Den üblichen zwei Pkw-Scheinwerfern für Fern- und Abblendlicht dürfen noch zwei Scheinwerfer für Fernlicht hinzugefügt werden.
Anbau auf gleicher Höhe und symmetrisch zur Fahrzeugmitte.
Also für mich liest sich das eindeutig.
Aber wie ich schon schrieb, jeder TÜV sieht das wohl anders.
Richtig, aber zum Nebelscheinwerfer steht noch ein wenig mehr dazu da...
Zitat:
"Wird ein Pkw mit Nebelscheinwerfern ausgestattet, müssen es zwei von ihnen sein.
Anbau auf gleicher Höhe und symmetrisch zur Fahrzeugmitte; nicht höher als die Scheinwerfer für Abblendlicht und mindestens 25 cm über der Fahrbahn.
Einstellung gemäß StVZO-Vorgabe, damit andere Verkehrsteilnehmer nicht geblendet werden können".
Soll mir doch alles Recht sein, schließlich soll es jeder machen, wie er mag.