Keine Panik Leute, ich wollte niemandem auf die Füße treten!

Ich sagte ja, die Idee als solches ist nicht verkehrt!
Aber, es ist unumstößlich, erlaubt ist es lt. StVzo nicht! Und es sollten die Interessenten schon darauf hingewiesen werden.
Zudem habe ich bedenken, das es eine gute Idee ist gerade die Fernscheinwerfer als Tagfahrleuchte zu benutzen.
Da es Bauartbedingt beim Ablendlicht die Streuscheibe so regelt das der Gegenverkehr nicht geblendet wird.
Anders das Fernlicht, das strahlt munter nach allen Seiten ab! Auch bei reduzierter Leistung.
Stimmt, es gibt die tollsten zusammgewuselsten Tagfahrlichter auf Deutschlands Strassen, die sicher auch nicht immer
der Zulassung entsprechen.
Ist das aber ein Grund selber dann mitzumachen und sich nicht zugelassene Teile dranschrauben?

Und, sooooo harmlos ist das ganze ja auch nicht, denn, wer einen Umbau am Fahrzeug vornimmt und dieser nicht eingetragen ist,
bzw. ein Gutachten oder ABE hat, erlischt die Allgemeine Betriebserlaubnis, gelle??!
Und das kann ganz schön teuer werden!

Im Grunde kann jeder sich an seinen Duster dranbasteln was er will, ich bin der letzte den es stört.
Ich wollte halt nur darauf hinweisen, weil es sicher auch Leute gibt die nicht so technisch bewandert sind, und sich nachher wundern
wenn´s ein Knöllchen, oder eine Anzeige gibt! Denn ein blöder Spruch ist bei unserer Gesetzgebung leider Maßgebend, Unwissenheit schützt vor Strafe
nicht!

Also, nichts für Ungut und liebe Grüße Günther!
