Hallo,
danke für die Infos, aber leider bin ich immer noch nicht weiter...

Ich hatte leider einen Denkfehler bei der Anzahl der Leuchten gemacht, ich habe nämlich die TFL dazu gezählt. Ich habe davor zwar nicht recherchiert, aber ich hatte mich vor einiger Zeit darüber informiert. Jetzt habe ich in der Mittagspause mich ein Wenig reingelesen, bin aber trotzdem nicht sicher ob es so alles richtig ist.
Laut StVZO und ECE gibt es kein LED-Positionslicht oder Standlicht. Es gibt nur Begrenzungslicht (StVZO und ECE) und TFL (ECE).
Die zugelassene Anzahl von Begrenzungslicht: StVZO (DE) 2 und 2 weitere, die Bestandteil der Scheinwerfer sein müssen. Deswegen rein technisch gesehen ist die Kombination von SUV-Frischling in DE zulässig.
ECE (EU) 2 und keine weiteren. Deswegen kann SUV-Frischling in EU außerhalb Deutschland theoretisch Probleme bekommen.
Die Anordnung und Anbringung von Begrenzungslicht: Da sind sich ECE und StvZO fast einig: nicht mehr als 40 cm vom äußersten Punkt der Gesamtbreite entfernt, der Abstand zwischen Innenkanten von beiden Leuchten muss 60 cm betragen. In der Höhe über dem Boden, mindestens 25 cm (ECE) oder 35 cm (StvZO) jedoch höchstens 150 cm.
Meine Frage war, ob es nicht einen Gesetzt gibt, welches die Abstände wieder aushebelt? Meine Vermutung ist, dass es etwas geben soll. Weil z.B. Hella die Luminator Compact Celis EU-weit verkauft und Hella hat sich bestimmt darüber Gedanken gemacht...
Gruß
André