Autor Thema: Nebelscheinwerfer als Tagfahrlicht?  (Gelesen 16772 mal)

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Offline Finnster

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Nebelscheinwerfer als Tagfahrlicht?
« am: 01. August 2012, 00:03:31 »
Eure Meinung ist gefragt. Spricht eigentlich irgendwas dagegen, die Nebelscheinwerfer als Tagfahrlicht (anstatt des Abblendlichts) zu benutzen. Hab vor ca. 2 Wochen einen anderen Duster auf der Autobahn hinter mir gehabt, dessen Nebelscheinwerfer zusätzlich zum Abblendlicht an waren (Tag, kein Nebel ;)). Die Nebelscheinwerfer blendeten dabei in keiner Weise. Beim Überholen hab ich dann darauf geachtet, ob der Dusterkollege evtl. die LED-Tagscheinwerfer installiert hat, aber nein: es waren die original Nebelleuchten (bitte korrigiere mich, falls ich falsch liege lieber Dusterkollege mit Kölner Kennzeichen, der da am 6. Juli auf der Autbahn Frankfurt-Würzburg unterwegs warst).

Optisch gefällt mir folgende Kombination sehr gut: Nebelscheinwerfer unten an + gedimmtes Standlicht oben (wird erreicht, wenn der äussere und innere Drehschalter am Lichhebel jeweils um einen Klick nach vorne gedreht werden; zum Vergleich: normales Abblendlicht = äusserer Drehschalter um zwei Klicks nach vorne drehen).

ABER: die Regularien, ob diese Lichkombi auch im Strassenverkehr erlaubt ist, liegen wohl von Land zu Land verschieden. Es würde mich dennoch Interessieren, ob die obige Kombi in D als Tagfahrlicht zugelassen ist. Bis dahin: "don't try this at home"!

-Finnster-

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Offline Kromboli

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Re:Nebelscheinwerfer als Tagfahrlicht?
« Antwort #1 am: 01. August 2012, 00:24:35 »
Hallo Finnster,

einige Infos dazu habe ich hier gefunden, teilweise in themenfremden Threads:

<hier und folgende Beiträge>

<und das hier passt auch ganz gut>

Aus den Beiträgen in den verlinkten Threads würde ich schlussfolgern:
Nein, ist in D nicht zulässig.

Gruß
Krom
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Re:Nebelscheinwerfer als Tagfahrlicht?
« Antwort #1 am: 01. August 2012, 00:24:35 »

Offline Finnster

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Re:Nebelscheinwerfer als Tagfahrlicht?
« Antwort #2 am: 01. August 2012, 00:36:14 »
Danke, Krom! Laut den beiden verlinkten Beiträgen scheint also nichts dagegenzusprechen... unten Nebelscheinies an, oben Standlicht... und wenns dunkel wird, dann natürlich normales Abblendlicht und Nebelfunzeln aus.
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Offline Kromboli

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Re:Nebelscheinwerfer als Tagfahrlicht?
« Antwort #3 am: 01. August 2012, 00:40:52 »
Ähm, ich hatte das anders gelesen und in meinem Beitrag auch anders interpretiert:

Nebler nur bei schlechter Sicht - daher in dieser Kombination als TFL nicht zulässig.

Gruß
Krom
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Offline Finnster

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Re:Nebelscheinwerfer als Tagfahrlicht?
« Antwort #4 am: 01. August 2012, 00:48:04 »
Oki, da hätte ich mal ein bisschen genauer lesen sollen :[

Worin liegt dann aber Unterschied, ob ich vorne unten die original Nebelscheinwerfer leuchten hab, oder nachträglich eingebaute LED-Scheinwerfer? Blenden tun beide den Hintermann nicht...
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Offline Kromboli

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Re:Nebelscheinwerfer als Tagfahrlicht?
« Antwort #5 am: 01. August 2012, 00:55:05 »
...
Worin liegt dann aber Unterschied, ob ich vorne unten die original Nebelscheinwerfer leuchten hab, oder nachträglich eingebaute LED-Scheinwerfer? Blenden tun beide den Hintermann nicht...

