Autor Thema: Tagfahrlicht  (Gelesen 82395 mal)

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Offline Jensman

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Re:Tagfahrlicht
« Antwort #75 am: 08. Januar 2014, 09:06:25 »
sieht das eher aus wie nicht adaptives Kurvenlicht 

.....was sicherlich geringfügig zutreffen würde, wenn man die Krümmung des Grill angenommen hätte  8).

Aber sollte der TÜV in knapp drei Jahren tatsächlich was zu mäkeln haben (was ich bei unserem TÜV hier so rein gar nicht glauben mag). Dann kommen da ein paar Blindkappen drüber und fertig ist. (Jedenfalls bis die Plakette dran ist  :P).

No Risk, no fun  /winke

Zitat
Weil dann sind die Phillips von lzparts in der Bauweise auch nicht zugelassen oder nicht? Da ist der Abstand doch auch nur 800mm

Fragen über Fragen.........     
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Offline PAINTYBEAR

Re:Tagfahrlicht
« Antwort #76 am: 08. Januar 2014, 09:19:25 »
Solange es widersprüchliche Ausführungen der Bestimmungen zur Positionierung gibt, würde ICH die TFL immer so verbauen, wie es auf jeden Fall richtig ist.

Wenn wir hier schon verschiedenst lautende Quellen haben, wie macht man das dem Beamten klar, wenn man diesbezüglich mal kontrolliert wird?!?

Das Theater kann langwierig und kostspielig werden.

Ob es das wert ist?
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Re:Tagfahrlicht
« Antwort #76 am: 08. Januar 2014, 09:19:25 »

Offline elefanty65

Re:Tagfahrlicht
« Antwort #77 am: 08. Januar 2014, 10:07:03 »
Jawohl "Chang", da hat "Marc1" recht; - sofern die TFL nicht gleichzeitig auch als Positionslichter funktionieren sollen, spielt die Distanz von der Fahrzeugaussenkante zur Leuchte keine Rolle.

Aber, ab 01.Janunar 2014 ist Licht am Fahrzeug in der Schweiz auch am Tage vorgeschrieben. - Dabei kann es Abblendlicht oder Tagfahrlicht ( TFL ) sein.

Wer ohne erwischt wird, zahlt CHF 40,-- Busse.

Gruss aus der Schweiz, elefanty65
 

Offline Tholem

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Re:Tagfahrlicht
« Antwort #78 am: 08. Januar 2014, 10:43:35 »
Wo steht das den?! Dort steht nur ein mindestabstand von 600mm. Die 1022mm sind mir neu. Weil dann sind die Phillips von lzparts in der Bauweise auch nicht zugelassen oder nicht? Da ist der Abstand doch auch nur 800mm

Hallo Marc,
das steht in der Deutschen Vorschrift.

Der Abstand vom Boden muss mindestens 250 mm, maximal 1.500 mm betragen.
Der Abstand zwischen den Leuchten muss mindestens 600 mm betragen.
Der Abstand zwischen den Fahrzeugaußenkanten und den Tagfahrleuchten darf
nicht mehr als 400 mm betragen.


Die Phillips TFL von LzPart sind die TFL die man als Zubehör zum Duster mit bestellen kann. Der einzige in Deutschland zulässige Einbauort ist im unteren Grill ganz unten rechts und links außen. Wenn man einen Frontbügel montiert hat verdeckt dieser die TFL, die einzige rechtlich zugelassene Lösung ist der Tausch der Nebelscheinwerfer gegen TFL oder die Nebelscheinwerfer/TFL Kombi von Lzparts.
Jetzt das praktische Beispiel:
Ich wollte wegen dem Frontbügel die Phillips TFL in den oberen Grill ganz unten rechts und links außen verbaut haben. AH hat es abgelehnt, rechtlich nicht zuläßig.
Ich habe nach gemessen:
Der Abstand vom Boden muss mindestens 250 mm, maximal 1.500 mm betragen. Passt
Der Abstand zwischen den Leuchten muss mindestens 600 mm betragen.(Mindestabstand, heißt kann auch größer sein) Passt
Der Abstand zwischen den Fahrzeugaußenkanten und den Tagfahrleuchten darf
nicht mehr als 400 mm betragen. Dieser Abstand ist an der von mir gewünschten Stelle zu groß. Passt nicht
Fazit Einbau rechtlich nicht möglich, Alternativ Nebelscheinwerfer gegen TFL tauschen lassen.

