Habe mit dem Liferanten gesprochen un der meinte die Felgen haben ABE u. Gutachten, deshalb Eintragung nicht erforderlich. Habe mich auf seine Aussage verlassen, wenn nicht frage ich beim TÜV nach. 
Es ist eigentlich ganz einfach  

  Ohne Gutachten keine ABE  -  also hat deine Felge beides  

Die ABE greift nur , wenn im Gutachten darauf hingewiesen wird !  Die Auflage  A02  befreit dich von der Vorführung beim TÜV und eintragen lassen  

Die Auflage  A01 besagt immer das du vorfahren mußt und eintragen  
 Die Auflagen mit Radkastenumbau sind nicht unbedingt erforderlich , auch wenn es im Gutachten steht .  Das Gutachten sagt nur , das der TÜV-Prüfer sich das 
anschauen muß , ob diese Maße eingehalten werden , oder ob die Umbauten doch gemacht werden müssen . 
Das Bild von dem Gutachten deiner Felge zeigt  es dir  

    Beim Duster steht überall  A01  -  also vorfahren und eintragen lassen . 
Beim Nissan hingegen steht nur  A02 -  hier greift die ABE  -   würde wie in meinem Beispiel beim Nissan nur bei einer Reifengröße  A01  stehen  gilt die
Eintragungspflicht nur für diese Reifengröße  -  alle anderen Größen wären wieder frei mit ABE  !  
Hoffe ich hab's dir so präzise wie möglich erklärt   

gruß stepi