Naja, den Hintermann wohl sowieso nicht.  ;D

Tja, gute Frage, zunächst liegt der Unterschied wohl in den Vorschriften.  :[

Und technisch - weiß nicht, vielleicht doch an der Leuchtstärke, vor allem aber wohl am Abstrahlwinkel.  /weissnich
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Offline petmail

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Re:Nebelscheinwerfer als Tagfahrlicht?
« Antwort #6 am: 01. August 2012, 01:00:38 »
Oki, da hätte ich mal ein bisschen genauer lesen sollen :[

Worin liegt dann aber Unterschied, ob ich vorne unten die original Nebelscheinwerfer leuchten hab, oder nachträglich eingebaute LED-Scheinwerfer? Blenden tun beide den Hintermann nicht...
Um den Hintermann zu blenden müsstest du auch den Lichtstrahl mit Spiegeln umlenken.  /hahaha

Aber nun einmal im Ernst, die Zulässigkeit der Benutzung von Nebelleuchten ist, wie vieles anderes auch, klar in der STVO geregelt!!!
Da steht sinngemäß "nur bei starker Sichteinschränkung durch Schnee, Regen oder Nebel."

Ich würde also sagen die von dir vorgeschlagene Kombination ist nicht zulässig!!

Die besten Grüsse aus MeckPom.  /winke

Peter
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Mal sehen was da noch so kommt.


 

Offline Systemfehler

Re:Nebelscheinwerfer als Tagfahrlicht?
« Antwort #7 am: 01. August 2012, 01:01:05 »
habe ich gefunden im Netz  :[

Wie die rechtliche grundlage aussieht weiß ja jeder.
Tagfahrlicht muß in der streuscheibe ein RL ( running light) stehen haben.
außerdem sieht die ausleuchtung und der lichtstrom völlig anders aus.
Tagfahrlicht soll nicht ausleuchten, sondern nur auf sich aufmerksam machen. darum sind auch für Tagfahrleuchten andere lumenzahlen gesetzt.
fazit: nebellicht, bei nebel und schlechter sicht sonst nicht!!!

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Offline petmail

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Re:Nebelscheinwerfer als Tagfahrlicht?
« Antwort #8 am: 01. August 2012, 01:09:10 »
habe ich gefunden im Netz  :[

Wie die rechtliche grundlage aussieht weiß ja jeder.
Tagfahrlicht muß in der streuscheibe ein RL ( running light) stehen haben.
außerdem sieht die ausleuchtung und der lichtstrom völlig anders aus.
Tagfahrlicht soll nicht ausleuchten, sondern nur auf sich aufmerksam machen. darum sind auch für Tagfahrleuchten andere lumenzahlen gesetzt.
fazit: nebellicht, bei nebel und schlechter sicht sonst nicht!!!


Na ja du schreibst "Wie die rechtliche Grundlage aussieht weiß ja jeder", das sollte ja auch so sein, ich begegne aber vielen Fahrern die das entweder doch nicht wissen oder denen das scheinbar einfach egal ist.

Die besten Grüsse aus MeckPom /winke
Peter
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Offline Dusterix

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Re:Nebelscheinwerfer als Tagfahrlicht?
« Antwort #9 am: 01. August 2012, 07:56:03 »
Ähm, ich hatte das anders gelesen und in meinem Beitrag auch anders interpretiert:
Nebler nur bei schlechter Sicht - daher in dieser Kombination als TFL nicht zulässig.
Gruß Krom
krom hat recht  /oeehh
und wenn man nebellampen benutzen im netz eingibt, findet man auch die rechtliche lage  /winke
alles kann, nix muss
 

Offline Finnster

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Re:Nebelscheinwerfer als Tagfahrlicht?
« Antwort #10 am: 01. August 2012, 08:36:48 »
Zitat
Naja, den Hintermann wohl sowieso nicht. 

Ähem... Vordermann meinte ich natürlich. Um 1h in der Nach laufen die Transistoren im Hirn nicht mehr so, wie sie sollen...

Zitat
Na ja du schreibst "Wie die rechtliche Grundlage aussieht weiß ja jeder", das sollte ja auch so sein, ich begegne aber vielen Fahrern die das entweder doch nicht wissen oder denen das scheinbar einfach egal ist.

