« Antwort #37 am: 29. März 2016, 22:21:44 »
Einige interpretieren hier die Gutachten falsch .
KOV bedeutet nicht dass die Verbreiterung installiert werden muss .
KOV bedeutet , dass die Reifenbezogenen Auflagen in der ersten Spalte für Fahrzeuge gelten ohne serienmäßige Verbreiterung/Schutz !
D.h. wenn die Auflagen K1c ..... etc. erfüllt werden wird auch eingetragen !
In meinem Gutachten der P53 steht exakt das gleiche wie bei den DBV -
und wurde ohne alles eingetragen - keine KOV - keine Veränderungen durchgeführt K1c ...... etc.
Ich wiederhole mich ungern , aber die Felge ist nicht das Kriterium , sondern der montierte Reifen .
Wenn der AT durch eine breite Standfläche oder eine stabile Karkasse am Felgenrand - evtl. mit Felgenschutzrand .....
dick aufträgt - dann ist das anders als z.B. bei einem 235/60 Strassenreifen .
Hier in der DC wurden die Australia schon als 8*19 mit 245/40 eingetragen ( mit KOV ) .
gruss stepi

Gespeichert
in memory of- 110 dci - 107 (130 PS - 290 Nm) RC Ultimate , Original Alu's mit GeländeWR Cooper , Platin P53 matt-black 7x16 ET38 mit 235/60/16 Toyo Open country A/T , Orig.-AHK , Orig. Schmutzf. vorn , Gum.Schneematten , Innenraum / Ambienteleuchte W8 , Azuga KR-Wanne , Dopp. Ladeboden-handmade , Heckw. Intervall , Kenwood BT 60U + 4x LSP Pioneer , PDC , Check temp III , Climair vorn , MAL , Tachoscheibe Chronolook individuell mit SMD in weiß , 30 mm Höher mit Federn H&R , Antec Bügel schwarz matt , Voll-LED RL in black , 3. Bremsleuchte LED , LED-TFL statt NSW , Carb.-Wachs..