Sicherlich bewegt man sich mit dem Eibau des TFL-Moduls in eine Garantiegrauzone.
Nein, keine Grauzone, es ist schlicht und einfach so, dass die Betriebserlaubnis erlischt - mit allen Konsequenzen die dazugehören ein nicht zugelassenes Fahrzeug im Strassenverkehr zu bewegen.
Die Österreicher haben mit der Pflicht, am Tag das Abblendlicht zu nutzen ganz schlechte Erfahrungen in der Unfallstatistik gemacht und (wollen eventuell) auch das Nutzen einer Funktion "Abblendlicht als Tagfahrlicht" nur dann möglich machen, wenn das Auto zusätzlich mit einem Lichtsensor ausgerüstet ist, der bei schlechten Witterungsverhältnissen und/oder Dämmerung das normale Licht (v+h) automatisch einschaltet. Auf die Idee, das Fernlicht als Tagfahrlicht zu nutzen, ist noch niemand (ausser Modulhersteller vielleicht, aber verkaufen darf man es ja, man darf es halt nur nicht im öffentlichen Verkehr nutzen) gekommen.
Manchmal haben solche Zulassungsbestimmungen, über ihren historischen Wert hinaus (da war schon immer so), auch tatsächlich einen Sinn: Das Hauptproblem beim Fahren am Tag mit Abblendlicht ist die Überstrahlung der Beleuchtung der Motorräder durch all die PKW's, die ebenfalls mit Abblendlicht unterwegs sind -> Unfallstatistik Österreich zu Zeiten, zu denen man am Tag mit Abblendlicht fahren musste.
Überstrahlung? OK, jetzt mag man meinen, ein "gedimmtes" Abblendlicht kann ja ein ungedimmtes Abblendlicht des Motorrades nicht überstrahlen, aber falsch gedacht! Die Helligkeit der Beleuchtung spielt dabei eine geringere Rolle als man sich vorstellen kann.
Massgeblich dafür, ob man etwas Abblendlicht, Fernlicht, oder Tagfahrlicht nennen kann, ist der Abstrahlwinkel. Und der ist bei zugelassenen Tagfahrleuchten komplett anders als bei Abblendlicht- und bei Fernlichtscheinwerfern. Wenn also jemand sein Abblendlcht in Betrieb nimmt, dann muss er das inkl. der Rundumbeleuchtung tun. Wenn das technisch nicht machbar ist (Modul), dann ist die Zulassung weg, bzw. ein Mangel liegt vor.
Wenn jemand seine Fernscheinwerfer in Betrieb nimmt, dann auch ist das auch nur im Rahmen der Bedingungen zulässig, die wir in der Fahrschule gelernt haben (und bei jedem entgegenkommenden Fahrzeug das Modul ausbauen ist ja auch blöd).
Wie gesagt, an mag darüber diskutieren, ob alles, was nicht zulässig ist auch gleichzeitig nicht sinnvoll ist. Aber bei "Tagfahrlicht-Basteleien", die andere Verkehrsteilnehmer blenden können (Fernlichscheinwerfer) oder nachweislich am Tag zu erhöhten Unfallzahlen geführt haben (Abblendlichtscheinwerfer) ist diese Diskussion eigentlich zum Scheitern verurteilt. Die Diskussion mit der Zulassungsstelle oder mit Polizeibeamten lohnt sich auch nicht wirklich.
Ob ein Scheinwerfer nun gedimmt ist oder nicht, ist für die Frage, wann und warum man ihn in Betrieb nimmt zulassungstechnisch völlig belanglos.
Und wenn man ehrlich ist, unterscheidet sich im Rückspiegel das Licht von (zugelassenen) Tagfahrleuchten deutlich vom Abblendlicht und/oder Fernlicht, egal wie hell es auch sein mag. Der Modedfahrer wird also immer deutlich vom Rest unterscheidbar sein - und das ist der Grund, warum die Tagfahrleuchten so völlig anders leuchten als die Leuchten, die man sonst am LKW/PKW findet.