Ist es leider auch nicht, Deutschland und seine Bürokratie halt.
Wir verfügen über ein Schreiben der TÜV-Zentrale in Köln, welches an alle TÜV-Prüfstellen in Deutschland gerichtet ist:
Tagfahrleuchten bedürfen einer Genehmigung nach den Bedingungen der ECE-Regelung 87. Ein österreichischer Hersteller (Fa. O. Salm) bietet Bausätze an, mit denen die Stromaufnahme der Scheinwerfer für Abblendlicht oder für Fernlicht reduziert werden kann,
um diese dann als Tagfahrleuchten zu verwenden. Derartige Umbauten können trotz anderslautender Aussagen des Herstellers auf seiner Internetseite nicht positiv begutachtet werden.
Bezüglich Ihrer Frage nach Prüfungen zum Zweck der Bauartgenehmigung können Sie sich gern an Herrn Zimmermann der TÜV Fahrzeug- Lichttechnik GmbH wenden.
Wir müssen in diesem Zusammenhang hinweisen, daß wir als einziger Anbieter stets wahrheitsgemäß über die rechtliche Unsicherheit hingewiesen haben, daß wir trotz mehrmaliger Anläufe bei diversen TÜV-Prüfstellen keine Klarheit erhalten hatten und wir dann im Rahmen eines "Feldversuches" eine bedeutende Anzahl positiver Eintragungen feststellen konnten. Wenn also der Gesetzgeber aus politischen Gründen säumig wird, durch entsprechende technische Durchführungsbestimmungen für bereits angewendete Praxis zu erlassen, so war die Feststellung über die Präzidenzregelung der einzig machbare Weg. Wie es plötzlich zu dem Sinneswandel kam, ist derzeit noch nicht klar, dennoch versuchen wir GEMEINSAM mit dem TÜV eine Regelung zu finden, nach welcher auch der TÜV für sich seine rechtliche Absicherung erlangen kann. Es geht im Kern derzeit darum, daß die einzelnen TÜV-Prüfstellen technisch nicht in der Lage sind, festzustellen, ob ein Scheinwerfer mit dem Tagfahrlichtmodul betrieben die gleichen lichttechnischen Ergebnisse erreichen, wie sie in der ECE 87 vorgegeben sind. Würde der Gesetzgeber ähnlich wie in Österreich diese Unsicherheit über den Erlass-Weg präzisieren, dann würde man allgemein eine große Anzahl sinnlos verwendeter Zeit und Kosten sparen, aber das liegt leider nicht im Einflussbereich des Herstellers.
worin ist der Unterschied zwischen Österreich und Deutschland ?
In Deutschland bleibt die Verwendung des Nebelscheinwerfer als Tagfahrlichtersatz VERBOTEN, in Österreich ist dies unter technischen Einschränkungen zulässig.
In Österreich bleibt die Verwendung des Fernlichtes mit Leuchtstärkenreduktion im Unterschied zu Deutschland verboten, allerdings gibt es seitens des TÜV seit 4.Juni 2007 wieder eine geänderte Rechtsmeinung dazu.