Schöne Grüße
Thomas
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Marc1

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Re:Tagfahrlicht
« Antwort #79 am: 08. Januar 2014, 12:07:43 »
Junge junge junge... Ich finde das Echt interessant wie sich hier einige Fusselig reden /wand

JETZT LEGE ICH EUCH ADAC

http://www.adac.de/infotestrat/technik-und-zubehoer/licht/

UND mal WIEDER Hella vor und DORT steht drinnen das es für TFL NICHT diese Regelung gibt.

http://www.tagfahrlicht.com/DE/picture/downloads/Kurzinfos/J00733_KI_LED_TFL_LEDayLine_Zero_Master.pdf (Ist Hella)

Diese Regel mit den 400mm bezieht sich auf TAGFAHRLICHT MIT POSITIONSLEUCHTEN FUNKTION Also wenn diese ABGEDIMMT werden KÖNNEN

 

Marc1

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Re:Tagfahrlicht
« Antwort #80 am: 08. Januar 2014, 12:26:16 »
UND HIER: ORIGINAL VOM BMVBS:

http://www.bmvbs.de/SharedDocs/DE/Anlage/static/ECE/r-48-beleuchtung-lichtsignaleinrich-tungen-kfz-pdf.pdf?__blob=publicationFile

Dort steht NICHTS drüber drinnen und das SIND die REGELUNGEN!



UND JA ES KANN SEIN DAS ES FRÜHER! SO WAR HEUTE NICHT MEHR! NEHMT DEN WISCH MIT UND ZEIGT ES JEDEM POLIZISTEN ODER RENAULT MEISTER! DIE SIND AUCH NICHT AUF DEM NEUSTEN STAND! /wand  was man euch hier alles hinschreiben muss! Verzweifelt man langsam echt dran.. SORRY
« Letzte Änderung: 08. Januar 2014, 12:47:32 von Marc1 »
 

Offline Jensman

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Re:Tagfahrlicht
« Antwort #81 am: 08. Januar 2014, 13:41:36 »


http://www.bmvbs.de/SharedDocs/DE/Anlage/static/ECE/r-48-beleuchtung-lichtsignaleinrich-tungen-kfz-pdf.pdf?__blob=publicationFile


Nachzulesen auf Seite 57 + 58 (Anzeige PDF-Reader) :daumen

Tja.... dann muss ich meine TFL wohl doch so lassen wie sie sind.....  :P /hahaha

THX @ Marc  /winke
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Offline PAINTYBEAR

Re:Tagfahrlicht
« Antwort #82 am: 14. Januar 2014, 18:22:22 »
UND mal WIEDER Hella vor und DORT steht drinnen das es für TFL NICHT diese Regelung gibt.

Schlichtweg FALSCH!

Nicht aus purer Langeweile, sondern weil ich die Richtigkeit meiner Aussagen untermauern wollte, habe ich nun an offizieller Stelle angefragt:
Zitat
Sehr geehrte Damen und Herren,
...
Momentan beschäftigt uns die Einbauposition für nachgerüstete Tagfahrlicher (TFL).
Die Regelung der Positionslichter ist bekannt, es geht NUR um die TFL.
...
Die Geister scheiden sich an der Regelung, dass die TFL nur maximal 400mm von den Außenseiten entfernt sein darf.
Was ist nun richtig? Muss ein maximaler Abstand von 400mm zu den Seiten eingehalten werden?
...
Mit freundlichen Grüßen,
xxx

Diese Anfrage beim TÜV-Süd wurde nach einigen Tagen beantwortet:

Zitat
Sehr geehrter xxx,

ich habe Ihnen alle relevanten Punkte zum Thema Tagfahrlicht auf dem Infoblatt beigefügt.

Mit freundlichen Grüßen
xxx

In der Beigefügten PDF wurde nun auch auf die folgende Zg. verwiesen:



Mein Fazit ist nun, dass anders lautende Aussagen vorher falsch sind und manche User ihre TFL falsch montiert haben.
Ob das nun Grund genug ist, die vorhandene Installation wieder zu ändern bleibt fraglich.
Doch Neulinge oder Unwissende haben nun einen regelkonformen Leitfaden.
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Offline Jensman

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Re:
« Antwort #83 am: 14. Januar 2014, 18:51:12 »
Und der TÜV hat jetzt neuerdings also  mehr zu sagen als ein offizielles Ministerium? Mein Fazit ist da jedenfalls ein anderes.

Dein regelkonfirmer Leitfaden ist unter'm Strich leider nix Wert -  aber jeder soll das machen was er will.

Amen

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Offline Leon007

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Re:Tagfahrlicht
« Antwort #84 am: 14. Januar 2014, 18:55:24 »
...weiss nicht ob man meine Tagfahrlichter an meinem Dusty Phase I erkennt...kleines Bild....bevor ich Ihn verkauft habe war ich beim Tüv......keinerlei Probleme.....links und rechts unter dem Nummernschild....hoffe man erkennt was
 

Offline PAINTYBEAR

Re:
« Antwort #85 am: 14. Januar 2014, 19:19:55 »
-  aber jeder soll das machen was er will.

