Habe mit dem Liferanten gesprochen un der meinte die Felgen haben ABE u. Gutachten, deshalb Eintragung nicht erforderlich. Habe mich auf seine Aussage verlassen, wenn nicht frage ich beim TÜV nach.
Es ist eigentlich ganz einfach

Ohne Gutachten keine ABE - also hat deine Felge beides

Die ABE greift nur , wenn im Gutachten darauf hingewiesen wird ! Die Auflage A02 befreit dich von der Vorführung beim TÜV und eintragen lassen

Die Auflage A01 besagt immer das du vorfahren mußt und eintragen
Die Auflagen mit Radkastenumbau sind nicht unbedingt erforderlich , auch wenn es im Gutachten steht . Das Gutachten sagt nur , das der TÜV-Prüfer sich das
anschauen muß , ob diese Maße eingehalten werden , oder ob die Umbauten doch gemacht werden müssen .
Das Bild von dem Gutachten deiner Felge zeigt es dir

Beim Duster steht überall A01 - also vorfahren und eintragen lassen .
Beim Nissan hingegen steht nur A02 - hier greift die ABE - würde wie in meinem Beispiel beim Nissan nur bei einer Reifengröße A01 stehen gilt die
Eintragungspflicht nur für diese Reifengröße - alle anderen Größen wären wieder frei mit ABE !
Hoffe ich hab's dir so präzise wie möglich erklärt

gruß stepi