Wir haben unsere letzten Autos auch mit genug Zubehör a là tiefer breiter härter ausgestattet und mussten deswegen immer ne Abnahme machen lassen
In der ABE stehen auch die jeweiligen Auflagen, die mit der Rad- Reifen Kombination erfüllt werden müssen...
Ich zitiere aus unserer ABE
A 02 Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die
Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält (hat sie nicht).
Der Duster ist serienmäßig nicht mit der von uns gewählten Reifengröße ausgestattet, deswegen müssen die
Reifen in den Papieren eingetragen werden. Die Zulassungsstelle trägt es aber wohl nur nach, wenn sie einen Wisch vom TÜV bekommt (hat man uns so gesagt). Warum das so ist, kann ich auch nicht nachvollziehen, aber die tragen anscheinend nicht nur Anhand der ABE eine abweichende Reifengröße ein. Falls jemand jemanden auf der Zulassungsstelle kennt, kann er gerne nachfragen, warum das so ist.
A 58 Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb (die wären also nichts für den lord)
Ich stelle jetzt mal die Behauptung auf (und ich würde das als Laie so interpretieren deswegen bitte Frieden und nicht steinigen

): Man darf ohne TÜV-Vorführung oder Änderung in den Papieren alle für den Duster zugelassenen Felgen fahren unabhängig von der Einpresstiefe, so lange man anschließend die in den Papieren eingetragene Reifengröße 215/65 R 16 drauf hat und die in der ABE genannten Auflagen erfüllt.