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  • #46 von tbannert am 16 Aug 2012
  • Mein MCV hatte diesen Motor auch und musste sich sehr quälen, den WW mit 1100 kg zu ziehen. Besetzt mit 2 Erwachsenen und 2 Kindern schaffte er auf Rügen einige Steigungen nur mit 65 km/h. 400 kg mehr an Haken, wird sicher keine Freude bereiten. Ein Diesel  zieht erheblich kräftiger und wäre für eure Zwecke sicher die bessere Wahl. Meine Frau konnte ich dadurch aber überzeugen, dass wir den MCV gegen den Duster tauschen müssen.
  • #47 von steve am 16 Aug 2012
  • Die 1500kg sind aber nur für den 4x4 Diesel freigegeben.

    Stimmt nicht. Gilt auch für den Benziner 4x4.

    VG
    Steve
  • #48 von Make am 17 Aug 2012
  • Macht ihr euch eigentlich auch mal Gedanken darüber, was passiert, wenn ihr mit so einer Fuhre in eine Extremsituation kommt?

    Mal abgesehen davon, ihr müsst nur unverschuldet in einen Unfall verwickelt werden, das gibt Spaß!

    Das sollte hier nicht dazu animieren die 2,5 t an den Duster anzuhängen, ich ziehe den Hänger wie geschrieben
    nur in Ausnahmefällen und dann nicht über die öffentlichen Strassen, mal von der Kiesgrube nach Hause, ca, 1,5 km
    über Feld und Waldwege. Wie schon geschrieben habe ich festgestellt, das über 1,5 Tonnen die Bremsen an Ihre
    Leistungsgrenze stößt also um Gottes Willen nicht im öffentlichen Straßenverkehr, das wäre bei einer Bremsung nicht händelbar trotz funktionierender Auflaufbremse.
    Das Heck des Vordermannes ist dann unlösbarer Bestandteil Deines Dusters. Hier würde ich sogar 1800 kg
    schon als Problematisch ansehen.
    Rügendamm mit 1300 kg Wohnwagen aber ohne Probleme im 5. mit 80 km/h Vollgas. 100 km/h Zulassung im
    Gespann Duster / Wohnwagen 1300 kg laut TÜV nicht machbar.

    Gruß MAKE
    • Make
  • #49 von jochem am 17 Aug 2012
  • 100 km/h Zulassung im
    Gespann Duster / Wohnwagen 1300 kg laut TÜV nicht machbar.
    Das ist doch kein Problem. Der Duster dci110 4x4 hat ein Leergewicht von 1369kg, also nach neuer Regelung zulässig.
    • jochem
  • #50 von DustyDustDuster am 21 Aug 2012
  • Hallo,

    also um nochmal das mit der Extremsituation aufzugreifen:

    Wenn das ganze vom TÜV abgesegnet ist, dann darf man doch
    davon ausgehen, dass keine allzu großen Bedenken gegenüber
    der Verkehrssicherheit bestehen, richtig?

    Dass mit so einem Gespann vorsichtig gefahren werden muss
    sollte jedem klar sein!

    Mit einem Anhänger in eine größere Gefahrensituation zu kommen ist
    immer hart, selbst wenn der Anhänger leer ist.

    Aber davon wird ja ausgegangen und scheinbar ändert die höhere
    Anhängelast daran nicht wirklich viel.

    Nur, um das nochmal herausgestellt zu haben.

    Aber wenn ich "unverschuldet in einen Unfall verwickelt" werde,
    bin ich doch bin einer eingetragenen Anhängelasterhöhung auf der
    sicheren Seite, oder was meint Ihr dazu?
    Schließlich entspricht mein Fahrzeug den Regelungen der StVZO

    Grüße
  • #51 von Systemfehler am 21 Aug 2012
  • Wenn alles eingetragen ist,warum sollte es da Probleme geben.
    Dazu läßt man es doch vom Tüv abnehmen,damit man ohne sorgen rumfahren kann. ;)

  • #52 von DustyDustDuster am 21 Aug 2012
  • Seh ich ja genau so... Danke

    Ach ja, 80 km/h sind doch völlig ausreichend, oder?

    Wer fährt mit so einem Gespann schon freiwillig schneller?

