, weil dass ab Anfang 2012 Pflicht wurde für neu zugelassene Fahrzeuge  ;)
  • #13 von Marc1 am 22 Apr 2014
  • Soweit ich das mal gelesen habe mit dem TFL ging es dabei um ein NEU Konstruiertes Auto.. also ein Auto was es so noch nicht gibt. (Duster Facelift ist Grundmodell vom Duster Ph. 1) deswegen keine Pflicht.

    Halt wie jetzt zb. der neue Jeep Renegade, Ford B-Max (Ford Fusion wurde durch diesen als neues Modell ersetzt). Also alle Fahrzeugmodelle die es so vorher NICHT gab und komplett neu entwickelt wurden müssen TFL,Gefahrenbremslicht ect. Standard mäßig eingebaut haben ab Werk.
    • Marc1
  • #14 von manfredfellinger am 22 Apr 2014
  • Ich nehme an, dass es um Fahrzeuge geht, die neu TYPISIERT werden, wie es in Österreich heißt. Da geht es nicht um die erstmalige Zulassung sondern um die Typengenehmigung, die nur bei "wirklich neuen" Fahrzeugen erfolgen muß, nicht aber bei Faceliftmodellen.

    lG M
  • #15 von Flip am 22 Apr 2014
  • sooooooo,

    dann sind ja wohl alle wach  ;)

    Mir war das klar, dass diese Regelung nur für "neu typisierte" Fahrzeuge gilt.

    Ich wollte eigentlich nur deutlich machen, dass selbst auf Seiten der "Hersteller" (ZIB) sich nicht korrekt geäußert wird.
    Das Schlimme ist aber, dass dieser Blödsinn dann auch noch weitergegeben wird (Stichwort: gefährliches Halbwissen)
    Den Rest meines Posts schenke ich mir jetzt ...  ;)

    schönen Tach noch
    Volker
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