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  • #31 von Gulm am 06 Aug 2010
  • Davon abgesehen kostet ein nicht "angeschnallter" Hund 50€ und 2 Punkte.

    falsch es gilt StVo § 23

    Obwohl es keine Gurtpflicht für Hunde in Deutschland gibt, kann eine Geldstrafe von 35 Euro verhängt werden, wenn Autofahrer ihren Hund nicht ausreichend sichern. Denn vor dem Gesetz gelten Hunde als Ladung. Handeln Fahrer fahrlässig und lassen beispielsweise ihre Vierbeiner von vorn nach hinten klettern und durch das Auto toben, können 50 Euro Bußgeld fällig werden und bis zu drei Punkte in Flensburg gibt es eventuell auch noch.
  • #32 von STEPUHR am 06 Aug 2010
  • Da die Hundegitter nur auf das Plastik geschraubt sind, habt ihr bei einem Crash noch größeren Schaden als ohne. Die Dinger sollen einen Hund nur davon abhalten, in den Fahrgastraum zu gelangen. Davon abgesehen müsst ihr den Hund wie Ladegut extra sichern. Dafür gibt es Geschirre und Sicherungsbänder mit Karabiner und Gurtadapter oder eben stabile Metallboxen.

    Ein nichtgesicherter Hund hält bei einem heftigen Crash keine Rücksitzbank oder Gitter auf und fliegt voll durch die Windschutzscheibe. Was mit anderen Passagieren, selbst wenn sie angeschnallt sind passiert, kann man sich sicher auch vorstellen.
    ..
    Absolut korrekt. Wie Andrea weiter vorne richtig schreibt hat der 50-Kg-Hund bis zu 600 Kg dynamische Last beim Crash.
    An einen Leonberger wollen wir gar nicht denken, der hat bis zu 90 Kg und keinen Platz im Dusty.
    Wer denkt, dass da ein Hundegitter hilft soll es doch mal auf 2 Balken legen und draufstehen bzw. dann richtig hüpfen.
    Das müsste dann schon mit einer richtigen Befestigung im Fahrzeugrahmen verschraubt sein oder mit Rohren verstärkt werden.
    Profis, Hunde-Suchleitung und Züchter haben meist eine mit dem FZ-Boden verschraubte Box
    Gruss S.
  • #33 von Katinka am 06 Aug 2010
  • falsch es gilt StVo § 23

    Obwohl es keine Gurtpflicht für Hunde in Deutschland gibt, kann eine Geldstrafe von 35 Euro verhängt werden, wenn Autofahrer ihren Hund nicht ausreichend sichern.

    Ja genau, und m.W. reicht so ein Gitter als Ladungssicherung. Hier gibt es doch einige Polizisten, vielleicht kann mal einer von ihnen was dazu sagen? Ich mag meine Hunde im Auto nicht anschnallen, das ist mit mehreren sowieso nicht praktikabel. Und ein Käfig schränkt mich zu sehr ein bei der Kofferraumnutzung.
  • #34 von Volker125 am 06 Aug 2010
  • Ja genau, und m.W. reicht so ein Gitter als Ladungssicherung. Hier gibt es doch einige Polizisten, vielleicht kann mal einer von ihnen was dazu sagen? Ich mag meine Hunde im Auto nicht anschnallen, das ist mit mehreren sowieso nicht praktikabel. Und ein Käfig schränkt mich zu sehr ein bei der Kofferraumnutzung.

    Wenn ich sehe, dass ein Hund im Auto vom Beifahrer/Beifahrerin auf dem Schoß gehalten wird, im Auto hin- und herspringt odre vielleicht sogar im Cabrio ungesichert auf der Rückbank oder dem Beifahrersitz liegt, dann sind mit Sicherheit 35,-- € (übrigens in Schleswig-Holstein für den Kreis, nicht die "Polizeikasse") fällig.

    Wenn der Kofferraum mit einem geeigneten Hundegitter abgetrennt ist, dann meine ich, dass das im Sinne der Ladungssicherung in Ordnung ist.

    Was mit dem Hund bei einem Unfall oder einer Vollbremsung dann im Kofferrraum passiert, darüber mag sich bitte jeder Hundehalter selbst Gedanken machen. Es ist nicht schön, wenn der Hund durch das halbe Auto geflogen ist und aufgrund von inneren Verletzungen noch auf der Autobahn eingeschläfert werden muß (habe ich leider selbst erleben müssen).
    Für unseren Basko habe ich eine Kiste gebaut (war auch schon bei seinem "Vorgänger" in Benutzung und eigentlich für einen Astra Caravan maßgeschneidert), die seine Bewegungsfreiheit ein wenig einschränkt. In eine Box würde der NIE gehen!.

    Hier mal einige Bilder:

    Kiste
    Kiste
    Kiste

    Das Brett an der rechten Seite kann ich kochklappen und es dient zum Schutz der Steaks, falls der Kleine mal mitfährt zum Einkaufen. Den Hund wird das Brett mit Sicherheit nicht halten.
  • #35 von Andrea74 am 06 Aug 2010
  • Ich kann mich da nur Volker anschließen.

    Ich habe ne Berner Sennenhündin. Wenn ich sie auf dem Rücksitz anschnalle, hab ich zwar meine eigenen Kollegen evtl. befriedigt (Hund / Ladung ist gesichert), aber der Hund ist groß. Kommt es zu einem Unfall dann schlägt er mich tot weil er lang genug ist, trotz Gurt gegen mich bzw. meinen Sitz zu fliegen.

