Sorry, aber das glaube ich einfach nicht.
Warum sollte eine Änderung an der Original-Software nicht nachweisbar sein?
Ohne jetzt wirklich Experte zu sein, bei jeder Übertragung von Daten von einem Speichermedium zu einem anderen (und in diesem Falle verändert auch wieder zurück) "unterhalten" sich die beteiligten Elemente, tauschen "Prüfsummen" aus, um festzustellen, ob alles geklappt hat usw. Das kann m. E. einfach nicht spurlos vonstatten gehen. Das ist bestimmt nachweisbar. Außerdem beißt sich doch die Katze in den Schwanz, wenn es aus Gründen der Rechtssicherheit ein Gutachten gibt, die Änderung auch eingetragen wird, dann stellt sich doch die Frage des Nachweises gar nicht mehr, den Nachweis liefert man ja quasi gleich mit.
Ich zweifele gar nicht daran, dass dein Chef das über 60.000 km getestet hat, es mag ja auch durchaus funktionieren (oder auch nicht, es gibt ja auch den berüchtigten "Placebo-Effekt", man glaubt nur daran, dass etwas funktioniert), aber nachweisbar ist das bestimmt.