So mal wieder was neues. Bin heute mal bei GTÜ und Dekra vorbei gefahren.
GTÜ: Guck ich mir nicht ohne Auto an (sprich er hatte keinen Bock, weil im Moment nichts zu verdienen war)
Dekra: Ach ich wollte gerade Mittag machen aber kommen Sie mal mit, wir schauen uns die Papiere an
1. Es ist keine ABE sondern nur das Gutachten zur ABE. Vermutlich hat der Hersteller noch nicht für alle Fahrzeuge eine ABE erstellt bzw. spart sich das, weil es extra Geld kostet.
2. Da es keine ABE ist, würde die Zulassungsstelle es nicht in die Papiere eintragen da dazu
3. ein Schrieb vom TÜV erstellt werden muss
4. Punkt A 02 des Gutachtens hält fest, dass
Reifen, die nicht bereits serienmäßig in den Papieren stehen von der Zulassungsstelle in den Papieren zu berichtigen sind, wo wir wieder bei 2. und 3 wären
5. Die Eintragungen sind bei der nächsten Gelegenheit, wo man auf die Zulassungsstelle fährt zu berichtigen. Das kann aber theoretisch auch erst bei der Abmeldung sein

daher reicht ab der Vorführung beim TÜV die Bescheinigung, dass die Reifen auf dem Auto zugelassen sind. Die muss dann halt im Handschuhfach mitgeführt werden
In unserem Fall muss also die Rad- Reifen Kombi vorgeführt und von TÜV o. ä. bestätigt werden. Wenn man dann mag, kann man sie in den Papieren nachtragen lassen (was wir tun werden)