Der 235er passt ohne eine Höherlegung und Spurverbreiterungauf der Originalfelge (ET50 wars glaube ich ja) ohne Beeinträchtigung/Probleme ins Radhaus.
Warum ist der Versuch an der Eintragung beim ersten Gescheitert?
Der Prüfer wollte nicht Eintragen weil er Unterlagen haben wollte das Felge und Reifen zusammen gefahren werden dürfen
und/oder er hält eine Tachoangleichung für erforderlich?
Die Flankenhöhe hätte rechnerisch ja nur einen Unterschied von 1,25mm (also 1,5mm Duchmesser) wenn ich richtig liege 
Es gibt solche Prüfer und solche Prüfer...
- eine Tachoangleichung ist zu 100% nicht nötig, selbst eine Tachoüberprüfung ist es nicht! Die Änderung des Abrollumfangs beträgt nicht einmal 1%....
- welche Reifen auf eine (zugelassene Felge) aufgezogen werden dürfen, richtet sich nach den Empfehlungen der E.T.R.T.O.. Da der Abrollumfang (und damit indirekt die Tragfähigkeit) sich nicht wesentlich ändert, bedarf es auch keines Gutachten für die Reifen-/Felgenkombination.
>>Klicken für mehr Infos<<- ob eine Reifen-/Felgenkombination für ein spzifisches Fahrzeug zulässig ist, ergibt sich aus EG Genehmigungen, ABEs und/oder per Einzelabnahme.
In der EG Genehmigung (bzw. COC Document) für den Duster I ist nur die Reifengröße 215/65R16 eingetragen. Eine ABE für die Serienfelge liegt nicht (niemandem) vor. Wenn der Prüfer sich also auf die Hinterbeine stellt, dann bleibt nur eine Einzelabnahme, die nach den gültigen Bestimmungen, zu einer Eintragung führen
muss. Hilfreich ist in diesem Fall die bereits erwähnte Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Reifenhersteller (Stichwort: Umbereifung) und/oder ein (Vergleichs-) Gutachten einer anderen Felge mit exakt den gleichen Daten der Serienfelge.