Stand der Dinge:
1.2 TCe-Motor. Wo ist die Sammelklage gegen Renault/Nissan?
Die gegen Renault und Nissan eingeleitete Sammelklage wegen Zuverlässigkeitsproblemen beim 1.2 TCe-Motor dauert an. Nachdem er den französischen Hersteller und seinen japanischen Partner im Eilverfahren beauftragt hat, kündigt der Anwalt Christophe Lèguevaques die Einreichung einer Klage am 5. Juni an.
Aktualisiert am 06.02.2023] Nach der Übermittlung einer förmlichen Mitteilung mit dem Vorschlag einer gütlichen Verhandlung hat die gegen Renault und Nissan eingeleitete Sammelklage „Motorgate“ einen Gang in die Höhe getrieben. Die beiden Hersteller wurden zunächst zu einer Anhörung am Dienstag, 12. Juli 2022, vor das Gericht in Versailles geladen. Eine gerichtliche Vorladung im Zusammenhang mit den Zuverlässigkeitsproblemen des 1.2 TCe-Motors, auf die L'argus 2016 hingewiesen hatte. Hinter diesem Verfahren stehen ein Anwalt, Christophe Lèguevaques, und seine auf Sammelklagen spezialisierte digitale Plattform My-Leo. Anfang 2022 hatte er ein solches Verfahren gegen den französischen Hersteller, seine rumänische Tochtergesellschaft Dacia und seinen Partner Nissan eingeleitet, um möglichst viele Besitzer zusammenzubringen, die mit diesem Vierzylinder-Benziner mit Direktantrieb Rückschläge erlitten hatten Injektion. Das damals angestrebte Ziel von 250 Anmeldungen wurde weitgehend erreicht, da vorerst 1.789 Teilnehmer dem Aufruf gefolgt sind. Im Vergleich zu den rund 130.000 Fahrzeugen, die zwischen 2012 und 2016 mit dem 1.2 TCe ausgestattet wurden, ist dies allerdings ein kleiner Tropfen. Tatsächlich sind nicht alle Versionen dieses Motors (also 400.000 Fahrzeuge) betroffen.
Im vergangenen März stimmte die Justiz den Klägern zu und wies Renault an, wesentliche Dokumente der Akte zu übermitteln. Ein erster Schritt, der bald zur Einreichung eines Pla-Genehmigungsantrags führen wird
Ein Rechtsstreit, der gerade erst begonnen hat
Dieses „Motorgate“ hat daher noch lange nicht die gleiche Größe wie das Volkswagen „Dieselgate“, von dem es benannt wurde. Doch die Zahl der Unzufriedenen reichte immer noch aus, um dem Ende Mai 2022 versandten Mahnschreiben Nachdruck zu verleihen, das nicht unbedingt zu einer Konfrontation vor Gericht führen sollte. Tatsächlich schlug sie dem Renault-Konzern eine Alternative vor: „Verhandlungen aufzunehmen, um die Eigentümer und ehemaligen Eigentümer der betroffenen Fahrzeuge schnell zu entschädigen“. Allerdings mit einer relativ kurzen Frist, da ein „Ultimatum“ für eine Antwort auf den 5. Juni 2022 gestellt wurde. Diese einvernehmliche Lösung musste auch die Offenlegung zahlreicher bisher als vertraulich eingestufter Dokumente erfordern: technische Bulletins, Motoranalysen, Managementbewertungen, interne Audits... Wie von Anfang an vereinbart, ist das „Motorgate“ daher weiter in die Offensive gegangen, mit der Einreichung einer einstweiligen Verfügung beim Gericht, um die beiden Hersteller zur Übermittlung aller dieser Dokumente zu verpflichten.
Eine Aktion, die Früchte getragen hat, denn nach einer Reihe einstweiliger Anordnungen wies der Präsident des Versailler Gerichts Renault an, eine wichtige Liste der in der Akte befindlichen Dokumente zu übermitteln. Nissan France hingegen wurde entlastet, da das Gericht der Ansicht war, dass der japanische Hersteller nicht über die angeforderten Dokumente verfügte. Wenn Renault gegen diese für ihn ungünstigen Anordnungen Berufung eingelegt hat, kündigt Me Lèguevaques seinerseits die Einreichung einer Beschwerde bei der Staatsanwaltschaft von Nanterre am 5. Juni 2023 an Geschäftspraktiken und die Gefährdung des Lebens anderer. Bisher haben sich 1.789 Kläger der Bewegung angeschlossen und diese Zahl dürfte noch weiter steigen, da die Anmeldung zur Sammelklage noch offen ist und das Ziel darin besteht, die symbolische Schwelle von 2.000 Teilnehmern zu überschreiten, erklärt der Anwalt. Diese Beschwerde sollte dann zu einer direkten Ladung vor dem Strafgericht führen, ohne dass hierzu eine Frist gesetzt wird, da der Rechtsstreit gerade erst begonnen hat.
Mängel mehr oder weniger gut behoben
Obwohl Renault nie einen offiziellen Rückruf veranstalten wollte, um die Bedenken hinsichtlich des übermäßigen Ölverbrauchs seines 1.2 TCe auszuräumen, geht man dennoch davon aus, dass das Problem durch eine Neuprogrammierung des Motorcomputers zur Erhöhung des Drucks im Ansaugkrümmer und eine im Werk durchgeführte Modifikation weitgehend gelöst wurde am 11. Mai 2016, kurz vor Produktionsende. Außerdem wurde ein Stützgitter eingerichtet. Doch die Höhe der Entschädigung, die je nach Alter, Kilometerstand oder auch durchgeführter Wartung stark variiert, hat die Unzufriedenheit mitunter noch verstärkt. Vor allem bei Fahrzeugen, die hauptsächlich im Stadtverkehr eingesetzt werden, bleibt jedoch manchmal ein weiterer Mangel bestehen: Es kann sich eine Kohlenstoffablagerung bilden, die schließlich dazu führt, dass die Ventile durch Selbstentzündung schmelzen. Auch bei anderen Benzinmotoren mit Direkteinspritzung, etwa beim 1.2 PureTech des Konkurrenten PSA, kann es zu Verschmutzungen kommen.
Quelle:
https://www.largus.fr/actualite-automobile/moteur-12-tce-ou-en-est-laction-collective-contre-renaultnissan-10952402.htmlfreie Übersetzung mit google translator.
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