Das Blinklicht ist nicht wirklich schwächer als bei den originalen Leuchtmittel.
Die Farbe bei leuchtendem Blinker ist weniger gelb und geht etwas mehr ins leicht rötliche orange.
spricht nicht von legalen Leuchten.
wie gesagt ich will ja nicht den Miesepeter spielen, aber des Versicherungsschutzes wegen muss das erwähnt werden, den Unfallbeteiligten freut es wenn der Gutachter was findet was den Versicherungsschutz des Unfallgegners zum erlöschen bringt.
es gibt nur die zwei von mir genannten Varianten die legal sind, die SilverVision fahre ich schon mind. 8 Jahre, davon ist mir nur eine bisher kaputt gegangen und für knapp 10€ das Paar ist auch nicht teuer.
Leuchten die vorher z.B. Orange waren und mit Chrom bedampft wurden und das E-Prüfzeichen eingraviert am Sockel noch haben vom Originalkörper, sind nicht automatisch zugelassen, da sich das E-Prüfzeichen auf die Original-Lampe bezieht die auch so abgenommen wurde.
Es gibt auch Varianten wo ganz simple das E-Zeichen aufgedruckt/gelasert wurde, offensichtlicher der Manipulation gehts nicht mehr
