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Neuwagen und Kraftstoffverbrauch - hoher Verbrauch rechtfertigt Rückgabe
Die Werbung verspricht viel, mit einer Tankfüllung können Sie x-Kilometer weit fahren. Der Verbrauch auf 100 Kilometer ist nur x,soundsoviel Liter.
Klingt schön, ist aber oft nicht so. Was aber wenn der Verbrauch deutlich über den Angaben liegt? Das Landgericht München hatte jetzt einen Fall zu entscheiden.
Der Käufer eines Mercedes ist vor Gericht gezogen, sein Neuwagen vibrierte im Leerlauf, und hatte wohl ein ABO an der Tankstelle. Der Verbrauch lag mit 12,9 Litern auf 100 Kilometer deutlich über den Angaben des Herstellers - Mercedes-Benz, von 8,6 Liter pro 100 Kilometer.
Der vom Gericht beauftragte Sachverständige beschrieb die Vibrationen als vergleichbar mit Fahrzeugen die vor 20 Jahren gebaut worden. Die Verbrauchsermittlung - bei einem Test auf der Straße ergab sogar einen Verbrauch von 11,2 Liter. Der Verbrauch lag damit um bis zu 35% über den Angaben von Mercedes. Ein Neuwagen gilt bereits dann als mangelhaft, wenn der Mehrverbrauch bei zehn Prozent (über den Angaben) liegt.
Die Rechtsanwälte der Beklagtenseite argumentierten, der Verbrauch wäre auf einem Rollenprüfstand ermittelt, Straßentest als Vergleich heranzuziehen wäre nicht geeignet.
Die Richter am Landgericht München entschieden schlisslich - Mercedes muß das Fahrzeug zurücknehmen.
LG München I, Az.: 4 O 6504/07