Um Gottes Willen .....  /oeehh ... nein, eben nicht!!
Sonst sieht es auf den Straßen kunterbunt und falsch aus.
Beispiele gibt es genug und das ist doch völlig unnötig.
Leider hapert es nicht nur bei den Besitzern, sondern auch bei den Ordnungshütern und auch bei den TÜV-Prüfern an der nötigen Durchsicht.
Aber wer will es denen verdenken, wenn die ECE-R48 satte 91 Seiten umfasst.
Ironie ist die letzte Phase der Enttäuschung.
 

Offline Fratom

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Re:Tagfahrlicht
« Antwort #86 am: 15. Januar 2014, 01:13:48 »
Ja das Internet!
Es wird wohl kaum einer seine eigene Fehlkonstruktion posten und sich selber die Blöße geben.
TFL müssen ja nicht eingetragen werden.
Damit ist der Tüv raus wenn die Rennleitung Dich aus dem Verkehr zieht und den Wagen unter Umständen stilllegt.
Der Tüv ist raus "War bei Vorführung nicht dran" ist eine sehr wahrscheinliche Aussage.
Das Kopfkino gibt da eine Menge her  ;)
Bei einem Unfall kann es sich auch für den Unfallgegner bezahlt machen, eine Teilschuld ist euch dann sicher
weil der Wagen nicht StVO konform war.(Möglich ist alles)

Egal welches TFL Ihr verbaut, generell liegt das Einbauschema immer mit bei, weicht Ihr davon ab gefährdet Ihr euch selber!

Meine Meinung und ich tue mein möglichstes damit euch eben dies nicht passiert.

MfG
Frank
Bei Fragen bitte über shop@lzparts.de
 

Offline Jensman

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Re:Tagfahrlicht
« Antwort #87 am: 15. Januar 2014, 09:57:28 »
Ich werde einfach mal in knapp drei Jahren berichten was der TÜV zu meiner "Fehlkonstruktion" bzw. "nicht-adaptiven Kurvenlicht" gesagt hat  8)

.....falls die grün/weißen mich bis dahin nicht aus dem Verkehr gezogen und eingeknastet haben  /hahaha . Bis dahin hat sich das Thema für mich erledigt, und Du kannst viiiiele viiiele von deinen neuen Scheinwerfern oder deinen Nebel/TFL-Kombileuchten verschachern - denn die sind ja 200% Regelkonform ;)

 /winke
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edna

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Re:Tagfahrlicht
« Antwort #88 am: 15. Januar 2014, 11:58:39 »
Was der TÜV dazu sagt,ist nicht masgebend,da er keinerlei Gesetzgebende Funktion hat! Einzig die STVO ist masgebend,PAINTY hat recht!
Selbst der TÜV kennt  5 Jahre alt Vorschriften nicht(zumindest der in Würzburg, zbb.Abdeckung der Räder bei Spuverbreiterung)
Gruß Richard
 

Marc1

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Re:Tagfahrlicht
« Antwort #89 am: 15. Januar 2014, 12:36:11 »
Ich habe grade mal den Abstand vom UNTEREN Grill zur Außenkante gemessen.

"SIEHE DA 41,5CM und jetzt?"

Was sagt ihr den jetzt dazu bitte? ihr regt euch wegen ein paar Milimetern auf und die Phillips TFL mit Haltern sind ja zulässig wegen 1,5cm? ich bin mal gespannt. Außerdem sind die TFL von Jensmann an sich auch nicht mehr wie 1 cm weiter weg wie die Phillips Leuchten.

Würde man die äußerste Kante des Fahrzeugs nehmen dann wären das locker 45cm somit beide nicht mehr Zulässig.

Achja hier auch in interessanter Beitrag. Der hat 2011 bei Hella angerufen.

http://www.t4forum.de/wbb3/board19-technik-bereich/board120-umbauten-tuning/board3-fahrzeugtuning/146524-tagfahrlicht-400-mm-h%C3%B6chstabstand/

"...weil auf deren die bekannte Forderung nach 400 mm Höchstabstand von der Fahrzeugaußenkannte nicht mehr erwähnt wird, außer die Leuchten werden auch als Begrenzungsleuchten benutzt. Lt.Hella ist diese Bestimmung weggefallen."
« Letzte Änderung: 15. Januar 2014, 12:55:41 von Marc1 »
 

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Re:Tagfahrlicht
« Antwort #89 am: 15. Januar 2014, 12:36:11 »