Danke für die rasche, auf den Punkt, info.
Diese Regelung gilt generell europaweit, oder ?
und gilt das auch für Werksgaser bzw. später eingebaute Gaser?
Beispiel:
EZ 1.06. 2011 (auch zB Werksgaser)
Einbau Gas 12.12.2011
erstmal dann TÜV fällig mit 01.06.2014 (auch für die später eingebaute Gasanlage)
viell. Info durch Gaser/Betroffenen?
danke.