Mehr zum Thema:
EU Richtlinie 2005/66EG
über die Verwendung von Frontschutzsystemen an Fahrzeugen:
Neue Frontschutzbügel ohne EU Typ-Genehmigung dürfen seit dem 25. Mai
2007 nicht mehr montiert werden. Seit diesem Stichtag müssen
Frontschutzbügel die EU Richtlinie 2005/66EG erfüllen. Unter anderem muss
der Hersteller nachweisen, dass mit der Montage des Bügels die
Wahrscheinlichkeit schwerer Verletzungen für Fußgänger im Falle eines
Unfalles um 10 % sinkt. Die Produkte der Firma „Antec“ erfüllen diese
Vorgaben.
Vom „Kuhfänger“ zum Personenschutzbügel:
Die neuen Frontschutzbügel müssen diverse Tests mit wichtigen Grenzwerten
für Aufprallgeschwindigkeit, Verformungsenergie und anderen Kriterien bestehen.
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