Wo steht das den?! Dort steht nur ein mindestabstand von 600mm. Die 1022mm sind mir neu. Weil dann sind die Phillips von lzparts in der Bauweise auch nicht zugelassen oder nicht? Da ist der Abstand doch auch nur 800mm
Hallo Marc,
das steht in der Deutschen Vorschrift.
Der Abstand vom Boden muss mindestens 250 mm, maximal 1.500 mm betragen.
Der Abstand zwischen den Leuchten muss mindestens 600 mm betragen.
Der Abstand zwischen den Fahrzeugaußenkanten und den Tagfahrleuchten darf
nicht mehr als 400 mm betragen.Die Phillips TFL von LzPart sind die TFL die man als Zubehör zum Duster mit bestellen kann. Der einzige in Deutschland zulässige Einbauort ist im unteren Grill ganz unten rechts und links außen. Wenn man einen Frontbügel montiert hat verdeckt dieser die TFL, die einzige rechtlich zugelassene Lösung ist der Tausch der Nebelscheinwerfer gegen TFL oder die Nebelscheinwerfer/TFL Kombi von Lzparts.
Jetzt das praktische Beispiel:
Ich wollte wegen dem Frontbügel die Phillips TFL in den oberen Grill ganz unten rechts und links außen verbaut haben. AH hat es abgelehnt, rechtlich nicht zuläßig.
Ich habe nach gemessen:
Der Abstand vom Boden muss mindestens 250 mm, maximal 1.500 mm betragen.
PasstDer Abstand zwischen den Leuchten muss mindestens 600 mm betragen.(Mindestabstand, heißt kann auch größer sein)
PasstDer Abstand zwischen den Fahrzeugaußenkanten und den Tagfahrleuchten darf
nicht mehr als 400 mm betragen. Dieser Abstand ist an der von mir gewünschten Stelle zu groß.
Passt nichtFazit Einbau rechtlich nicht möglich, Alternativ Nebelscheinwerfer gegen TFL tauschen lassen.
Schöne Grüße
Thomas