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  • #1 von Dustie2012 am 10 May 2017
  • Hallo zusammen,
    war heute beim TÜV und wollte eine Spurverbreiterung vorne 2x24 mm von Hofmann und hinten 2x25 mm von H&R eintragen lassen.

    Nun das Problem !!! Der Mann vom TÜV sagte das beide Spurverbreitungen vom gleichen Hersteller sein müssten /oeehh , ich kann das nicht glauben weil ja bei beiden eine ABE dabei ist.

    Was meint Ihr !!  Ist die Aussage so richtig  /nachdenk

    Danke für eure Antwort
    Gruss
    Dustie2012
  • #2 von KioKai am 10 May 2017

  • Was meint Ihr !!  Ist die Aussage so richtig  /nachdenk


    Kommt darauf an, was wo verbaut ist  /weissnich
    Habe mir als Beispiel mal das H&R Gutachten angesehen.....dort steht, unter Beschreibung und Änderungsumfang:

    "Spurverbreiterung durch Anbau von Distanzringen an der Vorder.- und Hinterachse, oder nur an der Hinterachse"

    Bedeutet die H&R auf der Hinterachse allein sind o.k.

    Steht nun im Hofmann-Gutachten, sinngemäß das gleiche für die Vorderachse, also:

    "Spurverbreiterung durch Anbau von Distanzringen an der Vorder.- und Hinterachse, oder nur an der Vorderachse"

    sehe ich keinen Ablehnungsgrund.

    Da ich aber kein Hofmann-Gutachten, auf die Schnelle, finden konnte und dies da vielleicht eher wie im H&R Gutachten auf die Hinterachse bezogen ist, hat der Prüfer wohl Recht.
  • #3 von Bluster am 10 May 2017
  • Hofmann Gutachten:
    Spurverbreiterung durch Anbau von Distanzringen an der Vorderund
    Hinterachse, oder nur HA.
  • #4 von Dustie2012 am 10 May 2017
  • Hofmann Gutachten:
    Spurverbreiterung durch Anbau von Distanzringen an der Vorderund
    Hinterachse, oder nur HA.

    Ok, Danke und das heist jetzt ?.. ja oder nein  /nachdenk

    Grüße Dustie2012

    PS: an Kiokai kannst du dir bitte mal das Gutachten von Hofmann anschauen
  • #5 von KioKai am 10 May 2017
  • Ok, Danke und das heist jetzt ?.. ja oder nein  /nachdenk

    Grüße Dustie2012

    PS: an Kiokai kannst du dir bitte mal das Gutachten von Hofmann anschauen

    heißt nein (leider)

    da, wie vermutet, das Gutachten von Hofmann auch nur die Einachsenanwendung für die Hinterachse zur Auflage betitelt.
  • #6 von Bluster am 10 May 2017
  • nicht erlaubt: vorne 2x24 mm von Hofmann und hinten 2x25 mm von H&R
    erlaubt: vorne nichts und hinten 2x24 mm von Hofmann
    erlaubt: vorne nichts und hinten 2x25 mm von H&R (ohne das H&R Gutachten zu kennen)
    erlaubt: vorne und hinten beide von Hofmann bzw vorne und hinten beide von H&R
  • #7 von Dustie2012 am 10 May 2017
  • nicht erlaubt: vorne 2x24 mm von Hofmann und hinten 2x25 mm von H&R
    erlaubt: vorne nichts und hinten 2x24 mm von Hofmann
    erlaubt: vorne nichts und hinten 2x25 mm von H&R (ohne das H&R Gutachten zu kennen)
    erlaubt: vorne und hinten beide von Hofmann bzw vorne und hinten beide von H&R

    Ok. Danke  /winke
  • #8 von Daytona am 10 May 2017
  • Kostet zwar doppelt so viel, aber wie wärs, wenn Du beide Achsen separat abnehmen und eintragen lässt?

    Zuerst die HA ausstatten, abnehmen lassen, eintragen lassen. Anschließend mit der VA an einer anderen Prüfstation ebenso verfahren, und darauf hoffen, dass man da nicht nachschaut, was an der HA verbaut ist.

    Alternativ, wie von Bluster beschrieben und weil günstiger, verzichtest Du an der HA auf 1 mm und montierst dort ebenfalls die 24er-Hofmann ...

    Oder die 25er-H&R vorne und hinten, wobei mir echt jetzt neu ist, dass das an der VA geht. Ich dachte immer, vorne ist eine 24er-SV das Maximum (nach der alten, großzügigeren Regelung, was die Radabdeckung betrifft!)

    Die jeweils überzählige SV wirst Du doch schnell wieder los. Ich habe meine 24er-SV auch ins Forum verkauft, als Gandalf bedotzt wurde.


    Happy  /winke ~ Daytona!
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