Moin,
etwas aufgeschreckt durch den Beitrag von
>> Jensman << habe ich mal etwas "gegoogelt" und es scheint tatsächlich so, dass sich seit diesem Jahr etwas in Bezug auf die Anforderung der Reifenabdeckung geändert hat.
Es gibt zwar keine neue Vorschrift, aber bisher konnte nach deutschem Recht
oder nach EU Vorschrift eine Änderung abgenommen bzw. eingetragen werden.
Eine Abnahme nach deutschem Recht kann/darf nun aber nicht mehr vorgenommen werden. D.h. maßgeblich für die Reifenabdeckung ist die Richtlinie 78/549 EWG in der Fassung 94/78/EG, wonach der
gesamte Reifen (und nicht nur die Lauffläche) 30° vor und 50° hinter der Radmitte abgedeckt werden muss.
Dies macht einige bisher nicht unübliche Reifen-/Felgenkombinationen nur mit entsprechenden (breiten) Kotflügelverbreiterungen möglich ...

(oder man findet einen
besonders willigen Prüfer)
Das k... mich gerade etwas an ... ein hoch auf die EU ...
Gruß
Daniel