Exakt, deswegen hab ich Thema ja mal hier im Forum angeschnitten. Man sieht in D (aber auch hier in FIN) eine Menge Autos mit Nebelscheinwerfern als TFL  herumfahren, und ich frage mich, ob das irgendwie ein neuer Trend ist?? Hier in Finnland haben wir Tagfahrlicht-Pflicht und ich würde mal sagen, bei ca. 20% der Fahrzeuge leuchten mittlerweile entweder selbstangebaute TFL-LEDs oder die Nebelscheinwerfer (oder da, wo früher mal die NSW eingebaut waren) anstatt des normalen Abblendlichts. Subjektiv blendet das normale Abblendlicht des Dusters IMHO mehr als die Nebenscheinwerfer, aber das kann ja von Automarke zu Automarke verschieden sein.

Klar gelten letztendich die STVO-Regeln... ich versuch mal rauszufinden, wie das hier in FIN geregelt ist.
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Offline PAINTYBEAR

Re:Nebelscheinwerfer als Tagfahrlicht?
« Antwort #11 am: 01. August 2012, 08:57:09 »
Unsinnig jetzt zu lamentieren, da gesetztlich geregelt.
Doch wenn ich so manches LED-Gebimmel mit Zulassung sehe, welches auch noch falsch angebracht ist und mich tierisch blendet, dann wünsche ich mir die Nebelscheinwerfer als TFL.
Ich habe, wie wenige andere hier, das Daylightrunning-Modul an die Nebels. geklemmt und kann die entsprechend dimmen, aber auch die Nebels. voll nutzen.
Blütenrein ist die Variante auf dem Papier nicht, in der Praxis aber sehr optimal.
Ich verlasse mich mal darauf, dass die Rennleitung bei den ganzen LED-Getüddel den Überblick verloren hat.
Insbesondere fahren schon so manche Serien-PKW mit gedimmten Nebelscheinwerfern, dass aber eben serienmäßig=zulässig.
Ironie ist die letzte Phase der Enttäuschung.
 
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Offline Martl

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Re:Nebelscheinwerfer als Tagfahrlicht?
« Antwort #12 am: 01. August 2012, 12:34:07 »
Ohne jetzt alles gelesen zuhaben;
Schildere ich jetzt mal meine Erfahrung mit dieser Kombi( Standlicht/Nebelscheinwerfer) auf der Autobahn und Innerorts.

Autobahn : erst kam ein bitte Folgen dann ein Dududu und hinterher war mein Geldbeutel um 25 € leichter   /rotwerd

Innerorts : Direkt vor der Polizeidienststelle kam eine blonde hübsche junge Frau  /love mit ner damals noch Grünen Uniform und Kelle und hat mich gestoppt ,

Sie hat es bei einer Belehrung belassen , dass Standlicht nur im Stand benutzt werden darf und Nebelscheinwerfer nur im Nebel und da dann auch nur in Verbindung mit reduzierter Geschwinigkeit.
Peugeot 205 Green Bj88, Peugeot 205 GTI Bj87,Peugeot 205Cti Bj87
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Kramer K 12V
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Offline PAINTYBEAR

Re:Nebelscheinwerfer als Tagfahrlicht?
« Antwort #13 am: 01. August 2012, 12:50:59 »
Sie hat es bei einer Belehrung belassen , dass Standlicht nur im Stand benutzt werden darf und Nebelscheinwerfer nur im Nebel und da dann auch nur in Verbindung mit reduzierter Geschwinigkeit.

Das ist alles richtig.
Verraten hast du dich ja mit dem Standlicht. Demnach wüsste auch die junge, hübsche Frau in grün, dass du die Nebeler "mißbrauchst".
In vielen neuen Autos ist das TFL so intrigiert, jedoch auch gedimmt.
Wenn ich nur mit Nebels. fahre und das zu 100%iger Christbaumbeleuchtung, dann kann man schon mal rausgewunken werden.
Meine NS erfüllen den Zweck der TFL bei einer Leistung von 40% und das auch ohne Standlicht.
Das ist dann schon ein gravierender Unterschied.
Ironie ist die letzte Phase der Enttäuschung.
 

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Re:Nebelscheinwerfer als Tagfahrlicht?
« Antwort #13 am: 01. August 2012, 12:50:59 »