    Wenn nichts passiert reichen die Trenngitter. Wenn was passiert ... selbst schuld sag ich dann nur. Und wenn ich als Polizist sehe, dass die Verletzungen nur durch den Hund verursacht wurden, weil er mit Gitter durch das Auto geflogen ist, dann schreibe ich da auch was zu. Und wie das dann ne Versicherung sieht, keine Ahnung.

    Die besten Trenngitter sind die, die mit dem Rahmen fest verschraubt werden, denn die halten.

  • #36 von Volker125 am 06 Aug 2010
  • Übrigens:
    ich habe mir gerade die Einbauanleitung des Dacia-Hundegitters angesehen (hat mein Händler eingebaut und die Montage hat lt. Rechnun g 29,50 € gekostet)angesehen.
    Das Gitter ist NICHT nur an der Innenverkleidung befestigt.
    Von unten wird noch eine Metallplatte gegen gesetzt und dann mit dem Gitter durch die Verkleidung verschraubt.
    Ich glaube, das ist sehr haltbar!
    Einbau und Gitter haben übrigens 84,04 € + Mwst. gekostet.
    Das war uns der "kleine" wert.
  • #37 von basman am 06 Aug 2010
  • Das ist schon richtig, dass da zwei Metallplatten drunter sind. Aber die Seitenverkleidung, an der das ganze eigentlich hält, ist nur mit zwei Torxschrauben vorne und hinten mit der Karosserie verbunden. Also wenn man kräftig daran rüttelt, dann bewegt sich schon die ganze Seitenverkleidung. Für uns dient das Gitter eh nur als Gepäckschutz. Auf dem folgenden Bild seht ihr mal den vollgepackten Duster vor unserer Urlaubsfahrt mit 4 Personen.
  • #38 von Katinka am 21 Sep 2010
  • #39 von Backdraft am 19 Nov 2010
  • Normalerweise genügt ein Gitter oder Netz als Ladungssicherung und wird auch bei uns (Feuerwehr) bei den Abnahmen so anerkannt. Weil die Kraft eines umherfliegenden Gegenstandes ergibt sich ja aus Masse (Gewicht) und und dem zurückgelegten Weg ... also die verkürzte "Flugbahn" durch das Gitter sollte genügend sein zumindest die Wucht aus dem Teil (Hund) zu nehmen, selbst wenn die Verkleidung ggflls. dabei zerstört wird ...
  • #40 von Ralle0768 am 23 Nov 2010
  • Gibt es als alternative zu dem Hundegitter evtl ein Netz? Ein Netz das evtl mit Schlaufen bzw Klettband zu befestigen ist? Nach meiner Meinung wird nach einiger Zeit es im Heck mächtige Geräusche von dem Hundgitter geben und bei unserem Hund isses so, das er auf seinem Platz bleibt und nur wenn er mal kurze Zeit allein im Auto ist, auf die Idee kommt nach vorn zu springen um die Lage besser auszukunden!
  • #41 von Ralle0768 am 06 Jan 2011
  • Hallo Leutz,

    nach bissl stöbern is mir heute ein Sonderangebot des kleinmetall Hundegitters ins Auge gefallen! Es ist bis zu einer breite vom 135 cm verstellbar! Nun meine Frage ist es das Hundegitter was hier im Fred beschrieben?


    Hundegitter

    so long
  • #42 von Katinka am 06 Jan 2011
  • Nun meine Frage ist es das Hundegitter was hier im Fred beschrieben?

    Nein.
    Es ist das hier: http://lzparts.de/index.php?page=product&info=323
  • #43 von alain am 19 Jan 2011
  • hab heute auch mein gitter bekommen.
    hab es selber eingebaut.war ne sache von ner halben stunde. /cool

    Und wie ist die kwalitat,ich mochte mir die auch bestellen bei zooplus?
  • #44 von Katinka am 19 Jan 2011
  • @alain: Kleinmetall hat allgemein eine sehr gute Qualität.
  • #45 von laureate 90dcifwd am 19 Jan 2011
  • Kann euch nur sagen, wie das ist in Ö (StVO), gilt auch für Nicht_Österreicher auf unseren Strassen:

    wie schon mehrfach betont, Hund ist gemäss Gesetz Sache und damit Ladegut.
    sollte Hund nicht "gesichert" sein, heisst bei Unfall weniger selbst beschädigt werden können als vielmehr Lenker und oder Passagiere oder andere Verkehrsteilnehmer gefährden   k ö n n e n  , dann ist der lenker mit ANZEIGE zu verfolgen (kostet mindestens EUR 110 beim ersten Mal).

    Gleichzeitig ist es ein "Vormerkdelikt" (so ähnlich wie bei euch Flensburg) und Im Wiederholungsfall gibts Zwangsverpflichtung zu Kurs "Ladegutsicherung". Das schlägt dann mit mindestens EUR 1.000 ein. Es kann auch im Wiederholungsfall Fahrverbot verhängt werden...

    Trenngitter wird normalerweise als ausreichende Sicherung betrachtet.
    Kann aber vom einzelnen Polizisten bzw. Strafverfolgungsbehörde anders gesehen werden (zB wegen nicht fachgerechter Montage, Art des Ladegutes - Grösse und Gewicht des Ladegutes etc.)

    LG und alles Gute euren 4-Beinern
    W.
    • laureate 90dcifwd
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