Autor Thema: Garantieanspruch trotz Selbstanbau???  (Gelesen 22266 mal)

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Offline ummagumma

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Garantieanspruch trotz Selbstanbau???
« am: 03. Mai 2012, 17:09:37 »
Hallo, ich möchte gern an meinen Duster(wenn er denn da ist) eine Anhängerkupplung anbauen. Ich möchte das gerne von einem mir befreundeten KFZ-Mechaniker(Selbstständig) machen lassen, jetzt meine Frage: Wenn ich diese Arbeit nicht von der Dacia-Renault Werkstatt machen lasse, könnte ich dadurch meine Garantie verlieren? Der Verkäufer im AH meinte das so aber man weiß ja nicht ob die das sagen damit ich den Anbau da machen lasse. Für einen Tip von euch wäre ich dankbar. /yipiii

Gruß ummagumma
 

Offline Traveler

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Re:Garantieanspruch trotz Selbstanbau???
« Antwort #1 am: 03. Mai 2012, 20:15:29 »
Die Garantie für das Fahrzeug verlierst Du nicht. Jedoch gewährt Dir DACIA keine Garantie auf Nachrüstungen und/oder Umbauten, welche nicht durch einen entsprechenden Renault/DACIA-Vertragspartner vorgenommen wurden. Selbiges trifft ebenfalls zu auf aus der Nachrüstung heraus entstandene oder ggf. noch entstehende Sachmängel.

Für aus einem Umbau und/oder einer Nachrüstung entstandene Sachmängel haftet nach geltendem deutschem Recht der jeweils ausführende Fachbetrieb im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Gewährleistungsfristen. Hiervon ggf. abweichende Fristen sollten dokumentiert und von beiden Seiten auch entsprechend anerkannt werden.

Im Grunde genommen ist es völlig egal, wer Dir Deine Anhängerkupplung montiert. Du solltest lediglich darauf achten, dass auch alles rechtlich sauber ist. Somit stehst Du in einem ggf. eintretenden Schadensfall (welchen sich bestimmt keiner der Beteiligten wünscht) jedenfalls nicht im Regen. Vorausgesetzt, der ausführende Fachbetrieb bleibt während der Gewährleistungsfrist solvent.

Solltest Du jedoch unsicher sein, lass Dir das Teil von Renault/DACIA montieren. Dort ist es völlig egal, welche Werkstatt im Inn- oder Ausland ggf. später auftretende Mängel beseitig. Hier bist Du lediglich in der Beweispflicht, dass die Montage der Anhängerkupplung auch tatsächlich durch einen Renault/DACIA-Vertragspartner durchgeführt wurde. Die Vorlage der Originalrechnung ist in diesem Fall völlig ausreichend.


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Re:Garantieanspruch trotz Selbstanbau???
« Antwort #1 am: 03. Mai 2012, 20:15:29 »

Offline ummagumma

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Re:Garantieanspruch trotz Selbstanbau???
« Antwort #2 am: 08. Mai 2012, 19:59:42 »
Danke für die ausführliche Information.  :daumen
Ich glaube ich werde mich für für den fachgerechten Einbau von Dacia/Renault entscheiden auch wenn es ein wenig teurer wird. /heiss
Grüße ummagumma
 

Offline were

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Re:Garantieanspruch trotz Selbstanbau???
« Antwort #3 am: 22. Januar 2013, 18:42:56 »
Hallo zusammen,

hat jemand denn schon Erfahrungen gemacht mit einem Garantieanspruch bzw. dessen Verweigerung wegen Nachbauten ( z.B. im elekt. Bereich, wie Außenthermometer mit elektr. Anschluß, zusätzliche Innenraumbeleuchtung) gemacht wurden.

Oder wie sieht es aus beim Anbau der hier von LZP angebotenen Seitenschutzleisten, die ja wohl nicht Original Dacia sind (schmale Leisten - nicht die dicken am unteren Ende der Tür). Was ist dann mit der Lackgarantie?

Hier die Leisten: http://www.lzparts.de/index.php?page=product&info=749

Gibt es da Erfahrungswerte?  /weissnich LG Werner

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Offline Dutschia Fan

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Re:Garantieanspruch trotz Selbstanbau???
« Antwort #4 am: 22. Januar 2013, 20:30:10 »
Oder wie sieht es aus beim Anbau der hier von LZP angebotenen Seitenschutzleisten, die ja wohl nicht Original Dacia sind (schmale Leisten - nicht die dicken am unteren Ende der Tür). Was ist dann mit der Lackgarantie?
Falls mit dem Lack, der unter den Seitenschutzleisten ist, es mal etwas zu beanstanden gibt, wird die Lackgarantie sicher für diese Stellen nicht greifen. Da werden sie Dir erzählen der Kleber macht den Lack kaputt etc.pp. (Falls die Leisten also mal ab müssen-->vorher mit dem Fön erwärmen)

Aber für den großen Rest der Fahrzeugflächen wird Dir keiner die Garantie verwehren können,
weil es nicht im Zusammenhang mit den Leisten steht.
Im Streitfall hilft Dir da der Anwalt /cool3

Gruß Bernd
beste Grüße sendet der Bernd
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MJ79MJ

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Re:Garantieanspruch trotz Selbstanbau???
« Antwort #5 am: 23. Januar 2013, 23:17:59 »
Hi,

vielleicht passt auch grad meine Frage hier in den Thread:
Wie schaut´s mit Höherlegungsfedern und Garantieanspruch aus? Wahrscheinlich genauso wie mit der AHK, oder?
Und der Einbau eines Race Chips?

