Für allgemeine Fragen zu dem Thema schaut mal hier http://www.speedkit.de/language/de/speedkit-news.php
Ps. fahre damit achon seit 5 Jahren in einem 1,5 dci (Renault Megane) 
Finde die Aussagen dieser Firma recht widersprüchlich. Eine EMV-Prüfung (Basis für CE) oder die ISO 9001 (Qualitätsmanagement) sagt nichts über die Tauglichkeit zur Leistungssteigerung aus, sondern bestimmt lediglich Rahmenbedingungen, die mittlerweile jedes in der EU in Verkehr gebrachte Teil haben muss oder kann. Ein TÜV-Teilegutachten gibt es nicht, eine KBA-Nr.? Ein E-Prüfzeichen? Wie soll eine TÜV-Abnahme erfolgen, wenn kein Gutachten oder Vergleichsgutachten oder KBA-Nr. existiert? Wie kann dann eine Betriebserlaubnis gemäß KBA erzielt werden?
In den Bedingungen (optional) steht: "Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf:
die gesamte Abgasanlage, Dichtungen, sowie Befestigungsteile von Dichtungen, Schläuche und Rohrleitungen, Glühkerzen sowie ähnliche technische Komponenten, Hilfs- und Betriebsstoffe, Chemikalien, Filtereinsätze, Kühl- und Frostschutzmittel, Öle, Hydraulikflüssigkeit, Fette und sonstige Schmierstoffe."
Der Turbolader gehört zur Abgasanlage und ist von der Gewährleistung ausgeschlossen. Also das sensibelste Teil in der ganzen Sache. Im wesentlichen entstehen durch Laderschäden nicht unerhebliche Folgeschäden am Motor, die dann wohl nach den Versicherungsbedingungen nicht abgedeckt sind.
Ferner sind die Bedingungen ungültig, da sie gegen geltendes Recht verstossen, bedingt durch die Tatsache, dass die "Gewährleistung" auf ein Jahr beschränkt wird. Hier wird wohl fleissig "Gewährleistung" und "Garantie" miteinander verwechselt. Das eine ist gesetzlich verankert (24 Monate) und das andere ist eine selbstverpflichtende Erklärung des Herstellers.
Meines Erachtens dummes Werbe-Gesülze und Verbrauchertäuschung durch suggestierte Produktsicherheit. Sehr interpretationsbedürftig.
Da wäre mir
so eine Garantiebestimmung lieber und
laut diesem Anbieter TÜV Teilegutachten jetzt für viele Fahrzeuge erhältlich.