    Grüße
  • #53 von satrup1818 am 24 Jan 2013
  • Hallo,
    ich habe neulich die Auflastung auf 1800 kg Zuglast voll ausreizen müssen. Der Trailer wog nicht die versprochenen 300 kg, sondern ca. 620 kg. Der alte Audi 100CC, den ich 550 km transportieren mußte, wog 1180 kg. Der Duster hat auf der Hintour mit leerem Trailer 6,3 Liter Diesel gebraucht, auf der Rücktour mit 1800 Kg 8,5 Liter Diesel, beide Fahrten mit Tempomat. Das Fahren war völlig unproblematisch, der Dustermotor hatte leicht genug Leistung. Da ich etwas zu wenig Stützlast hatte, erforderte das Lenken etwas Konzentration. Die Fuhre neigte leicht zum Aufschaukeln, aber nicht dramatisch. Sonst hätte ich den Audi nochmal neu verzurrt.
    Also keine Bange, der Duster kommt auch damit gut zurecht. (In den bergigen Gegenden mag das etwas anders sein). Der relativ niedrige Verbrauch hat mich jedoch überrascht. Er zeigt aber auch, wie viel Reserve der Motor noch hat.
    Gruß,
    Alfried
    P.S.: Der Verbrauch wurde errechnet! Der BC hatte aber ähnliche Ergebnisse, ca. 0,2 Liter mehr jeweils.
  • #54 von Quad Wanker am 28 Feb 2013
  • Um hier nochmal die Frage nach den gesetzlichen Werten zu beantworten. 

    Bei einem normalen PKW darf die Anhängelast höchstens dem zulässigen Gesamtgewicht entsprechen = 1:1

    Bei Geländewagen gilt das Verhältnis zulässiges Gesamtgewicht x 1,5  .

    Deshalb dürfen die Geländewagen meistens so viel ziehen. Die Definition eines Geländewagens ist vom Gesetzgeber genau definiert.

    Steht hier auch noch : Geländewagen
  • #55 von andone002 am 03 Apr 2013
  • Hallo,

    ich versteh gar nichts mehr :(

    Ich habe einen 4x2 Diesel und darf laut Dacia 1.200 Kg ziehen.

    Ich würde gerne einen Wohnwagen ziehen der maximal 1.300 Kg wiegt.

    Kann ich die Anhängerkupplung nachrüsten und ist das ok oder nicht?

    Könnt mir einer mal das Gutachten zukommen lassen?

    Danek vorab.
  • #56 von struppi69 am 03 Apr 2013
  • Die Stützlast kannst Du noch abziehen... Die wird nicht dem Wohnwagen angerechnet sondern dem Zugfahrzeug...

    Wenn Du also physikalisch 1300 am Haken hast und 50 kg Stützlast dann ist das Gewicht des Wohnwagen mit 1300-50 = 1250 kg zu bewerten...

    Oder anders formuliert...

    Wenn Du 1200 kg Anhängelast haben darfst und 50 kg Stützlast dann darf die Wohndose also max. 1250 kg wiegen, alles darüber wird dann als Überladung angesehen....
  • #57 von andone002 am 03 Apr 2013
  • Das ist klar das ich keine 1.300 Kg ziehen darf mit einer "normalen" Anhängerkupplung.

    Einige haben aber geschrieben man kann eine kaufen, mit der man dann 1.500 bzw. 1800 kg ziehen darf.

    Stimmt das?
  • #58 von Fratom am 03 Apr 2013
  • Stimmt!

    Der Dacia Duster Admirable hat so eine dran  ;)

    MfG
    Frank
  • #59 von Eifel am 04 Apr 2013
  • Hallo !

    der maximal 1.300 Kg wiegt

    Mach das. Wie schon beschrieben, zur Ermittlung der tatsächlichen Anhängelast wird die Stützlast subrahiert. Wegen der 50Kg... Würde ich den Aufwand scheuen. Dann lieber den Wohnwagen auf das Leergewicht deines Dusters (1280Kg?) ablasten.  Damit erfülst du dann eine der wichtigen Vorraussetzung zur inanspruchnahme der 9. Ausnahmeverordnung zur StVO (100Km/h-Zulassung), löst ggf Probleme mit der "B-Füherscheinproblematik" und ist ruckzuck erledigt

    Und da ein Anhänger immer von der Hinterachse eines Zugfahrzeuges geführt wird, empfiehlt es sich eh, den Kofferraum deines Autos zu beladen. 50Kg Stützlast ist nicht die Welt...

    Gruß aus der Eifel
  • #60 von Joshiy am 05 Apr 2013
  • Das ist klar das ich keine 1.300 Kg ziehen darf mit einer "normalen" Anhängerkupplung.

    Einige haben aber geschrieben man kann eine kaufen, mit der man dann 1.500 bzw. 1800 kg ziehen darf.

    Stimmt das?

    Egal vieviel Kg eine Anhängerkupplung kann, entscheidend ist was bei deinen Duster zugelassen und in den Papieren eingetragen ist. Ich habe eine Kupplung für 1500 Kg und darf das auch
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