Michi
 

Offline dirk71

Re:Garantieanspruch trotz Selbstanbau???
« Antwort #6 am: 24. Januar 2013, 00:53:27 »

Wie schaut´s mit Höherlegungsfedern und Garantieanspruch aus? Wahrscheinlich genauso wie mit der AHK, oder


Die meisten sollten eine Zulassung haben-> also wie bei der AHK


Und der Einbau eines Race Chips?


Nö - eigentlich verliest Du die Betriebserlaubnis, wenn das Ding keine Zulassung hat (was die meisten nicht haben) und eingetragen wird (was meist nicht passiert) - Du verlierst also nicht nur Deine Garantie, sondern auch Deinen Versicherungsschutz, wenn die Rennleitung Ahnung legt sie Dir das Ding in einer Kontrolle einfach still, also Garantie ist da Dein geringstes Problem  /hahaha
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Marc1

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Re:Garantieanspruch trotz Selbstanbau???
« Antwort #7 am: 24. Januar 2013, 04:33:24 »
Bei meinem Tempomaten (Waeco) welchen ich noch rumliegen hatte wurde mir 1 Jahr Einbaugarantie gegeben und mehr nicht. Warum? Weil ICH den Tempomaten geliefert habe bzw. weil er gebraucht ist. Ist natürlich klar das sie auf den Einbau nur Garantie geben können da das Teil nicht von ihnen stammt.
 

MJ79MJ

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Re:Garantieanspruch trotz Selbstanbau???
« Antwort #8 am: 24. Januar 2013, 10:35:19 »
Nö - eigentlich verliest Du die Betriebserlaubnis, wenn das Ding keine Zulassung hat (was die meisten nicht haben) und eingetragen wird (was meist nicht passiert) - Du verlierst also nicht nur Deine Garantie, sondern auch Deinen Versicherungsschutz, wenn die Rennleitung Ahnung legt sie Dir das Ding in einer Kontrolle einfach still, also Garantie ist da Dein geringstes Problem  /hahaha

Ist doch bekannt, dass die meisten ihren Chip (bzw. die Box) nicht eintragen lassen. Darum geht´s hier nicht. Das muss jeder für sich entscheiden. Normalerweise bekommt es auch keiner mit, dass du eine Leistungssteigerung verbaut hast. Wann wird das Auto nach einem Unfall sichergestellt und so durchgecheckt, dass man den Chip (die Box) entdeckt. Eigentlich nie.

Mich interessiert viel mehr, ob die Werkstatt bei einem Garantiefall, sagen wir mal irgendwas mit dem Motor stimmt nicht, sofort bemerkt bzw. auslesen kann, ob eine Leistungssteigerung verbaut worden ist oder nicht. Klar baut man in so einem Fall erst mal die Box wieder heraus bevor man in die Werkstatt fährt.

Gruß

Michi 
 

Offline Dusterix

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Re:Garantieanspruch trotz Selbstanbau???
« Antwort #9 am: 24. Januar 2013, 10:44:16 »
Mich interessiert viel mehr, ob die Werkstatt bei einem Garantiefall, sagen wir mal irgendwas mit dem Motor stimmt nicht, sofort bemerkt bzw. auslesen kann, ob eine Leistungssteigerung verbaut worden ist oder nicht. Klar baut man in so einem Fall erst mal die Box wieder heraus bevor man in die Werkstatt fährt.
Gruß Michi 
also meine werkstatt hat gesagt, das sie das auslesen können, auch wenn sie wieder abgeklemmt wird? wie die das machen, keine ahnung.
vielleicht ist jemand hier der das wirklich schon mal getestet hat? (gerd oder frank)
alles kann, nix muss
 

he55

  • Gast
Re:Garantieanspruch trotz Selbstanbau???
« Antwort #10 am: 24. Januar 2013, 13:53:16 »
Hallo,

ich würde hier nicht zu blauäugig sein, ich will nicht unken, weiss aber aus Erfahrung
zum Beispiel, das bei unseren Kranen Daten bis ca 2 Jahre nach dem Ereignis ausgelesen
werden können, obwohl es vom Hersteller immer wieder dementiert wird.

Bei einem Unfall kann also der Computer ausgelesen und der Fehler rekonstruiert werden.
Es ist allein für den Hersteller eine Absicherung um unnötigen Regressansprüchen vorzu-
beugen.

Mein Motorwagen wurde nach einem Fehler über die Com.Schnittstelle ausgelesen,
es ist ein Wandlergetriebe, besitzt aber eine Vorrichtung das Fahrzeug manuell zu schalten,
dazu muß dann über einen Hebel ein Fußpedal ausgeklappt werden, ich hatte es 1 Jahr vorher
einmal probiert um zu sehen wie das ganze funktioniert, der genaue Zeitpunkt und zwar auf
Tag,Std,Min. und Sek war auf dem Protokoll aufgeführt.

