Habe grade noch mal geschaut bei mir 7Jx16 Felgen egal welche ET
ABE nur mit Serienreifen 215 breiter müßen Eingetragen werden , dann aber nur die Reifen.
Volker
Die ET muß aber irgendwo angegeben sein . ET egal gibt's nicht , da diese oft entscheidender ist als die Reifenbreite .
Gutachten und ABE sind immer nur zusammen gültig wenn sich die Nr. aufeinander beziehen
( Gutachten zu ABE Nr. oder umgekehrt )Wenn sowohl im Gutachten als auch in der ABE die Felge mit der Größe und ET aufgeführt wird sind die Reifengrößen im Gutachten
mit evtl. zugehörigen Auflagen zugelassen .
Steht im Gutachten Als Auflage A01 - muß eingetragen werden --. steht dort A02 muß theoretisch auch eingetragen werden , außer in der ABE steht
der Satz wie im 2. Bild .
gruß stepi