Wie gesagt könnte ich mir vorstellen das dies auch beim Duster möglich ist und aufgrund einer
plötzlichen Leistungssteigerungs des Motor, davon ausgegangen wird das ein Chip installiert war.

Zu anderen Änderungen am Fahrzeug kann ich nur sagen, ich denke mal sollange diese nur
optischer Natur sind, d.h. weder mech. noch elektr. Bauteile davon betroffen sind sollte wohl
auch die Garantie weiterhin bestehen und der Rest sollte im Ermessen eines jeden selbst
liegen.

Wäre auch traurig wenn wir alle warten müßten bis die Garantie erloschen ist, um uns unsere
Duster so herzurichten wie wir sie gerne haben möchten.Natürlich im Rahmen des Erlaubten.

mfG he55
 

MJ79MJ

  • Gast
Re:Garantieanspruch trotz Selbstanbau???
« Antwort #11 am: 23. April 2013, 14:45:24 »

Zu anderen Änderungen am Fahrzeug kann ich nur sagen, ich denke mal sollange diese nur
optischer Natur sind, d.h. weder mech. noch elektr. Bauteile davon betroffen sind sollte wohl
auch die Garantie weiterhin bestehen und der Rest sollte im Ermessen eines jeden selbst
liegen.

Wäre auch traurig wenn wir alle warten müßten bis die Garantie erloschen ist, um uns unsere
Duster so herzurichten wie wir sie gerne haben möchten.Natürlich im Rahmen des Erlaubten.

mfG he55

Hm, gerade eben mit der Niederlassung München telefoniert und gefragt wie es mit der Garantie ausschaut, wenn ich meinen Duster höherlegen + Spurverbreiterung + etwas größere Reifen einbauen möchte. Mir wurde gesagt, dass dann die Garantie auf den gesamten Antriebsstrang + Motor erlischen würde. Habe ihm natürlich auch gesagt, dass der Einbau in einer Vertragswerkstatt mit Eintragung erfolgen würde.
Jetzt bin ich aber baff! 
 

Offline Systemfehler

Re:Garantieanspruch trotz Selbstanbau???
« Antwort #12 am: 23. April 2013, 15:07:31 »
Das ist natürlich hart für 3cm mehr.
Da sollte man lieber noch mal drüber nachdenken und vielleicht nach der Garantie umbauen.
Oder halt eine extra Versicherung abschließen,weiß nicht ob so was jemand anbietet.
H&R Tieferlegung 40mm,Pekatronic Alarmanlage,Tempomat,Innenraum Perlnacht-Blau lackiert,Barracuda Tzunamee,Kotflügelschutz,Scheinwerfer mit TFL ,Scheiben nachgetöhnt,Spiegel Wagenfarbe,Doppeldinblende,Navi-Radio,Focal ISS 130 & ISC 130,Türen Gedämmt,Nap Edelstahlduplex,Elia LED Rückleuchten,3 Bremslicht LED,Elia Heckbügel,Giacuzzo Dachspolier,Ladekantenschutz Giacuzzo,Edelstahldekor Kühlerblende.Basskiste/Verstärker,Tachoscheibe Admirable, Umbau Blau/Weiß..Heckklappengriff Chrom.Fußraumbeleuchtung.Kofferraumdose 12v, Rückfahrkamera.Reling Schwarz foliert.Türgriffbelechtung u.s.w
 

Offline Nordis

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Re:Garantieanspruch trotz Selbstanbau???
« Antwort #13 am: 21. Mai 2013, 16:33:08 »
Ich hänge mich mal an diesen Thread an ........

Was erlaubt Dacia am Duster zu verändern, ohne die Garantie zu verlieren?

Heute hatte ich ein interessantes Gespräch mit Dacia in Brühl:

Es ging um Spurverbreiterung oder andere Felgen mit breiteren Reifen

Auskunft:

Nicht erlaubt, sollten Schäden an Achse, Radlager,  Bremsen auftreten, entfällt die Garantie an diesen
Baugruppen.

Sollte ich es trotzdem machen, im Schadensfall dann alles in den Originalzustand zu versetzen
und dann zum Händler fahren, könnte man dies feststellen.

So und nun meine Frage:

Kann die Werkstatt dies feststellen und falls ja, die Garantieleistung verweigern?
 

MJ79MJ

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Re:Garantieanspruch trotz Selbstanbau???
« Antwort #14 am: 21. Mai 2013, 18:35:32 »
Solange du die Spurverbreiterung und die größeren/andere Räder nicht im Fzg-Schein eingetragen hast und du im Garantiefall alles auf original zurückrüstest, dann kann der Händler die vorherigen Veränderungen natürlich nicht feststellen. Wie denn auch? Sind ja keine elektronischen Veränderungen, die der Händler evtl. auslesen könnte!



 

DUSTERcommunity.de

Re:Garantieanspruch trotz Selbstanbau???
« Antwort #14 am: 21. Mai 2013, 18:35:32 »